Der Fürst und die Kriegshäupter mischen das erhaltene
Menschenfleisch mit Hunde- und Rindfleisch,
kochen es an den vielen Feuern Und essen es, und glauben,
dass sie in Folge dessen eine solche Kraft erlangen,
dass sie immer mit Erfolg gegen ihre Feinde kämpfen
werden. ■
Aber dieses kannibalische Gastmahl genügt noch
flicht. Es werden zur Einsetzung des Fürsten noch mehr
Menschenopfer gefordert, denn, so meinen sie, der Fürst
könnte unvermuthet sterben, folglich ist es nothwehdigy
dass zu seihet Bedienstung schon im Voräus die für die
verschiedenen Dienste geeigneten Personen in das Reich
der Todten (Kalunga) gesendet werden, um ihn daselbst
zu erwarten; Damit nun aber die East des Opfers nicht
dein eigenen Volke aufgebürdet werden müsse, werden
die auf die erwähnte Weise gemachten Kriegsgefangenen
geschlachtet. Diese werden nun ohne alle Verstellung
gebunden, auf die Schlachtbank geschleppt und dort
enthauptet. Die Köpfe werden vom Kimbanda an den
Verschiedenen Stellen der fürstlichen Wohnung ;11 die
Rümpfe a b e r— dehn diese verspeisen sie nicht mehr —
ausserhalb der Stadt begraben. So schlachten sie für
jedes bei ihnen’herrschende Handwerk und1'für jeden
Dienst je eine Person, die darin bewandert ist. und aus-
Serdem noch zwei schwangere Weiber und zwei Jung1
fräuen. Die abgeschlagenen Köpfe der letztem werden,
Wie ich es vón meiner Fratrerfuhr, unter der Bettstelle
im Schlafgemach des Fürsten begraben. — Nach ‘diesen
entsetzlichen'1FZierlichkeiten f die schreckliche Ausgeburten
einès in den dunkeln Verirrungen des Aberglaubens
und Fanatismus versunkenen und auf die Gesetze
der Natur nicht achtenden Geistes sind, — setzt sich
der Fürst in die Tipoia, verlässt das Lager , und hält
seinen feierlichen Einzug in die’Stadt , wo er sogleich
sammt seiner Familie den fürstlichen Palast bezieht.
. Das Kimbunda Volk hat dem Gewohnheitsgesetz
(Bikola) von der natürlichen Freiheit und individuellen
Gleichheit nur so viel geopfert, als eben nüthig ist, damit
die von einem wilden Geist beherrschte gesellige:
Verfassung zu Stande kommen und fortbestehen könne.
Jeder erwachsene und waffenfähige, freie Mann ist unbeschränkter
Herr seiner Person, seiner Familienmitglieder
und seines Besitzes. Aber die zu demselben
Dorfe oder Kreise gehörenden Familienhäupter halten
des allgemeinenNutzens und des wechselseitigen Schutzes
halber enge zusammen; dennoch wird die fahrende Habe,
als- spezielles Eigenthum betrachtet, und die Bewahrung:
und Beschiitzung derselben, sowie auch die,Abwehr und
Bestrafung der persönlichen Beleidigungen sind eine Privatangelegenheit
der betreffenden Familienhäupter und
ihrer Angehörigen, und vor die Gemeinde gelangen blos
solche, Angelegenheiten, welche die ganze Gemeinde
angehen. ;
/ In welchem Verhältniss : die einzelnen Familien?:
häupter zu den Sekulu stehen; in -eben solchem Verhält-;
nisse stehen die letztem zum Fürsten. Obgleich die Be-;
zirke von einander ganz unabhängig sind und frei regiert;
werden, so findet doch zur Abwehr eines feindlichen,
Angriffs ein allgemeiner • Heerbann (Vita ya feka) statt,-
wobei. , die -Krieger sich in die schön: erwähnten Hoka
vereinigen, indem das betreffende. Bezirkshaupt der Anführer
der Hoka ist., Was, nun aber die von eiuander
unabhängigen Glieder, nemlich die einzelnen Familienhäupter
mit den Sekulu, diese mit der Nation und endlich;