einer der Begleiter. Hierauf lässt ein Todtenträger den
Leichnam mit dem Kopfe eine bejahende Antwort geben.
„Sage doch, Bruder, wen hältst du für deinen Mörder?“
so fragt man weiter und nennt der Reihe nach
eine Anzahl bekannter Individuen, worauf der Kopf des
Todten immer ein verneinendes Zeichen gibt. Endlich
wird der Name desjenigen, den sich die arglistigen
Verwandten schon im Voraus zu ihrem Opfer ausersehen
hatten, genannt, und nun gibt der Kopf wiederholt ein
bejahendes Zeichen. Der Leichenzug bricht hierauf in
ein lautes „Tyä!“ aus, und nun werden an den Verstorbenen
folgende Abschiedsworte gerichtet. „Sei ruhig,
Bruder, im Reich der Verstorbenen; denn wir sind bereit,
deinen Tod zu rächen!“ Endlich wird der Leichnam
mit raschen Schritten zum Grabe getragen, welches
gewöhnlich am Wege gegraben wird, und rücklings, in
horizontaler Lage hineingesenkt.
Auf dem hoch aufgeschichteten Grabeshügel werden
verschiedene Hausgeräthe: Gefässe, Töpfe, Teller,
Körbe, die, der Verstorbene während seines Lebens gebraucht
hatte, und, wenn er mehrere Libata besessen
hat, auch noch mehrere Ochsenhörner gelegt; endlich
wird noch auf jedem Grabeshügel eine weisse Fahne
an einer hohen Stange aufgepflanzt. Die Gewehre pflegen
sie auch nach der Bestattung noch,drei Tage lang
abzufeuem; jedoch nur drei Mal des Tages, nemlich des
Morgens, zu Mittag und Abends.
Bei dem Leichenschmaus wird gewöhnlich die ganze
Hinterlassenschaft, oder doch der grösSte Theil derselben
verzehrt,; ja zuweilen werden sogar die Kinder des
Verstorbenen verkauft, wenn die Hinterlassenschaft zur
Bestreitung der Todesfeier nicht genügt.
Findet ein Leichenbegängniss des Fürsten oder
seiner Verwandten statt, so muss sich jeder hüten, dem
Leichenzuge zu begegnen, denn ohne Rücksicht auf das
Geschlecht oder das Alter wird jedermann, der das Unglück
hat, in,die Nähe zu kommen, ergriffen und am
fürstlichen Grabe nebst den übrigen Schlachtopfern ge-
tödtet. Nach der Beerdigung der fürstlichen Leiche beginnt
die sogenannte, wahrlich schauderhafte Lun-
g ut a 85) und dauert neun Tage lang.
Einen Monat nach dem Begräbniss beginnt der
Hexenprozess, Die Anverwandten des Verstorbenen
zeigen das vorher auserkorene Opfer dem Kimbanda an.
Dieser richtet die Sache natA den Umständen so ein,
wie es für seinen Eigennutz am vortheilhaftesten zu sein
scheint. Er ertheilt dem Kläger die nöthigen Instruktionen
, die jener befolgen muss; dann wird derjenige,
den man der Zauberei, die den Tod bewirkt haben soll,
beschuldigt, auf dem Jango öffentlich wegen des angeblichen
Verbrechens angeklagt und zum Bulongo-Trank
aufgefordert. Davon war schon oben die Rede.
*) Unter den Kimbända herrscht ein so .festes Zusammenhalten
und ein so inniges Einverständniss mit einander,
dass nie einer des ändern Meinung und Bescheid Lügen'straft,
sollten sie sich auch gar nicht kennen und vielleicht nicht einmal
zu demselben Volke gehören. Deshalb ist es, wenn jemand
bei ihnen in irgend einer Angelegenheit sich einen Aufschluss
und Bescheid erbittet, ihre erste Sorge, durch geschickte Fragen
zu ermitteln, ob er in der betreffenden Angelegenheit
schon bei einem ändern Kimbanda gewesen, und welchen Bescheid
er erhalten habe. Nur nachdem sie dies erforscht, geben
sie ihre eigene Meinung ab.
Magyar’s Reisen in Südafrika. 23