
deren fortwährendes Geheul gleich Jammergeschrei von Kindern jede Nacht
in die Stadt hinüber tönt. Auf jenem (dem Garizim) sollte das Volk Israel
nach dem Gebote Mosis, wenn es den Jordan überschreiten würde (5. B.
Mos. 11, 29. 27, 12. 13.), den Segen, auf diesem, (dem Ebal) den Fluch
aussprechen; aber auf diesem sollte es — nach unserm Texte, nicht nach
dem samaritanischen — den ersten Altar bauen, Brandopfer und Dankopfer
dem Herrn darbringen, und alle Worte des Gesetzes auf die Steine des
Altars schreiben.
Nablüs ist reich an Quellen des schönsten Wassers, und liegt in einer
schmalen, aber fruchtbaren E b en e , an welche sich östlich eine ausgedehntere,
reich bebaute Ebene anschliesst. An Naturprodueten liefert es besonders
Oliven, Sesam, Baumwolle, Feigen, und vor Allem Wassermelonen, welche
vorzüglicher als an allen ändern Orten sein sollen, und in grösser Anzahl
nach Damascus versendet werden. Das Hauptgewerbe von Nablüs besteht
in der Seifenfabrication; die Nabluser Seife ist überall sehr gesucht, und
wird nach Jaffa und Beirut, und von da nach ändern Gegenden, so wie nach
Egypten und dem Hedschaz versendet. Die jährliche Ausfuhr derselben soll
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an 200 ¿ S W i , ä 20 — 23000 Piaster betragen. 1 F es’che enthält nach
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Nabluser Gewicht 20 ^ UaJLs, l^Uaxi" 20 J-lsj ? 1 J J b j 12 iuJifc, 1 iuÄfc
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Dirhem.
Andere Fabrikate, wie eine Art wollene Jacken, plur.
genannt, Handtücher, und eine besondere Art lederner Tabaksbeutel, werden
nur in der Umgegend verbraucht. Dagegen beziehen sie europäische Waaren,
Tuche, Merino’s u. s. w. aus Beirut, Mäntel, seidene und baumwollene Stoffe,
so wie Reitzeug, verschiedene Früchte und Zuckerwerk aus Damascus,
Reis, Zucker, baumwollene und wollene Zeuge und Henna (zum Rothfärben
der Hände, Füsse und Nägel), Tarbusche, Indigo, Pfeifenrohre ü.,s. w. aus
Egypten, Kaffee, Sklaven, Kokosnüsse, geschnittene Steine aus dem
Hedschaz und über Suez.
Der Bey, Gouverneur von Nablüs, hat die Würde eines ^ ^ y o ! JoJCwl
Istabli Emiri, „Stallmeisters.“ E r steht unmittelbar unter dem Pascha von
Jerusalem, und ist der Vorsitzer im Divan. In demselben haben noch
6 Moslem’s Sitz und Stimme, gewählt von den Bewohnern nach dem Willen
des Bey; aber 3 derselben sind unbedingte Beisitzer, nämlich der Naqib
Efendi o ! v - y e h i ? der Vorsteher der Edlen d. i. der Nachkommen
des Propheten, welcher sie arretirt, wenn eine Klage gegen sie einläuft,
wozu er von dem Bey den Befehl erhält, der Mufti Efendi, und der Qadhi
Efendi. Der Naqib Efendi wird von dem Bey erwählt, kann aber durch
einen Befehl des Paseha von Jerusalem auch wieder abgesetzt werden.
Ausser diesem gehören dazu noch 1 ’alem, Rechtskundiger, und 2 Kaufleute.
Die Christen, die griechischen, wie die evangelischen, vertrat damals
Davud, welcher zu der evangelischen Kirche übergetreten war, die Juden
und Samaritaner Saläma, der eigentliche Hohepriester der Letztem, Vater
des jetzt fungirenden Amran. Der Divan versammelt sich nichtzu bestimmten
Zeiten, sondern nur nach Bedürfniss, wenn ein Befehl von Jerusalem, Beirut
oder Konstantinopel angekommen ist, oder ein gemeinsames Schreiben
abgehen soll, und wird jedesmal von dem Bey zusammen berufen. Alle Personalangelegenheiten
gehören eigentlich vor den Qadhi, welcher in Geldprocessen
von dem, der den Process gewinnt, wenn er ein Moslem ist, 21/2,
ist er ein Andersgläubiger, 6 Vs °/o erhält. Gegen einen Moslem wird kein
Zeugniss von einem Nichtmoslem angenommen, so wie auch die Zeugnisse
von Leuten, die barfuss gehen, oder im Ramadhän gegessen haben, oder
Verwandte oder Freunde des Klägers sind, nicht anerkannt werden. Die
Einkünfte des Gouvernements aus diesem District bestehen in Folgendem:
Der Miri (die Grundsteuer), welcher von allen Landleuten erhoben wird,
bringt järlich 4000 Beutel (ä 500 Piaster = 35 Thlr.) = 140,000 Thlr. ein,
der Zoll von allen Ausfuhrartikeln 5000 Beutel = 175,000 Thlr.; ebenso
viel ungefähr beträgt die 8 ¡ ^ ¿ 0 , Fourage für das Militär, welche die Fel-
lah’s zu liefern haben; und im Ganzen zahlt das Gebiet von Nablüs jährlich
30,000 Beutel = 1,050,000 Thlr., da bei dem Obigen die 5t> _s Ferde, die
Vermögens- oder Einkommensteuer, welche alle Unterthanen zahlen müssen,
und der Charadsch, die Kopfsteuer von den Rajah’s (den nichtmuhammedanischen
Unterthanen) nicht mit gerechnet sind.
Da in Nablüs keine Poststation ist, so müssen alle Briefe durch Gelegenheit
oder durch expresse Boten befördert werden. Sie haben dabei einen
sonderbaren Aberglauben. Als einst mein Wirth einen ihm befreundeten
Protestanten als Expressen nach Jerusalem schickte, gab er ihm die Briefe
nicht in die Hand, sondern warf sie ihm vor die Füsse hin. Ich wunderte
mich darüber, und fragte ihn nach der Ursache. E r gab mir zur Antwort