grossem Maassstabe befördert.; DerSklave, der mit seinem
Herrn unzufrieden is t,, kann. sich sehr leicht vom
Hause entfernen, indem,;er vorgibt, dass erblos einen
Besuch in der ^Nachbarschaft abstatten wolle; statt nun
diesen Spaziergang zu machen, , begibt er sich in die
Wohnung eines schon vorher ausersehenen, gewöhnlich
wohlhabenden und einflussreichen Familienhauptes; dort
angekommen, tödtet er in Gegenwart mehrerer Zeugen
einen Hund, ein Schaf, eine Ziege oder irgend ein anderes
Hausthier, auf welches er zuerst stösst, Zur Verantwortung
gezogen erklärt er dann, dass er seinen Herrn
verlassen wolle und für den gestifteten Schaden sich als
Sklaven dem Hausherrn anbiete. Aber auch dies ist
nicht’ nöthig, er braucht nur das Kleid des Hausvaters
zu ergreifen und, daran einen kleinen Riss zu machen
mit den Worten: Ame pika yove“ (ich bin dein Sklave .)16)-
Hat aber der Sklave irgend ein grösseres Vergehen
begangen und: sich deshalb von seinem Herrn geflüchtet,
der Kraft seines Vermögens oder seiner Stellung einen
grössern Einfluss in der Gesellschaft ausübt, ,der also
den Füchtling auch mittelst ; eines bedeutendere Lösegeldes,
in seinen Besitz zurückbringen könnte : dann
stiftet der geflüchtete Sklave .einen grössern ¡Schaden,
damit er demzufolge bei seinem neuen Herrn verbleibe.
In diesem Falle trachtet er gewöhnlich in die Viehhärde
irgend eines vornehmen Herrn zu gelangen, tödtet dort
ein Rind, schneidet davon ein Stück Fleisch ab, lässt es
am nächsten Feuer, braten und verzehrt es, Dann ruft er
mit lauter Stimme,. dass er'für den verübten,Schaden
sich als ewigen Sklaven dem Besitzer anbiete und beruft
sich zur. Bekräftigung seines: Wortes auf das Stück
Rindfleisch, welches er am Feuer der Hürde gebraten
und aufgezehrt hat.'
Die Tombika-Flucht wird gewöhnlich nur von solchen
Sklaven ausgeführt, die eine Familie besitzen, folglich
überzeugt sein können, dass sie von ihrem neuen
Herrn gerne aufgenommen werden. Es geht nemlich
nicht blos der auf diese Weise geflüchtete Sklave in den
Besitz des neuen Herrn über, sondern auch seine Weiber
und Kinder können ihm ungehindert nachfolgen. Nicht
nur die Sklaven pflegen auf diese Weise ihre Herrn zü
wechseln, sondern auch freie Leute machen sich freiwillig
zu Sklaven irgend eines mächtigen Herrn, wenn sie
arm sind und eines Vergehens oder einer Schuld halber
verfolgt werden, um so der sichern Gefahr zu entgehen.
Denn von dem Augenblick an, wo sie ihrer Freiheit entsagend
Sklaven geworden sind, werden sie für das, was
vorhergegangen is t, als todt betrachtet, und über alle
ihre vorherigen Vergehen wird ein Schleier geworfen,
und ihr Herr darf nur für solche Vergehen die Geldbusse
erlegen, deren sie sich als seine Sklaven schuldig machen*
Der Besitz solcher in Folge der Flucht erworbenen
Sklaven wird als gesetzlich anerkannt, ja der gewesene
Eigenthümer, dem sie entlaufen sind, ist oft gezwungen,
auch noch ihre Kleider und was sie sonst zurückgelassen
haben mochten, herauszugeben, besonders
wenn sie sich zu einem mächtigen Herrn geflüchtet
haben.
Die Zurücklösung der auf diese Weise verlorenen
Sklaven ist ausserordentlich schwierig, wenn nicht ganz
unmöglich. Der neue Besitzer derselben ist nur aus besonderer
Freundschaft oder für ein grosses Opfer geneigt,
dieselben auszuliefern. Denn wer dies thut, der ist ver-
Magyar’s Reisen in Südafrika. 1 9