der Lombardei zu den totliegenden oder mißbrauchten
Schätzen der Klöster. Die frommen Gaben und Stiftungen,
womit die Vorzeit der Heiligkeit des monastischen
Lebens frönte, zugleich aber sie wahrscheinlich auf die
Zukunft hin untergrub und in wollüstigen Müßiggang
verwandelte, sollten nunmehr ihre bisher verfehlte Bestimmung
erreichen und, in einen allgemeinen Religionsfond
gesammelt, dem Bedürfnisse des Volkes, geläuterte,
einfache Begriffe von Gottesdienst und
Christenlehre zu empfangen, heilig sein. Die Klöster erhielten
also den Befehl, den Betrag ihres Vermögens anzugeben;
zugleich bestimmte man die Dörfer, wo neue
Pfarren angelegt werden sollten, und um den Anfang der
Rückkehr zur ursprünglichen Einfalt und Reinheit des
Christentums zu begründen, erschien das Verbot der
Prozessionen und Wallfahrten, die den Müßiggang, den
Aberglauben und die Immoralität im Volk unterhielten;
die Andächtelei der Brüderschaften verschwand, die
überflüssigen Feiertage wurden abgestellt, und solchergestalt
ward mancher Faden zerschnitten, durch welchen
es der römischen Seelentyrannei vorzeiten gelungen
war, ihr weites Reich auch in den Niederlanden zu begründen.
Endlich schritt der Kaiser zur Aufhebung der
entbehrlichsten Klöster und ließ die Güter der erledigten
Prälaturen für Rechnung des Religionsfonds administrieren.
Alle diese Neuerungen brachten die Geistlichkeit
in den Niederlanden mehr als in allen übrigen
Provinzen seines Reiches wider ihn auf; und da sich alle
Volksklassen zu gleicher Zeit für gekränkt und in ihren
Rechten angegriffen hielten, alle nur erst das Unbequeme
und die Last der Reformen empfanden, ohne in
die Zukunft, wo ihnen wahre Vorteile winkten, hinausblicken
zu wollen oder zu können, so erhob sich hier
gleichsam eine allgemeine Stimme der Mißbilligung, der
Weigerung und des Unwillens.
Diese Übereinstimmung gab den Vorstellungen, welche
die Stände gegen die Verordnungen ihres Landesherrn
einschickten, einen kühnen, zuversichtlichen, trotzigen
Ton. Geduld und Güte waren die Beruhigungsmittel,
deren sich der Kaiser anfänglich dagegen bediente.
Den Nuntius Zondadari, als den Urheber der Unruhen
in Löwen, hatte man aus dem Lande gejagt; aber den
Kardinal von Frankenberg, der sich dabei nicht minder
tätig bewiesen, behandelte Joseph, nachdem er ihn vor
sich nach Wien hatte berufen lassen, mit ausgezeichneter
Langmut, und dem Bischöfe von Namur verzieh er
sein noch gröberes Vergehen. Die neue gerichtliche und
politische Verfassung nahm mit dem 1. Januar 1787
ihren Anfang; der Staatsrat, der Geheime und der Finanzrat
wurden abgeschafft und an ihre Stelle ein einziges
Generalgouvernement mit einem dazugehörigen Rat
eingesetzt, worin der bevollmächtigte Minister des Kaisers
den Vorsitz führte und über die sämtlichen politischen
und ökonomischen Angelegenheiten des Landes
entschied. Alle Deputationen oder immerwährende Ausschüsse
der Stände in den Niederlanden hob der Kaiser
mit einem Federstrich auf und ließ dagegen einige Abgeordnete
von den Ständen als Beisitzer in den Gouvernementsrat
eintreten. Alle bis dahin subsistierenden Gerichtshöfe,
den hohen Rat von Brabant mit einbegriffen,
alle Gerichtsbarkeiten der Gutsbesitzer auf dem platten
Lande, alle geistlichen Tribunale und nicht minder die
Gerichte der Universität Löwen annullierte er zu gleicher
Zeit, um einem souveränen Justizhofe (conseil souverain
de justice) Platz zu machen, der in Brüssel residieren
und als höchste Instanz in erforderlichem Falle
die Revision der ebenfalls zu Brüssel oder zu Luxemburg
in den dortigen Appellationsgerichten entschiedenen
Prozesse übernehmen sollte.
Dieses furchtbare Heer von neuen Verfügungen