aufgeklärte Personen, denen die Reformen des Kaisers
im geistlichen Fache in ihrem wahren, wohltätigen Licht
erschienen, und die es folglich gern sahen, daß das Erziehungswesen
eine bessere Einrichtung bekam. Allein
die Geistlichkeit forderte unbedingte Unterstützung zur
Wiedererlangung aller ihrer Privilegien und wußte es dahin
zu bringen, daß man sich verpflichtet glaubte, diese
treue Bundesgenossin, die sich zur Aufwiegelung des
Volkes so geschäftig erwiesen hatte, nicht zu verlassen.
Auf diesen Beistand trotzten die Bischöfe, indem sie
auf die Erhaltung ihrer Priesterseminarien drangen und
sich jeder Neuerung, die der Kaiser zu Löwen vornehmen
wollte, mutig widersetzten. Bei der Eröffnung seines
Generalseminariums am 15.Januar 1788 fanden sich
keine Zuhörer ein, um die Vorlesungen der neuen Professoren
zu hören. Das Gouvernement ließ hierauf die
bischöflichen Seminarien verschließen und den Lehrern
bei Strafe verbieten, daselbst Vorlesungen zu halten; allein
der Kardinal-Erzbischof von Mechelen wagte es, gegen
dieses Verbot einen förmlichen Prozeß anhängig zu
machen. Schon einige Zeit vorher hatte auch der Universitätsmagistrat
versucht, sich als eitlen unmittelbaren
Landstand anerkennen zu lassen; eine Anmaßung, welche
in den Privilegien keinen Grund hatte und daher
auch bald durch ernste Maßregeln zurückgewiesen ward.
Dessen ungeachtet äußerten viele der vorigen Universitätsmitglieder
eine so halsstarrige Widersetzlichkeit, daß
man sie in Verhaft nehmen mußte; andere entfernten
sich, um diesem Schicksal zu entgehen, und die Studenten
zogen haufenweise fort. Dies bewog den Kaiser, am
17. Julius eine neue Verordnung ergehen zu lassen, vermöge
deren er die medizinische, juristische und philosophische
Fakultäten nach Brüssel verlegte, die theologische
hingegen samt dem Generalseminarium zu Löwen
ließ und dem Kardinal, der seinen Prozeß mittlerweile
verloren hatte, nebst den anderen Bischöfen anbefahl,
sich dorthin zu begeben und die daselbst vorgetragene
Lehre zu prüfen, um sich von ihrer Orthodoxie zu überzeugen.
Die allgemeine Bewegung, welche diese Verfügungen
in Brabant verursachten, ließ sich leicht auf ihre
Quelle zurückführen, und die militärische Gewalt
dämpfte die Unruhen, welche darüber in Brüssel, Mechelen
und Antwerpen entstanden.
Diese Tumulte waren indes nur das Vorspiel zu wichtigeren
Auftritten. In Hennegau und Brabant hatte die
Geistlichkeit alle Gemüter gestimmt, mit dem Adel und
den Ständen, alles gekartet. Wenige Monate zuvor hattep
diese letzteren dem Kaiser in den unterwürfigsten Ausdrücken
ihre gänzliche Rückkehr zu seiner väterlichen
Huld bezeugt und ihn angefleht, die Spur aller vorhergegangenen
Irrungen durch die Wiederkehr seines Zutrauens
zu vernichten. Jetzt bewilligten die beiden höheren
Stände die Subsidien, von denen sie jedoch im voraus
wußten, daß der sogenannte dritte Stand, der nur aus
den Abgeordneten der drei Städte Brüssel, Mechelen
und Antwerpen besteht, der Abrede gemäß die Zahlung
verweigern würde. Den Vorwand zu dieser Verweigerung
schämte man sich nicht, von der unterbliebenen
Herstellung der Prozessionen und Brüderschaften zu
entlehnen; man forderte die Zurückgabe aller aufgehobenen
Klöster und die unbedingte Z urücknahme aller
Neuerungen im geistlichen Erziehungswesen. Der Kaiser
setzte dieser mutwilligen Forderung am 26. Januar
1789 eine sehr ernsthafte Erklärung entgegen, wodurch
er sich von allen seinen übernommenen Verpflichtungen
wegen der ohne Grund verweigerten Subsidien loszusagen
drohte. Die Stände von Brabant, denen es noch
nicht Ernst war, den Klerus bei einer so frivolen Veranlassung
in Schutz zu nehmen, beugten sich von neuem
unter den Zepter, bewilligten die Steuern und flehten