schuldig. Die Unterthanen oder Bauern, welche den Fürsten
und Rittern blinden Gehorsam leisten und mit Leben und Gut
unter der Gewalt des Fürsten stehen, sind erblich; man hat aber
nie gesehen, dafs sie verkauft worden wären. Diese und die im
Kriege gemachten Sclaven der Fürsten und Edlen, die nachher
in den Haufen des gemeinen Volks zurück fallen, ackern das
Land mit grofsen Pflügen, die sie mit 6 bis 8 Ochsen bespannen,
weiden die Herden, führen das Brenn- und Bauholz zu,
bauen die Wohnungen, ernten und machen Heu, welches im
Winter meist auf der Stelle verfüttert wird. Bey der Ernte helfen
auch die Weiber und erwachsene Mädchen, die überhaupt
bey den Tscherkessen nicht so eingeschränkt und männerscheu
sind, als bey den Krymischen Tataren. Wenn die Tscherkessen
bey solchen Verrichtungen weit vom Dorfe sind, so machen sie
sich gleich Hütten aus zusammengestützten Stangen, die sie mit
Zweigen und darüber mit langem Grase bedecken und die fast
wie Heuhaufen aussehen. In solchen wohnen auch die Fürsten,
wenn sie beym Herumziehen lange an einem Orte sind. Sonst
haben sie, auf ihren beständigen Zügen und Ritterfahjrten kleine
Filzhäuschen, mit vier aufgerichteten Stangen und darauf gestützten
Giebelsparren, statt des Zeltes, — Unter den Bauern
mufs jede Mannsperson dem Edelmanne oder Fürsten drey Tage
Heu schlagen und zum Hause liefern, drey Tage Holz hauen
und führen, und ein Fuder oder 7 Säcke Hirse, für jeden Ochsen
den er hat, liefern. Auch mufs ein Bräutigam aus diesem
Stande dem Herrn zwey Kühe und zwey Ochsen geben. Übrigens
haben sie keine Abgaben. Allein die Gebirgvölker, welche
sich die Tscherkessischen Fürsten zinsbar gemacht haben, zum
Beyspiel, Abassiner, Ossetiner, Dugoren, Basianer, Balkaren,
Karatschaier, und Karabulaken, geben aus jeder Familie gemeiniglich
ein Schaf oder dessen Werth an Filzen, Filzmänteln,
Laken, Kupfergeschirr, und dergleichen. Dem Fürsten giebt
ein jeder, der Schafe hat, seine Herde mag grofs oder klein
seyn, im Sommer, wenii sie campiren, ein Schaf, wofür der
Fürst beständig offene Tafel hält.
Überhaupt mufs der Fürst, ob er gleich an keine Gesetze
gebunden ist, durch Freygebigkeit, Gastfreyheit und Güte seiner
Unterthanen Liebe und Treue im Kriege zu verdienen suchen.
Er kann einen Unterthan zum U sd en erklären oder adeln,
wenn er es verdient. Er kann auch einem andern alles wegnehmen,
wenn er will. Bey grofsen Unternehmungen versammelt
er die Edlen und von diesen werden die gefafsten Beschlüsse
dem Volke bekannt gemacht. Die eigentliche Volksmenge der
Tscherkessen ist schwer zu bestimmen. Wenn man aber annimmt,
dafs die Unterthanen der Linie A ta sh u k a ungefähr den
dritten Theil der Kabarda ausmachen, so folgt, da die Macht
dieser Linie aus etwas über 3000 Bauern und 500 Usdens besteht,
dafs die Kabardiner ungefähr 10,000 Mann Gemeine und'
1500 Usdens aüsmachen können. Rechnet man die übrigen, jen-
Seit des Kubans wohnenden Stämme dazu, wovon gleich die
Rede seyn wird, so kömmt eine beträchtliche Macht heraus,
die bey einem so kriegerischen und tapfern Volke gefährlich
werden könnte, wenn es nicht unter so vielen, und fast stets
uneinigen Fürsten zertrennt wäre. Nach ihrer Lehnsverfassung
FAL.I.AS t§ i r B. C c c