bedeutende Geldbusse zu geben. Die Partei', die'einen Prozess
verloren, kann demnach sehr leicht in den Fall gerathen, dass
sie sammt ihrer Familie in die Sklaverei verkauft wird.
6) Jeder Ha f uka mu&s' das Doppelte dessen, was man
für ihn gegeben hat, ersetzen und ausserdem noch einen Ochsen
und ein Schwein geben; erst dann erhält er die Freiheit.
Ich habe immer nur die vorgestreckte Summe zurückgefordert,
ohne noch. etwas anders für die Freilassung zu begehren.
Dies hielten sie für ein schlechtes Verfahren, und oft horte ich
die Rüge ; „Engänna Komo vätopa moine !‘‘ (Herr Komo ist
wirklich ein Narr).
7) Die Sklaven führen im Allgetneinen ein genug bequemes
Leben, denn die Willkühr der Herrn wird sehr beschränkt
durch die verschiedenen Gebräuche, welche den Sklaven das
Entlaufen erleichtern. Von diesen Gebräuchen wird weiter unten
die,Rede sein.
8) Das für einen erschlagenen Sklaven zu zahlende Blutgeld
beträgt gewöhnlich einen Ochsen, mit dessen Blut der Kimban-
da das vergossene Menschenblut abguwaschen verspricht ; ferner
30—40 Ellen Zeug, welche der Fürst, für die Verletzung
seines souveränen Rechtes erhält. Aber wenn der erschlagene
Sklave verheiratet war und besonders wenn er, was gewöhnlich,
.der Fall ist,eine freie Person zum Weibe hatte, dann beträgt
das Blutgeld viel mehr, wegen den Anverwandten der
Frau, und oft zieht ,ein, Todtschlag die Blutrache nach sich.
9) Diese dummen hochmüthigen Völker betrachten die
Feldarbeit für eine ,sp erniedrigende Beschäftigung, dass sich
dieselbe, nach ihrer Meinung, nur mit der Unmännlichkeit und
Sklaverei vereinigen lässt. Dies bezeugen unter ändern auch folgende
Redensarten ; „Ove schi lume, kai-koJ,“ (Du. bist , kein
Mann, nimm die Hacke in die Hand.); „Tyikäle -händi ame band-
scha yove ko kepia vitereka pungo!“ (Warte nur, bald sehe
ich dich-mit der Hacke in der Hand .Mais setzen).
10) Ein freies Mädchen hält es durchaus nicht für unziemend,
sich mit einem Sklaven zu verheiraten, sondern geht ohne
Zaudern eine solche Verbindung ein. Denn die Kinder sind
das Eigenthum der Mutter und ebenfalls frei. Deshalb wollen
die Sklaven keine Sklavinen heiraten, und auch meine Sklaven
wollten es nicht thun, obgleich ich sie wiederholt dazu aufforderte.
Dafür haben sie besonders zwei Gründe. Erstens wenn die
Frau eine Sklavin ist, dann muss sie einem Ändern dienen und
erübrigt keine Zeit, die eigenen Felder zu bestellen; folglich
kann sie den Mann nicht mit Nahrungsmitteln versehen. Der
zweite Grund ist der : wenn beide Eltern Sklaven sind, so werden
es auch die Kinder; folglich erstreckt sich dann ihr Zustand
auch auf die Kinder und währt selbst nach ihrem Tode noch.
“ ) Der Egoismus und die Habsucht der Schwarzen sind so
gross, dass sie zur Befriedigung derselben keine Gelegenheit
entwischen lassen; deshalb betteln sie fortwährend mit den
niedrigsten Kriechereien und Schmeicheleien um Geschenke
dringen sich dem Fremden als höchst nützliche und unentbehrliche
Individuen auf und behaupten dabei, dass sie ihre
Dienste ohne Aussicht auf Lohn, blos nur aus Freundschaft
anbieten.
12) Die Machthaber dieser Völker pflegen im Allgemeinen
mittelst eines Dolmetsches auch mit demjenigen zu konversiren,
der ihre Sprache versteht. Aber dies findet nur bei öffentlichen
Audienzen, oder ändern Feierlichkeiten ‘statt; sonst unterhält
sich der Fürst ohne Dolmetsch mit dem, der seine Sprache
versteht.
13) Sie haben die feste Ueberzeugung, dass die Weissen im
Allgemeinen ohne Unterschied reich sind, und dass wenn Einer
derselben einen Verlust erleidet, die Ändern ihn sogleich durch
gemeinschaftliche Beiträge ersetzen.
14) Wenn dem Fremdling bei der feierlichen Begrüssung
der Titel eines Muk omhfe gegeben wird, so erhält er dadurch
das unverletzliche Gastrecht, und es gilt für ein Kapitalverbrechen,
die Person oder das Eigenthum eines solchen Fremden zu
verletzen. Em solches Verbrechen würden, nach ihrer Meinung,
auch die Kilulu nicht ungeahndet lassen.
15) Die Völker des südlichen Inner-Afrika glauben im Allgemeinen,
dass alle Weissen einer Nation und einem Lande angehören,
und dieses Land kennen sie unter dem Namen P o t u
JWagyar’g Reisen in Südafrjjfa. 417