
g en , will sie aber, so muss sie für diesen Tag den Priester, ihren Vater,
oder wen sie sonst von ihren Verwandten dazu wählen will, als ihren
Stellvertreter ernennen, welchem dann der Bräutigam 1 King, 10 Goldstücke,
1 seidenes Kleid und 2 Schleier für sie übergieht. Ist das Mädchen
noch nicht erwachsen, so wird sie so wenig als ihre Mutter um ihre Einwilligung
gefragt und gebeten. Der Bräutigam ladet an diesem Tage die
Zeugen mit dem Priester zu dem Vater der Braut, oder deren Stellvertreter
ein; sie setzen sich in einen Kreis, der Vater der Braut zur Linken des
Priesters, der Bräutigam ihm gegenüber, und dieser fangt mit den Worten
an: „Ich frage dich, Scheich N. N. nach dem Gesetze Gottes und seines
Gesandten, Moses, des Sohnes von Amram, über den der Friede Gottes sei,
ob du deine Tochter mir zur Ehe geben willst unter der Bedingung, dass
ich ihr die bestimmte Mitgift verspreche, und dieselbe vorauszahle.“ Diese
besteht bei einer Jungfrau aus dem priesterlichen Geschlechte aus 6100 P .
(380 Thlr.), bei einer ändern Jungfrau aus 4900 P. (305 Thlr.), bei einer
Wittwe aber nur aus 2500 P. (155 Thlr.), wovon die kleinere Hälfte vorausgegeben
wird. Diese Mitgift erhält aber nicht der Vater, sondern die
Braut selbst. Der Vater antwortet: „Ich gebe sie dir zur Ehe, und nehme deine
Bitte unter dieser Bedingung an.“ Dann sagt der Priester:-:,,Der-Bund
Abraham’s, Isaak’s und Jacob’s ist ein wahrer, fester Bund nach dem
Gesetze Gottes und seines Gesandten Mosis, des Sohnes von Amram, über
den der Friede Gottes sei,“ liest dann die auf die Ehe bezüglichen Stellen
des Pentateuchs — die Versammelten antworten ihm, und geben dann dem
Bräutigam ihren Segen. Derselbe bringt darauf den von dem Priester
geschriebenen Ehecontract, welcher von den Zeugen für Bräutigam und
Braut, -2 oder 3, welche anerkannt rechtliche Männer und wenigstens 20 Jahre
alt sein müssen, unterschrieben wird. Dieser wird bei der Hochzeit wieder
vorgelesen, welche von dem Bräutigam oder dessen Vater willkührlich nach
kürzerer oder längerer Frist bestimmt, und eine ganze Woche gefeiert wird.
An dem ersten Tage, welcher stets ein Sabbath ist, veisammeln sich Verwandte
und Freunde mit dem Priester nach dem Morgengebet in dem Hause
des jungen Mannes, und lesen die Parasche abwechselnd, worauf sie essen
und trinken. Dann gehen sie zu dem Mittagsgebet wieder in die Synagoge,
und kehren darauf in das Haus des jungen Mannes zurück, wo der unter
ihnen, welcher die beste Stimme hat, ein Glas mit Wein oder Kaqi in die
Hand nimmt, und einen Segensspruch auf die Neuvermählten singend vorträgt.
Dann folgt ein Eesponsorium zwischen dem Priester und seinem
Assistenten mit wiederholten Segenssprüchen, hierauf einige Lieder, Segenssprüche
auf die Versammlung, den Priester und die Leviten und auf alle
Samaritaner, stets mit „Amen“ von den-Versammelten beantwortet, und
zuletzt die Parasche der Trauung, 1. B. Mos. 24. bis zu Ende. Vor der
Hochzeit darf der Bräutigam die Braut nicht sehen. Am Sonntag Abend
bringen die Eingeladenen dem jungen Manne Geschenke an Geld.
Es ist den Samaritanern nicht verboten, christliche oder jüdische Mädchen
zu heirathen, nur müssen diese dann zu ihrem Glauben übergehen;
auch Wittwen dürfen sie zu Frauen nehmen, jedoch nur, wenn diese keine
Töchter haben. Um die Stiefsöhne bekümmert sich der zweite Mann nicht;
sie erben den Namen und das Vermögen ihres rechten Vaters. Gewöhnlich
bleiben aber diese Frauen in ihrem Wittwenstande, um sich ganz der Erziehung
ihrer Kinder widmen zu können. Da ihre Zahl so gering ist, so
können sie es auch mit den Verwandtschaftsgraden nicht so streng nehmen,
zumal da ihnen verstattet ist, 2 Frauen zu heirathen. W enn nämlich eine
Frau alt wird, und kinderlos bleibt, so kann der Mann sich eine zweite
Frau dazu nehmen, nicht aber, wenn seine Frau schon Kinder hat. Die
Frau des Priesters Amrän hatte 5 Kinder; sie starb, und nach ihr alle ihre
Kinder. E r nahm eine zweite,- welche kinderlos blieb, und, da sie alt
wurde, heirathete er noch eine jüngere dazu, so dass er jetzt zwei Frauen,
und von der letztem 2 Töchter hat; von seinem verstorbenen Bruder aber
leben 2 Söhne: Eine dritte Frau zu nehmen, wird nie verstattet, auch,
wenn beide Frauen kinderlos bleiben. Wie lange ein Mann warten muss,
bevor er die zweite Frau heirathen darf, ist nicht bestimmt; wenigstens muss
er ein ganzes Jah r vor üb ergehen lassen, und auch dann hängt es noch von
dem Priester ab, ob er ihm die Erlaubniss dazu ertheilen will, oder nicht.
Was die Leviratsehe anlangt, so beziehen sie diese nicht auf den leiblichen
Bruder des Verstorbenen, weil diess nach der heiligen Schrift nicht
erlaubt ist, sondern auf den vertrautesten Freund des Mannes. Wenn
2 Freunde zusammen wohnen, und der Eine von beiden stirbt, ohne Söhne
zu hinterlassen — doch sind sie darüber nicht ganz einig, ob diess bloss .von
. /
Söhnen, oder von Kindern beiderlei Geschlechts zu verstehen sei: so ist der
Hinterbliebene, wenn er nicht schon 2 Frauen hat, verpflichtet, die Wittwe
seines Freundes zu heirathen; will er diess nicht, so kann diese ihn bei dem
Priester verklagen, und es findet dann die Ceremonie der nS"'bH ganz nach