um Verzeihung und Gnade. Zu Mons hingegen im Hennegau,
wo die Entlassung des Herzogs von Aremberg
von seinem Ehrenposten als Grand-Bailli und die Wiederbesetzung
dieser Stelle durch einen Ausländer, den
verhaßten General von Arberg, die Erbitterung schon
weiter getrieben hatte, beharrten die Stände auf ihrer
Weigerung, und es blieb kein anderes Mittel übrig als
die Kassation ihrer Versammlung und ihrer Privilegien
und die Gefangennehmung der vornehmsten Mißvergnügten.
Die Bürger, wenigstens die wohlhabendsten unter dieser
Klasse, blieben nicht durchgehends ohne Empfänglichkeit
für ihren Unterricht. In den Maßregeln des Kaisers
- so sehr sie einen despotischen Geist verrieten
und aus der Voraussetzung zu fließen schienen, daß dep
Zweck in des Monarchen Hand die Mittel heiligen
könne - erkannte man dennoch ein Bestreben, den aristokratischen
sowohl als den hierarchischen Einfluß einzuschränken
und dem Volk ein größeres Gewicht beizulegen,
mithin eine gewisse Annäherung zu dem Ziele
der kleinen Anzahl von Patrioten, die eine vollkommenere
Repräsentation für die einzige Grundfeste der
Volksfreiheit hielten. Man hatte sich geschmeichelt, daß
der Kampf zwischen dem Kaiser und den Ständen diese
vorteilhafte Wendung nehmen würde; allein durch die
plötzliche Wiederherstellung der alten Verfassung ging
diese Aussicht verloren, und es blieb nur noch der
schwache Schimmer einer Möglichkeit, jene demokratischen
Grundsätze im stillen unter dem Volke zu verbreiten.
So entstanden von jener Zeit an die patriotischen
Versammlungen, wo die Advokaten Vonck, Verlooy und
verschiedene andere auf ihre Mitbürger zu wirken suchten.
Es gab sogar einzelne Personen vom höchsten Adel
aus den ersten und berühmtesten Häusern, denen die
Absichten dieser Demokraten nicht unbekannt blieben
und die sie unter der Hand begünstigten; entweder weil
sie selbst, von einem viel zu richtigen Gefühl geleitet,
den Gedanken verwarfen, Teilnehmer an der aristokratischen
Tyrannei zu werden, oder weil ihr Ehrgeiz bei der
Demagogenrolle besser seine Nahrung fand.
Das Schicksal arbeitete indessen für diese Partei früher,
als sie es erwarten konnte. Die Unterwürfigkeit der
Stände bei der letzten Veranlassung war so weit gegangen,
daß sie sich sogar zu einiger Abänderung der
Grundverfassung geneigt erklärt hatten. Dem Kaiser
blieb es noch in frischem Andenken, daß die fehlerhafte
Konstitution des dritten Standes schuld an der neuli-
chen Verweigerung der Subsidien gewesen war. Er benutzte
daher den günstigen Augenblick, um eine neue
Verfassung des Standes in Vorschlag zu bringen, die ihn
vor dem überwiegenden Einflüsse der beiden ändern sicherstellen
und den Stolz der drei bisher allein repräsentierten
Städte herabstimmen sollte. Einen Vorschlag von
dieser Art hatte man nur erwartet, um das vorige Mißtrauen
in seiner ganzen Stärke zu äußern und die Larve
des guten Vernehmens mit dem Monarchen wieder abzuwerfen.
Da der Kaiser zu gleicher Zeit die Absicht zu
erkennen gab, die Bewilligung der Subsidien auf ewige
Zeiten, wie man sie bereits im Jahr 1754 in Flandern ein
für allemal zugestanden hatte, auch in Brabant durchzusetzen,
und da er sich für berechtigt hielt, von dem hohen
Rat (Conseil) oder Justizhofe von Brabant die Promulgation
seiner Edikte, wenn sie nicht mit den
beschworenen Privilegien stritten, unweigerlich fordern
zu können: so versagten die versammelten Stände ihre
Einwilligung zu allen diesen Zumutungen und beharrten
auf ihrem Entschlüsse, selbst nachdem der Kaiser,
zum höchsten Zorn gereizt, das Conseil von Brabant
und die Deputationen der Stände kassiert und alle
Rechte und Privilegien der sogenannten Joyeuse Entrée