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in schlechte Umstände gerieth, so wurde die Hütte im Jahre 1740
wieder von der Krone übernommen. Endlich hielt der Astrachanis
che Kaufmann F e d o r K o b j ä k o f bey der Artillerie- und
Fortificationskanzelley um die Übertragung derselben an, und erhielt
selbige auch im Jahre 1751 auf gewisse bey der Astrachani-
schen Gouvernementskanzelley mit ihm ausgemachte nachstehende
Bedingungen auf ewig; nämlich: Er solle für die Gebäude der
Salpeterhütte und für alle darin vorhandene Geschirre und Materialien
bezahlen, so wie auch für die Hütten zu Kr a s n o i -
j a r s k , auf S ch a r en o i Bu g o r bey Astrachan, und zu Uwi e k
bey Saratof, und zur Zahlung könne auch Salpeter an die Krone
geliefert werden: Es solle ihm erlaubt seyn, in 3 bis 10 Kesseln
zu sieden, auf jeden Kessel 250 Eud Salpeter gerechnet, und auf
fünf Jahre sollten ihm die in der Hütte arbeitenden Leute von
der Krone, auf eigenen Unterhalt, überlassen werden: Der Salpeter
solle an die Krone das Pud zu 3 Rubel und 25 Kopeken
geliefert werden; auch solle er nicht ohne Erlaubnifs der Artillerie
befugt seyn, ihn aufser Landes zu verkaufen, alsdenn aber
den gehörigen Zoll dafür erlegen: Sollte das Salpetersieden auf
der Stelle, wegen Verringerung des Salpetergehaltes in den Erden,
nicht ferner vortheilhaft seyn, so wird es ihm nicht zur
Last gerechnet, hingegen erlaubt an andern Orten zu sieden:
Von allen bürgerlichen Lasten solle er übrigens befreyet seyn,
auf dreyfsig Werste ober- und unterhalb der Salpeterhütte die
Fischerey in der Achtu b a ausschliefslich geniefsen, und zu seiner
Sicherheit sollen ihm 10 Kanonen und r q. Mann Artilleristen
nebst einem Corporal zugestanden werden : Wenn das
Salpeterwesen auch durch feindlichen Überfall oder andere unerwartete
Zufälle unterbrochen werden möchte, so solle er von
aller Verantwortung frey seyn : Endlich wurde ihm noch erlaubt,
ein Dorf von nicht mehr als 700 Seelen zu kaufen, wovon
er die Hälfte nach seiner Salpeterhütte zu versetzen die
Freyheit haben sollte : Dabey war ausgemacht, dafs, wenn er
nur ein halbes Jahr lang nicht im Stande seyn würde, die Salpeterhütte
im Gange zu erhalten, so solle er selbige und diese
Unterthanen unverzüglich an: jemand verkaufen, der das Recht
habe Leibeigene zu besitzen.
In wie fern diese Bedingungen erfüllet worden, ist mir
nicht genau bekannt. Niemals hatte der Eigenthümer mehr, als
ungefähr 20 eigene Leute auf der Stelle, und als er im Jahre
1760 starb, gerieth das Salpeterwesen, unter dessen ältestem
Sohne, gar bald völlig ins Stecken. Der letzte Salpetervorrath
wurde im Jahre 1765 an die Artilleriekanzelley abgeliefert, und es
wurden allerley Auswege liervor gesucht, um die Siederey nicht
wieder, in Gang zu bringen, wozu denn noch in der Folge die
Flucht der Kalmücken, und der von selbigen vor dem Abzüge
an der Hütte verübte Schaden, den der .Eigenthümer so hoch
als möglich anzugeben geflissen war, ehren erwünschten Vorwand
darbot. Im Grunde hatte man niemals die geringste Sorge
getragen, mit Anlegung künstlicher Salpeterpflanzungen und neuer
Anmischung der ausgelaugten Erden, auf die Zukunft bedacht
zu seyn, so dafs also der Vorrath an Salpetererde, so- grofs er immer
gewesen war, leicht erschöpft werden mufste. Man sorgte
mehr dafür, die Fischerey zu nutzen, und diese ist es auch,