178 Buch VII. §. 26. B u c h YIL §. 26. 179
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gesehen von Gargilius Martialis, keineswegs an einer verhältnissniässig
reichen Literatur, aus der sich in der freilich erst gegen
das Ende des achten Jahrhunderts unter dem Kaiser Konstantinus
Porphyrogenetos veranstaheten Sammlung der Geoponika noch
manches beträchtliche Bruchstück erhielt; allein das Beste, was
sich davon sagen lässt, ist, dass doch nicht alle Georgiker jener
Zeit den Stempel des Unverstandes und Aberglaubens an der
Stirn tragen. Wie wenig Anspruch auf Fortschritte sie selbst
machten, verräth schon ihre übermässige Verehrung des Colum
e l l a , der ihnen ganz so, wie den späteren Aerzten der „sehr
göttliche" (divinissimus) Galenos, als Orakel galt. Eine gleich
hohe Verehrung fand bald auchPlinius. Aber das höchste Muster
aller römischen Georgiker war Vi rgi l ius , den gelehrte Börner
sich mehr und mehr als ihren Homeros zu betrachten gewöhnten.
Die Bekanntschaft mit den alten ächten griechischen Naturforschern,
mit Aristoteles und seinen bessern Schülern, erhielt sich
nur noch bei den griechischen G r amma t i k e r n, unter denen für
uns eben dadurch Athenäos hervorragt. Aber es war kein lebendiges
Wissen mehr, es waren historische Glaubenssätze, die
man so, wie man sie empfangen hatte, überlieferte; und neben die
Berichte jener stellte man mit gleicher Gläubigkeit die Sondernaturen
der Wundeijäger und mehr der Art, woran unterandern
A e l i a n o s so reich ist. Einen Vorzug vor Schriftstellern anderer
Fächer verdankten jedoch die Grammatiker dieser Zeit ihrer Eitelkeit.
Indem jeder eine ganz besondere Gelehrsamkeit und eine
Belesenheit selbst in den abstrusesten und obscursten Schriftstellern
zur Schau tragen wollte, scheuete sich Einer den andern zu
wiederholen, während Aerzte und Landwirthe ihre Vorgänger auf
das unverschämteste ausschrieben. Von den Aerzten, deren wir
noch eine ziemliche Eeihe besitzen, fällt das jedem auf, der nur
ein Paar derselben vergleicht; von den Landwirthen sagt es schon
Photios^). Er hatte ein agronomisches Werk gelesen, und lobt
es im Ganzen als das beste unter vielen. „Doch die andern
1) Photii hibliothee. cod. 16S.
Schriftsteller über Landwirthschaft, setzt er hinzu, sagen, wie mir
scheint, über dieselben Gegenstände beinahe dasselbe, und weichen
wenig von einander ab." Wir werden das, wenn wir zu
P a l l a d i u s kommen, bestätigt finden.
An Gunst und Gaben bei Einzelnen, und Bevorzugungen ganzer
Klassen von Gelehrten Hessen es viele unter den Kaisern nicht
fehlen; und da jedes kaiserliche Rescript, wenn es auch nur an
eine bestimmte Person gerichtet war, so weit es der Inhalt gestattete,
einem förmlich erlassenen Gesetze gleich galt, so wirkten
die Verordnungen derjenigen Kaiser, welche die Wissenschaft
ehrten, auch auf die ßegierungszeit solcher, die sie geringschätzten,
und ich kenne bis auf die Zelt des Schwankens der Regierung
zwischen Christenthum und Heidenthum, das heisst bis auf
Constantinus, keinen Fall, dass ohne dringenden Grund eine zu
Gunsten der Gelehrten erlassene Verordnung von einem späteren
Kaiser ausdrücklich aufgehoben wäre. Nur streng beachtet wurden
sie vielleicht nicht zu allen Zeiten oder in allen Provinzen,
wie daraus hervorgeht, dass sich manche solcher Bestimmungen
von verschiedenen Kaisern in verschiedenen Zwischenräumen wiederholen.
Ohne mich an die Zeit zu binden, die grade für dieses
Buch abgesteckt ist, stelle ich hier einige Züge öiFentlicher
Anerkennung der Wissenschaft und ihrer Träger zusammen i).
Von den Immunitäten, welche A u g u s t u s aus Dankbarkeit
fur seme Heilung durch A n t o n i u sMu s a allen in Rom lebenden
Aerzten bewilligte, und den später gebildeten medicini-
1) Die Tornehmsten Hülfsmittel, deren ich mich dabei bediene, sind:
Aegid. Menagii juris civilis amoenitates. Edit, cum praefatione J. Q.
Hoffmanni. FrancoJ, et Lips. 1738. 8.
Herrn. Conringii de antiquitatibus academicis dissertationes septan, una
cum ejus supplementis. Recognovit C. A. Heum annus etc Göttingae 1739. 4.
Ackermann Erläuterung der wichtigsten Gesetze, welche auf die Medicinal-
Verfassung Bezug haben, und vom I bis zum XlllJahrhundert gegeben worden
sind. _ In Py I Repertorium für die öffentliche und gerichtliche Arzneiwissen^
schaß. Band II Berlin 1791. 8. Seite 167 ff.
C. F. H. Beck ohservationes de Romanorum disdplina publica medica etc.
Lips. 1809 in 4. Eine Dissertation von nur 28 Seiten.
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