und trägen Bewohner des Landes pflanzen nicht einmal
die allergewöhnlichsten an, z. B. die Apfelsinen Und Zitronen,
sonderir begnügen sich damit, was ihnen die
Natur freiwillig bietet. Solche Früchte sind f. die Ananas,
die Banane j die Loscha-, Luhengo—, Vakulankula-,
Olomaya-20), Olombumbu-30),: Uapolo-3*), und Mabuka-
Frucht.
Von nützlichen Mineralien habe ich nur das Eisen
bemerkt, das sehr häufig und geschmeidig ist. Im nördlichen
Theile des Landes gibt es auch Salzwerke, aber
das dort gewonnene Salz ist sehr unrein, vermuthlich,
weil die Eingebornen nicht gut damit umzugehen wissen.*)
*) M u lamb o heisst die dem Fürsten zukommende Abgabe,
die, weil das Geld unbekannt ist, aus verschiedenen in- und ausländischen
Produkten besteht, namentlich aus : Zeugen,Schiessge-
wehren, Schiesspulver, Branntwein, Vieh; ferner äus'Eöwen-,Leoparden
und UnzenfelleüjBaus Spaten und Nahrungsmitteln.
*) Der Verfasser zählt als in Bihe vorkomnioiiii auch mehrere solche
Thier- und Pflanzenspeeiea auf, von denen man bisher glaubte, dass sie blos
in Amerika einheimisch sind, so %. B; die Klapperschlange, die Kolibrivögel
u. s. w. Augenscheinlich ist er weder in der Zoologie noch in der Botanik
so bewande r tund er gesteht dies in der Einleitung, selbst — ,dass
er von den beobachteten Naturobj'ecten eine präcise und wissenschaftliche
Beschreibung geben könnte. Um so weniger ist er im Stande, die noch weniger
bekannten Thiere und Pflanzen zu bestimmen. Aber das müssen wir
denn *doch annehmen, dass alle die Thiere und Pflanzen, deren, einheimische
Benennungen der Verfasser anzugeben weiss, in den von ihm beschriebenen
Ländern wirklich Vorkommen, und in Bezug auf diese kann nur die Frage
entstehen, ob er die wissenschaftlichen Namen richtig angewendet habe- —
Uebrigens sind die Fauna und Flora Inner-Afrika’s noch ziemlich unerforscht
; bis jetzt hat noch kein Zoolog und kein Botaniker von Fach die
Regionen Inner-Afrika’s betreten ; Livingstone, Andersson und andere neuere
Reisenden haben in, dieser Beziehung nur einzelne Beiträge geliefert.
Anmerk, des Üebers.
Diese Naturalienlieferungen sind die Quelle des fürstlichen Einkommens.
*) Nach der Meinung dieser Völker ist es nothwendig, dass
man den Kilulu, die das Schicksal der Sterblichen leiten,
wenigstens alle drei Monate ein Mal ein Opfer darbringe, um ihren
Zorn zu beschwichtigen. Den Umständen, oder vielmehr den
Verraögensverhältnissen gemäss werden Hühner, Ziegen und Rinder
geopfert. In gewissen Fällen bestimmt der Kimbanda auch
die Farbe des Opferthieres; so muss z. B. ein Krieger, der sich
zur Schlacht rüstet, einen schwarzen Hahn oder eine schwarze
Ziege oder ein schwarzes Rind opfern; hingegen derjenige, der
im Begriffe steht zu heiraten, muss ein weisses Thier schlachten.
Das Schwein und Schaf sind keine „Bikasse“-Thiere und
werden zu keinem Opfer gebraucht.
3) Die Mukne ndy e reden mit ihrem Herrn immer sitzend
und speisen und rauchen in seiner Gesellschaft. Diemeini-
gen üess ich aber nicht mit mir zusammen an einem Tische sitzen,
sondern sie speisten auf Matten, die neben meinem Tische
auf der Erde ausgebreitet waren; doch wurden sie ebenfalls von
meinen Sklaven bedient: Die ältern führen gewöhnlich den Ehrentitel
eines Sekulu.
4) Hie M u k u e nd y e sind meistens Sprösslinge von vornehmen
Familien, deshalb werden sie von dem Volke hochgeachtet.
Für gewisse Dienstleistungen sind sie sehr nützlich, z. B4 auf der
Reise, bei den Karavanen, zum Eiritreiben von Schulden, zur
Schlichtung der Mukano-Prozesse, zum Schutz im Kriege, und
vorzüglich in allen Ehrehaügelegenheiten.
5) Diese Schulden entspringen meistens aus den Mukano-.
Prozessen. Derjenige, der in öffentlicher Versammlung verurtheilt
wird, muss im Verhältniss zum streitigen Gegenstand eine bestimmte
Apo po ka Mi l ong a geben, welche der nachher zu
leistenden Geldbusse angemessen ist. Wenn er nun zur festgesetzten
Zeit die Geldbusse zu erlegen nicht im Stande ist, so
kann die gewinnende Partei für ihre Forderung die Habe eines
Dritten in Besitz nehmen, indem sie ihm den eigentlichen Schuldner
anzeigt. Dieser wird dann gezwungen, dem beschädigten
nicht blos den Schaden zu ersetzen, sondern auch noch eine