
thura. Eben so wenig fand ich das von Gobat (pag. 302)
Gesagte der Wahrheit gemäss, dass nämlich die Christen
ihre eigenen Sklaven nie verkaufen, wohl aber durch eine
Schenkung an Andere abtreten.
Ueber den Ackerbau und die Besteuerung in Simen
erhielt ich folgende Auskunft. Jedes Ackerfeld liegt immer
ein Jahr um das andere brach; künstliches Düngen
kennt man nicht. Das Brachfeld wird nach dem Ende der
Regenzeit (Mitte September) mit dem Pfluge gestürzt,
und das es bedeckende Unkraut untergearbeitet; hierauf
wird es im Monat Mai zum zweiten Mal umgeackert, und
dann nach erfolgten wiederholten Regengüssen, Anfangs
Juni meistentheils mit Gerste besäet. Das Wachsthum
dieser Getreideart schien mir hier zu Lande äusserst langsam
zu seyn, vermuthlich in Folge der kälten Nächte und
des Mangels an anhaltendem Sonnenschein. Ueber jeden
Acker laufen längs des Bergabhanges kleine Gräben hin,
um dem allzu starken Regen Abzug zu verschaffen. Anfangs
September wird aus jedem Saatfelde das durchge-
hends sehr stark wuchernde Unkraut ausgerauft, und diese
Arbeit müssen auf den dem Gouvernement gehörigen Saatfeldern
die Einwohner im Frobndienste thun. Mitte Oc-
tober wird das reife Getreide abgeschnitten, statt dass
zu Barakit die ganzen Halme ausgezupft werden (Th. I.
S. 336); man bedient sich dazu eines sichelartigen Messers.
Nachdem das Geerntete gehörig trocken geworden
ist, werden die Körner durch Stiere auf.einer offenen
Tenne ausgetreten. An den Gerstenähren zählte ich gewöhnlich
fünf und vierzig bis fünfzig Körner, und doch
scheint mir dieser Ertrag der Aecker sehr wenig der Fruchtbarkeit
des dortigen fetten vulkanischen Bodens zu entsprechen,
üebrigens ist natürlich nach der Lage der Grundstücke
der Ertrag der Ernte sehr verschieden; schlechte
Aecker geben nur das Sechsfache der Aussaat; die besseren
das Achtfache und die ganz guten beiläufig das Elffache.
Ein Zehntel der Ernte muss als Grundsteuer an die
Regierung, oder, wenn das Land Eigenthum einer. Kirche
ist, an die derselben angehörenden Geistlichen abgegeben
werden. Ausser diesem Fruchtzehnten erhebt die.Regierung
jährlich noch eine ganz willkührlich ausgeschriebene
Viehsteuer in Natur. Der Statthalter verlangt nämlich von
jedem District eine beliebige Anzahl von Ochsen und
Schafen und selbst zuweilen noch von Butter oder Honig,
welche dann von dem Ortsyorstand auf die Einwohner re-
partirt wird; dass hierbei grosse Willkühr und Ungerechtigkeit
verübt wird, ist um so natürlicher, da die einzelnen
Ortsbehörden nur einen ganz kleinen Gehalt, und
zwar nur in ihrer Eigenschaft als Soldaten empfangen, und
es also wohl als sich von selbst verstehend angesehen wird,
dass sie sich auf anderem Wege das ihnen Nöthige verschaffen.
Die Ortsvorstände werden von dem Gouverneur der
Provinz nach Gutdünken ernannt und abgesetzt; aber nach
einer Angabe bei Pearce *), über deren Wahrheit ich
nicht im Stande bin Auskunft zu geben, sind gewisse Familien
allein zur Verwaltung dieser Stellen berechtigt;
so viel ist indessen gewiss, dass man vorzugsweise einen
aus dem Orte selbst gebürtigen Mann einzusetzen pflegt.
Gehören die Einkünfte eines Ortes irgend einer Kirche
*) Pearce, Vol. 1. pag. 151; „Should the Ras be displeased with
the manner of his reception, he either demands a fine from the chief,
or displaces him altogether, and puts another in his stead; though the
last must he a relation of the former, who has a right by birth to
become governor of the district.