glauben des Volkes zu ihrem Vortheil auszubeuten; bei
jedem Opfer gelangen sie, je nachdem Vermögen des
Darbringers, in den Besitz einer grösseren oder geringem
Gabe, die immer aus Rindern besteht.
Unter den Mundombe herrscht sowohl die Vielweiberei
als auch die Beschneidung. Die Heirat wird beinahe
ohne alle Zeremonien vollzogen. Die Mädchen bleiben
bis zu ihrer Mannbarkeit im elterlichen Hause und
heissen Kandona, d. h. Jungfrau. Ihre Bekleidung besteht
blos aus einem Lederstreifen, der etwa eine Spanne
lang und drei Zoll breit ist, womit sie ihre Scham
bedecken; sonst sind sie ganz nackt, und bemalen sich
den Körper, das Gesicht nicht ausgenommen, mit weis-
sen und rothen Strichen; am Halse, an den Armen und
Füssen tragen sie aus dünnen Ruthen geflochtene Ringe.
Die mannbaren Mädchen werden um ihre Neigung gar
nicht befragt, sondern demjenigen hingegeben, der den
ausbedungenen Preis bezahlt. Derjenige, der sich eine
Braut sucht, wendet sich blos an die Eltern des Mädchens,
und wenn er diesen den geforderten Preis (Afeta
timba), der immer aus einem oder mehreren Rindern besteht,
bewilligt,dem Mädchen einen Topf Kuhbutter, nebst
einigen Perlen- und Dongoschnüren und europäischen
Stoffen g ib t: so kann er ungehindert und ohne Verzug
das Mädchen als Braut (Fekana) heimführen, wo er ihr
eine eigene Wohnung anweist. Auch gibt er ihr gleich
eine Hacke, denn die Frauen verrichten nicht blos die
häuslichen Geschäfte, sondern müssen auch den Ackerbau
besorgen.
Die Ehescheidung pflegt selten vorzukommen; die
Afrikanerin ist schon an die rohe Behandlung gewöhnt;
sie duldet und vollzieht ohne Murren die Befehle ihres
lümmelhaften Mannes. Nur in dem Falle trennen sich die
Eheleute, wenn von der Hochzeit an gerechnet binnenzwei
Jahren die Frau kein Kind hat; wenn es aber nicht erwiesen
ist, dass sie die Schuld daran trägt, so muss der
Mann ihr nach Umständen eine gewisse Anzahl von
Rindern geben, als Entschädigung für ihre ihm geleisteten
Dienste. Auch bei dem Tode der Frau muss der
Mann ihren Verwandten einen bestimmten Preis erstatten,
welches Todes sie auch gestorben sein mag; das ist das
Blutgeld (Tafeta manschetu).
Der Ehebruch wird je nach dem Ansehen des beleidigten
Mannes mit einer grösseren oder geringeren
Geldbusse gesühnt, welche der schuldige Mann erlegen
muss, denn das Weib wird für dieses Verbrechen nicht
bestraft.
Bei der Besohneidung (Fanal) wird folgender Hergang
beobachtet: Die acht bis zehnjährigen Knaben
der Umgegend werden im Anfänge der trockenen und
kühlen Jahreszeit, im Monat Juni, zu den sogenannten
Kilombola-Meistern gebracht, die in der fraglichen Operation
bewandert sind; oft beläuft sich die Anzahl der
zu beschneidenden Knaben auf vierzig unddarüber. Die
Kilombola geleiten die Knaben weit in den Wald, in
eine einsame, unbewohnte Gegend, wo sie an einem See
oder Bache ein rundes Lager (Kilombo) errichten. Hier
vollziehen sie die Operation mit ihren Gehiilfen mittelst
eines scharf geschliffenen Messers. Die- Wunde heräu-
chern sie zuerst mit dem Rauche des am Feuer gebrannten
trockenen Rinder-Düngers, dann legen sie darauf
eine balsamähnliche Arznei, die sie auf ein Baumblatt
auftragen, worauf die Wunde vernarbt. Die eigentliehe
Kur jedoch wird langsam bewerkstelligt, und zwar