sobald sie sich auslösen können, frei lassen. Freilich,
müssen sie im Falle des Auslösens die geliehenen Waa-
ren doppelt zurückerstatten.6) Endlich sind sie auch
den beschämenden körperlichen Züchtigungen nur in
einigen seltenen Fällen unterworfen.
Die gekauften Sklaven, die sogenannten Do n g o
oder P i k a werden wie das Vieh betrachtet, stehen unter
keinem gesetzlichen Schutz und hängen hlos von der
Willkiihr ihres Herrn ab 7)- Sie können ohne weiters verkauft
werden, sind den körperlichen Züchtigungen unterworfen,
und nur im Falle des Todtschlages muss der
Eigenthümer ein geringes Blutgeld dem Landesfürsten
entrichten. V
Noch war meine Wohnung nicht aufgebaut , und
schon drängten sich viele Familienhäupter zu mir und
boten mir ihre Angehörigen als Pfand für meine Zeuge
an. Ich habe wirklich auf diese Weise eine Anzahl Hausgesinde
erworben. Aber die Pfandgeber mehrten sich
von Tag zu Tag, und endlich war ich gezwungen, sie
mit Gewalt fortzujagen : so gross war ihre Anzahl und
so lästig ihr Klagen und Jammern; für 30 — 35 Ellen
Zeug waren sie bereit , schön gebaute Burschen Und
Jungfrauen zu verpfänden.
Ich nahm insgesammt 30 Individuen beiderlei Geschlechts
in meinen Dienst; dazu kamen die Familienmitglieder
des Kissongo und Kalei, zusammen über 20
Individuen. So bevölkerte ich mein Libata auf die landesübliche
Weise.
Aber wie war ich im Stande, eine so grosse Anzahl
Gesinde zu unterhalten? so frägt vielleicht der Leser.
Dies kann ich ihm leicht begreiflich machen. Zuerst
muss ich bemerken, dass die Schwärzen im Allgemeinen
sehr einfach leben und sich mit sehr wenig Nahrung
begnügen. Freilich ist diese Mässigkeit nicht die Folge
eines bewussten Entschlusses, einer Tugend, sondern
vielmehr ein Ausfluss ihrer Trägheit und Nachlässigkeit.
Lieber essen sie zwei Tage nichtsl, als dass sie
zwei Stunden lang auf dem Felde mit dem Spaten arbeiten
sollten.9) Die Männer beschäftigen sich blos mit der
Jagd, dem Fischfang, Honigsammeln, Aufbau ihrer Hütten,
mit Krieg und Reisen; die segensreiche Feldarbeit
ist in ihren Augen eine schändliche Beschäftigung und
wird nur von den Frauen verrichtet, die so zu sagen
ihre trägen Männer ganz aushalten.
Deshalb betrachtet es jeder erwachsene Mann für
seiüe Hauptpflicht, sich nach seinen Vermögensverhält-
nissen ein oder mehrere Weiber zu verschaffen, die nach
der landesüblichen Sitte das Feld bestellen und so für
den Unterhalt des Mannes sorgen. Die Frau verlässt
den Mann auch dann nicht, wenn er aus dieser oder jener
Ursache in Sklaverei gerätli; sondern folgt ihm
nebst den von ihm erzeugten Kindern als freie Person
an den Ort seiner Bestimmung und erweist ihm fortwährend
die ihr obliegenden Dienstesleistungen. Daher heiraten
gewöhnlich auch die gekauften Sklaven nur freie
Frauenzimmer,'0) und werden auf diese Weise von ihren
Weibern ernährt. Die verheirateten Sklaven kosten
also dem Eigenthümer fast gar nichts, mit Ausnahme
einiger Ellen Zeuges, die er ihnen zur Bekleidung gibt;
— der Slave erhält nemlieh jedes Jahr zwei Mal neue
Kleider. J a die Sklaven müssen ihrem Herrn bei jedem
Eintritt des Vollmondes eine bestimmte Quantität Nahrungsmittel
abliefern : Mais, Bohnen, Wildpret, Honig,
und diese Nahrungsmittel reichen gewöhnlich hin zum