32 B u c h L Kap. 1. §. 4, B u c h I. Kap. 1. §. 4 33
•il das erste von 1825; ich selbst besitze nur das dritte von 1826)
abdrucken.
ging dem Todesurtheil nicht. Der König, offenbar von Sperlings Unschuld
überzeugt, vernichtete nicht allein das Urtheil gegen ihn, sondern entliess
ihn auf seine Bitte ungern aus seinem Dienst. Nun Hess sich Sperling als
praktischer Arzt in Amsterdam nieder, blieb aber, wie wir bald sehen werden,
dänischer Gutsbesitzer. Auf einer Reise, die der niemals ruhende Mann
1653 nach Stockholm machte, ernannte ihn die Königin Christine von Schweden
auch zu ihrem Leibmedicus, doch ohne ihn dadurch zu halten. Er
kehrte nach Amsterdam zurück, und verlor daselbst im folgenden Jahre seine
Frau. Vielleicht bestimmte das ihn-zu einem abermaligen Ortswechsel; er
zog in seine Vaterstadt nach Hamburg zurück. Als er von hier aus 1658
aufs neue eine Reise nach Amsterdam machen wollte, und der Kapitän seines
Schiffs Geschäfte halber in Glückstadt vor Anker ging, machte ihn der
dänische Gouverneur der Festung General Graf Eberstein zum Gefangenen,
angeblich weil er den Schweden, mit denen Dänemark Krieg führte, seine
Dienste angeboten, und eine Zeit lang im schwedischen Lager zugebracht
hätte. Nach neun Monaten entliess ihn König Friedrich III, den vergiften
zu wollen er früher beschuldigt war, und so kehrte er nach Hamburg zurück.
Aber noch ruheten seine Feinde nicht; vier Jahr darauf, im dreizehnten nach
seiner ersten Anklage, 1664 rief ihn der dänische Major Hagedorn in der
Nacht zum ärztlichen Beistande seiner schwer kranken Frau» Arglos und
im Gefühl seiner Pflicht bestieg Sperling Hagedorns Wagen, ward von diesem
ehrenhaften Offizier mit geknebelten Armen und .verstopftem Munde
halb erstickt über die dänische Grenze geschleppt, und darauf nach Kopenhagen
transportirt. Nach Moller's Versicherung hatte der König diesen Menschenraub
nicht veranlasst; Sperlings Sohn meinte, es hätte den Major nach
seines Vaters dänischen Besitzungen gelüstet; fast scheint es daher, als sei
derselbe für seine Heldenthat mit diesen Gütern belohnt; doch wer kann
nach den früheren Vorgängen zweifeln, dass nicht der Impuls dazu, wenn
auch ohne des Königs Vorwissen, von höherer Hand gegeben sei? Noch
mehr bestätigt der Erfolg diesen Verdacht. Keine neue Anklage ward gegen
Sperling erhoben, gleichwohl gab man ihn nicht los, sondern Hess ihn
ohne Urtheil ohne Process fünfzehn Jahr lang im Kerker schmachten, bis
ihn endHch unter König Christian V Regierung der Tod in Freiheit setzte.
MoUer spricht von unverkennbaren Zeichen königlicher Milde, die sowohl
unter Friedrich III wie unter Christian V den tief gebeugten Mann von Zeit
zu Zeit aufgerichtet hätten; von dem ehrenvollen Begräbniss, welches ihm
Christian bewilligte. Andere erblicken darin vielleicht ein stummes Bekennt-
Ein Werk unsres Largus de S impl i c ibus , wovon in Ernesti's
Ausgabe der Bibliotheca Latina III, pag. 523 die Kede ist,
existirt nicht. Was man dafür hielt, ist, wie Bernhold in seiner
Vorrede bemerkt, ein kurzes Excerpt aus Largus, welches Otto
B r u n f e l s im Anhange zum zweiten Bande seiner Herbarum vivae
icones pag. 31 lieferte.
Was von ihm als Botaniker zu halten ist, wird sich aus folgendem
Pflanzenverzeichniss abnehmen lassen, in das ich alle von
ihm über einzelne Pflanzen gegebene Bemerkungen aufnahm, und
nur solche Pflanzen überging, die er bloss nennt, und die schon
bei Celsus vorkamen. Neunzig bis hundert Arten nennt er, die
Celsus noch nicht erwähnt; eine andere Frage ist, ob er sie kannte?
In den aus griechischen Quellen, besonders Soranos, geschöpften
Recepten konnte ihm leicht manche Pflanze unbekannt sein.
Doch sieht man, wie er sich bemühete, den griechischen Pflanzennamen
einheimische richtig anzupassen. Aufmerksam mache ich
besonders auf Centaurium, Trifolium acutum und Opium (wegen
der Bereitung.)
V e r z e i c h n i s s der Pflanzen, die bei Largus und noch
nicht bei Celsus vorkommen, oder von jenem mit bes
o n d e r n Bemerkungen angeführt werden.
doch haben h Aconitum 188. Nicht Arznei, ier ältere Aussfasondern
Gift, dessen Geschmack
und Wirkung beschrieben wird.
Agaricum 106, 167, 170, 177.
Ajuja Idaea 167. Vielleicht Synonym
der gleichfalls bei Largus,
wie auch bei Celsus
vorkommenden ya/uccini^vg.
Denn b e iPl ini u sXXIV, cap.
6, sect. 20 steht jetzt zwar: Chamaepitys
latine Abiga vocatur;
ben Ajuga. Letztere Lesart
finden wir auch bei Apulej.
de herb. cap. 27, der des Plinius
Worte wiederholt.
Alium (oder Allium) candidum
231.
Aloe Indica 21.
Altercum 181. Ein Gift, was die
Griechen vooxva^iov nennen.
Der Name wird hier von alniss
schwerer Schuld. Auch seine schriftstellerischen Arbeiten theilen sein
eigenes ehrenvolles Begräbniss: sie Hegen ungedruckt in der königlichen
Bibliothek, aus der keine Handschrift entfernt werden darf.
M e y e r , Gesch. der Botanik. II. 3