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330 Buch VIII. Kap, 2. §. 49.
gehörte, plötzlich verdrängte, ergriff Taurus die Flucht, und ward
nach des Constantius Tode nach Vercellä verbannt^) In dieser
unfreiwilligen Zurückgezogenheit nun lässt ihn Graf Borghesi sein
georgisches Werk schreiben.
Darüber urtheilt Bahr 2): „Da Pasiphilus, an welchen Palladius
das vierzehnte Buch gerichtet hat, nach einer Inschrift Praefectus
urbi im Jahr 355 war, so würde sich hiernach wohl das
Zeitalter des Palladius mit mehr Sicherheit bestimmen lassen. Die
weitern Vermuthungen Borghesi's, wonach bei Palladius an einen
gewissen Taurus zu denken, welcher u. s. w, —, erscheinen inzwischen
sehr ungewiss und gewagt." — In ganz anderm Lichte
stellt sich mir die Sache dar. Unter der Voraussetzung, jener
Stadtpräfect Pasiphilus wäre wirklich der Freund des Palladius,
würden mir die weitern Folgerungen als sehr wahrscheinlich vorkommen;
allein zu jener Voraussetzung selbst finde ich gar keinen
Grund, vielmehr manches dagegen. Zuvörderst kennen wir ausser
jenem Pasiphilus, den Graf Borghesi wieder ans Licht gezogen
hat, noch zwei Männer desselben Namens aus demselben Jahrhundert,
von denen Einer mindestens eben so viel, wo nicht mehr
Anspruch hat, für des Palladius Freund zu gelten: ich meine den
P h i l o s o p h e n , von dem Ammianus Marcellinus erzählt, ihn
hätte Kaiser Valens zur Erpressung eines falschen Zeugnisses im
Jahr 371 vergeblich martern lassen. Denn Palladius nennt seinen
Freund Vir doctus; so konnte er den Philosophen nennen, einem
Stadtpräfecten hätte damals ein höherer Titel gebührt. Jünger
war der andere P a s iphi lus ; an ihn ist ein Gesetz des theodosianischen
Codex von 395 gerichtet. Gegen diesen spricht aber
wieder der ihm beigelegte Titel Sinceritas tua; er war folglich
1) Die Quellen dieser Nachrichten sind Ammian. Mar cellin, XIVj
cap, 11, §. 12, X X I I , cap. 3, §- 4, Zosimus III, cap. 10, und die von
Tillemont in seinen Mémoires pour servir à Vhistoire ecclesiastique, tom, Vly
art. 47 et 48 citirten kirchlichen Schriftsteller.
%) Bahr, Gesch, d, röm, Literatur^ 11^ S. 559^ Änmerk. 3.
3) Ammian^ Marcellin,, XXIX^ cap, sect, 36^
4) Cod. Theodos., II, tit 10 {de juris dictione) ^ lex 8,
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Präfect einer Provinz, und konnte mit einem blossen Vir doctus
nicht abgefertigt werden. Ueberhaupt macht der bescheidene Titel
den Namen des Pasiphilus zu einem trügerischen Leitstern.
Wer weiss, wie viel gelehrte Männer des Namens es gab, von
denen die Geschichte schweigt? — Weit eher Hesse sich hoffen,
den Palladius selbst unter den illustern Männern der Zeit an seinen
eigenen Namen zu erkennen, und zwar nach der schon erwähnten
Regel, dass in der spätem Kaiserzeit der letzte Name
vielnamiger Personen der diakritische zu sein pflegte. Mit grosser
Gelehrsamkeit bewies Graf Borghesi, dass es Ausnahmen von dieser
Regel gäbe; umstossen konnte und wollte er sie nicht. Wahrscheinlicher
bleibt es daher immer, dass auch unser Palladius Rutilius
Taurus Aemilianus mit einfachem Namen Aemilianus, als
dass er T a u r u s genannt zu werden pflegte, zumal da sowohl
Cassiodorus wie Isidoras Hispalensis ihn so citiren. Das ist mein
zweites Bedenken gegen Graf Borghesi. Nur deshalb griff* er zu
dem Namen Taurus, weil er von 328 an bis zu Ende des Jahrhunderts
nicht Einen illustern Aemilianus fand. Den Grund aber,
warum unser Palladius durchaus vor 400 gelebt haben soll, blieb
er schuldig, und das ist mein drittes Bedenken gegen seine ganze
Beweisführung. Schon im Jahr 406 finden wir einen Aemilian
u s als Präfecten von Konstantinopel. Palladius gedenkt zwar
seiner in Italien angestellten Versuche, so wie seiner Besitzungen
in Sardinien2); das beweist jedoch nicht, dass er nicht in dem
erst kürzlich abgetrennten östlichen Reiche ein hohes Staatsamt
bekleidet haben könnte. Steigen wir noch tiefer herab, so wächst
die Zahl der Möglichkeiten noch mehr, indem der Titel Illustris
immer mehreren Staatsbeamten beigelegt ward; doch keine lässt
sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festhalten.
Noch unhaltbarer als Graf Borghesi's Yermuthung ist die ältere
von Barth aufgestellte und seitdem oft wiederholte Meinung,
1) An ihn sind gerichtet: Cod, Theo dos. 2, tit. 4 {de denuntiatione),
lex XV, tit, 1 {de operibus publicis)^ lex 44, 45, 46.
2) Pallad. IV., tit. 10, sect, 16 et 24,
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