
digt haben, dass er blind geboren worden? Wenn nun die Blindheit von seiner
Geburt her stammt, so ist offenbar, dass seine Sünde vorhergegangen sein
musste; und diess nöthigt zu der Annahme seiner Existenz vor seiner Geburt.—
Sie glauben ferner, dass der Prophet Elias Johannes der Täufer war, und dass
der Messias d. i. Hamza von ihm so in dem Evangelium Matthäi (11, 14.) berichte
t, indem er sagt „Johannes ist Elias,“ und brauchen diess als einen Beweis
für die Seelenwanderung.
Dessgleichen setzen sie Keichthum, Wissen und Macht (s U l! 1 als Vergeltung
(Belohnung sLsUCo) für frühere Tugend.
Sie glauben, dass der, dem die Wissenden ( ) bei seinem Tode gnädig
sind, und seine Tugend bezeugen, im Glück aus dem Leben geht, im Gegen-
theil aber nicht. Desshalb versammeln sich die Wissenden, nachdem sie den
Todten beerdigt haben, bei seinem Grabe, erinnern sich seines Lebens, und
urtheilen, ob er der Gnade würdig sei, oder nicht?
Sie nehmen von dem Evangelium und dem Qor’än a n , was ihnen zusagt,
indem sie sagen, dass Hamza es war, der unter dem Namen Jessu’ ( c ■■■■_?) mit
Tsa lind unter dem Namen Selmän, der Perser, mit Muhammed war,
und mit seinen 4 Gefährten Beides schrieb. Was ihnen aber nicht passt, verwerten
sie als eine V erfälschung von den Gelehrten der Christen und Muhammedaner;
einige Verse dagegen, deren Erklärung ihnen noch möglich erscheint,
verdrehen sie nach den für ihren Zweck passenden Absichten durch Interpretationen
, die der gesunde Geschmack nicht annimmt So die Stelle: „ Hütet
euch vor den falschen Propheten, die zu euch kommen in Schafskleidern,
inwendig aber sind sie reissende Wölfe.“ Sie verstehen hier uuter den Wölfen
in Schafskleidern die Geistlichen (Vorsteher der christlichen Keligion), welche
wollene Kleider tragen. In dem Qor’än 5, 92. heisst es: „Siehe, Wein, Loose,
Bilder und Weissagungspfeile sind ein Gräuel von den Werken des Satans,
daher vermeidet solche,“ Diese 4 Gegenstände sind nach ihrer Erklärung Abu
B e k r,’Omar, ’Othmän, ’Ali. Sie sind von den Werken des Satans, nämlich
des Muhammed ben Abdullah, und man muss sich von ihnen und ihren Lehren
fern halten, da sie ein Gräuel sind. So erklären sie die beiden öfter in dem
Qor’an vorkommenden Ausdrücke 1|^ ,.l ,v.-A tf „das Schlechte und Gott
Missfällige“ von Abu Bekr und ’Omar. Mehrere ihrer Erklärungen haben keine
Verbindung zwischen dem Worte, welches erklärt, und dem, das erklärt werden
soll. So erwähnen sie auch Worte, von denen sie behaupten, dass sie persisch
seien, und von Selmän, dem Perser, herrühren. Sie übersetzen sie auch in das
Arabische; aber diese Worte sind weder persisch, noch aus irgend einer ändern
bekannten Sprache, sondern reine Absurditäten. So die Worte:
, “ “ ~ J
j jJLi Sj-cxi Oiess übersetzen sie: „Ihr habt gelernt und gehandelt,
so dass ihr den Herrn des Befehls besiegt, und euch angemasst habt ( . v. c
U?) . was nicht euer ist.“ Eben so erklärt Hamza in der Abhandlung „scherzhafte
W ahrheiten“ (J ) das Beiten des Hakim beamrihi auf dem
Esel als eine Andeutung, dass er die Beligionen der Nateq’s, wie des Muhammed,
Tsa und Moses vernichten werde. Denn es heisst in dem Qor’än Sur. 18,
31. „Siehe, die unangenehmste Stimme ist die Stimme des Esels.“ Sie sind der
Esel, und ihre Lehren sind ihre Stimmen. Ferner das Tanzen, das Schlagen
der Peitschen und die Erwähnung der pudenda maris et feminae in Gegenwart
des Hakim beamrihi erklären sie in derselben Abhandlung als geheimnissvolle
Andeutungen und weise Befehle des Erhabenen, d. i. des Hakim beamrihi.
Denn der Tanz deutet auf die Propheten des Aeusserlichen, welche in ihren
Kreisen (Perioden, |vS^|jA! ¿ ) tanzten und vorübergingen. Das Schlagen der
Peitschen weist auf die Lehre des ’Ali ibn Abi Täleb hin, da sie Schmerz bereiteten,
ohne zu nützen, und die Erwähnung der pudenda zeigt die vollkommene
Keligion an, die nach einiger Zeit sieh offenbaren wird. Denn wie das membrum
virile das membrum feminae besiegt, so wird auch die Keligion des Häkirn
beamrihi stark werden. und über die Religion der Heiden siegen.
Was aber die Ändern ihnen vorwerfen, die Verehrung des Kalbes, oder die
Erlaubniss des Ehebruchs, oder die Gestattung der Ehe eines Mannes mit seiner
Schwester oder Tochter: diess Alles hat keinen Grund, und ist reineErdichtung.
Das Kalb ist den Drusen der Näteq, und der Schaisabän (Satan ( 4 , x S, tf)
ist der Asäs, und wenn sie eine Schmähung des Kalbes hören, so zeigen
sie sich ergrimmt ( k x i J I damit die Schmähung auf ihm bleibe,
und nicht auf ein Anderes übergehe; jedoch haben sie diess nicht gern.
Die Ehe ist bei ihnen erst im 4ten Grade gestattet, d. i. mit der Tochter des
Oheims und der Tante von väterlicher und mütterlicher Seite. Was zu jener
Ansicht geführt hat, ist diess, dass man in mehrern ihrer Lehren von den
Rechten der Gattin in Betreff ihres Mannes die Worte findet: „Wenn sich der
Gläubige mit seiner gläubigen Schwester verheirathet“ u. s. w., wobei selbstredend
zu verstehen ist, dass die Gesammtheit der Gläubigen metaphorisch als
Brüder anzusehen sind. Gleiche Ausdrücke finden sieh auch bei den Christen
und Muhammedanern auf gleiche Weise gebraucht.
Die Grade der beiden Gatten in Bezug auf Wissen und äussere Stellung
müssen bei den Drusen gleich sein. So ist die Verbindung einer gläubigen
(wissenden) Frau mit einem nichtwissenden Manne nicht gestattet, es sei
denn, dass sie.xhn nach ihrer Verheirathung gläubig (wissend) mache;*) eben
so verheirathen sie auch nicht Vornehme mit Niedern von Geburt. Sie erlauben
ihren Frauen nieht, unverschleiert vor Fremden zn erscheinen, und lassen die
Vielweiberei nicht zu ( c u U - .y i j=s|se. ] ^ ) . Die Scheidung ist ihnen
verstattet, aber eine geschiedene Frau darf durchaus nicht zu ihrem Manne
zurückkehren. Beide Gatten haben in allen Stücken gleiche Rechte. Jeder von
Beiden hat bei der Scheidung ein Recht an dem Antheil des Ändern, naehdem
die Angelegenheit von der Gesammtheit der Aeltesten geprüft worden ist. Wenn
der Mann sich gegen seine Frau vergangen hat, so hat sie ein Anrecht an die
Hälfte seines Besitzes; wenn sie aber die Veranlassung zu der Scheidung gegeben
h a t, so steht ihm das Recht zu, die Hälfte ihrer Habe zu nehmen.
Bedingungen der Ehe bei den Drusen sind, dass der Mann Alles, was er
hat (xJLoj t u ü ) , mit seiner Frau theilt, und ihr nicht das Geringste vorenthält,
dass er ihr keine Arbeit, die über ihre Kräfte ist, aufbürdet, und ihr Ruhe
*) Im T exte steh t l ff ■ > A > ^ woiur wohl xÄ J tX j zu le sen is t.
P ktbrmaot, Reise im Orient. « -
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