80) In meinem Hause bediene ich mich gewöhnlich des aus
Maismehl gebackenen und gesalzenen Kuskus statt des Brotes.
3l) Ich kann es aus Erfahrung behaupten, dass die vom
Genuss dieses Getränkes herrührende Trunkenheit sich bei allen
Individuen, welches Temperament sie auch haben mögen, zu
einer gewissen besinnungslosen Wuth steigert. Deshalb ist es
ausserordentlich gefährlich, unter diesen auch sonst höchst wilden
Völkern während der Honiglese, die jährlich zwei Mal stattfindet
und gegen zwei Monate lang dauert, zu verweilen. — Die
Biheer finden an diesem Getränke keinen besondern Geschmack,
und geben dafür nicht leicht ihr beliebtes Kimbombo , aber die
Ganguella geniessen es in grosseh Quantitäten und mit grösser
Leidenschaft.
YIII. Hauptstück.
Fortsetzung des vorigen Abschnittes.
Steuer. Verbrechen und Strafen. Richter und Prozessverfahren. Executive
Gewalt. Unterrichtswesen. Physische und geistige Beschaffenheit
der Eingebornen. Kleidung. Zeitrechnung, Lebensalter. Herrschende
Krankheiten und Heilung derselben. Begräbniss.
Eine nach dem Verhältnis« des Besitzes ausgeschriebene
regelmässige Steuer,, oder andere Gefälle
und regelmässige Einkünfte sind den Kimhunda Völkern
unbekannt. Die Abgaben bestehen meistens aus
freiwillig dem Fürsten und den Vorgesetzten von den
Feldfrüchten dargebotenen Geschenken; nur in dem
Falle, wenn die Bewohner die richterliche Vermittelung
des Fürsten oder , der Vorgesetzten zur Schlichtung
ihrer Angelegenheiten erheischen, müssen sie, je nach
der Beschaffenheit des streitigen Gegenstandes,,... eine
grössere oder kleinere Zahlung leisten. Weil es demnach
keine ordentlichen Staatseinkünfte gibt, so sind
auch mit den öffentlichen Aemtern keine systemisirten
Zahlungen verknüpft, sondern man nimmt dieselben nur
in der Aussicht auf die zu erhaltenden Geschenke an.
Die Eigenthümer der Libata erhalten gemäss den
Vermögensumständen, oder vielmehr dem guten Willen
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