
rungszeit eines jeden Königs genau angegeben ist, und
die nach meinem Urtheile vor dem Richterstuhl der Kritik
den Charakter der Wahrheit wohl bewähren würde. Aus
einem ziemlich ähnlichen Verzeichnisse, welches Salt 1810
in Axum fand, hat dieser Reisende, worauf ich weiter
unten zurückkommen werde, Seite 461 seines Berichts bereits
die erste Hälfte jener Liste mitgetheilt. Da Lik Atkum
mir während meines Aufenthalts zu Gondar versprochen
hatte, eine ausführliche Materialien-Sammlung der ganzen
abyssinischen Geschichte aus den verschiedenen ihm zu
Gebot stehenden Codices für mich machen zu lassenj so
hegte ich die Ueberzeugung, dass er dabei auch jene mir
früher mitgetheilte Regentenliste der sieben ersten Jahrhunderte
werde abschreiben lassen; leider aber hat er, wie
ich allzu spät sah, diess nicht gethan, und jenes Verzeichniss
findet sich ebensowenig in der von ihm für mich com-
pilirten grösseren Chronik, als in den fünf ändern Codices
der abyssinischen Geschichte, welche ich zu erkaufen Gelegenheit
hatte, und die ich zugleich mit allen meinen
ändern abyssinischen Manuscripten in der Frankfurter Stadtbibliothek
niedergelegt habe *). Ich muss um so mehr
*) Da ich bei meinen historischen Notizen über Abyssinien immer
auf die Quellen verweisen werde, aus denen ich dieselben schöpfte, so
will ich hier einige kurze Notizen über die von mir benutzten sechs
Chroniken geben, in welchen jeder Gelehrte die Belege für meine Angaben
finden kann:
1) Grosse Chronik des Lik Atkum. (G. Ch. d. L. A.) Es ist diess
das so eben erwähnte weitläufige Werk über die ganze abyssinische
Geschichte, von Anfang an bis zum 7. Sene 7325 abyss. Zeitrechnung
oder 13. Juni 1833, welches aus verschiedenen ändern Manuscripten
unter Lik Atkum’s Aufsicht eigens für mich compilirt wurde,
und besteht aus dreihundert ein und neunzig auf Pergament enge
geschriebenen Quartseiten mit doppelten Columnen.
bedauern, dass Lik Atkum dieses Versehen beging; weil
ich dadurch mich namentlich ausser Stand gesetzt sehe,
die Namen der Regenten jener Periode in abyssinischen
Lettern drucken zu lassen und so ihre Orthographie fest-
2) Kleine Chronik des Lik Atkum (Kl. Ch. d. L. A), ein Pergament-
Codex in gross Octav von zweihundert zwei und neunzig engge-
. schricbenen Seiten mit doppelten Columnen, den ich von Lik Atkum
erkaufte, und zum Unterschied von dem vorhergehend erwähnten
Codex mit dem Namen der kleinen Chronik dieses Mannes bezeichne.
Dieses Manuscript enthält von p. 1 — 204 eine, wie es
scheint, aus dem grossen Codex des Georgius Oeled Amid ausgezogene
allgemeine Weltgeschichte, und gibt zum Schluss derselben ein
Namensverzeichniss sämmtlicher Etscheghe’s (höchsten geistlichen
Würdenträger) von Abuna Teqela Haimanot (6762) bis auf die
neueste Zeit oder bis auf Gebra Selasse, den fünf und vierzigsten
Etscbeghe. Ausserdem findet sich in diesem Codex noch auf pag.
206 — 224 die angeblich von Menilek, dem Sohn Salomo’s, gegebene
Verordnung über die Vertheilung und Anweisung des den
Priestern gehörigen Grundeigenthums, sowie auf p. 225 — 292 eine
Specialgeschichte Abyssiniens von Anbeginn an bis zum Tode
des Kaisers Teqela Haimanot im Jahr 7269 abyss. Rechn.
3) Chronik von Berhan Saged (Ch. v. B. S.), einhundert und acht
Quartseiten auf Pergament geschrieben, und zwar im Jahr 7228
(1735 u. Z.), dem sechsten Regierungsjahr des Kaisers Jasu Berhan
Saged; p. 1 — 66 enthält die Geschichte und Chronologie der jüdischen
und persischen Könige und der Ptolemäer; das Uebrige
aber die abyssinische Geschichte von Menilek an.
4) Chronik von Lebena Denghel (Ch. v. L. D.). Es ist diess ein aus
zwölf Pergament-Quartseiten bestehendes Bruchstück der abyssinischen
Geschichte von Menilek an bis zum 7. Hedar des ein
und zwanzigsten Regierungsjahres des Lebena Denghel (7021.)
5) Kleine Chronik von Kiratza (KI. Ch. v. K.), ein Manuscript von
ein und fünfzig Quartseiten auf Papier, welches die abyssinische
Geschichte von Menilek bis zum sechszehnten Regierungsjahre des
Kaisers Jasu, (7190 abyss. Rechn. oder 1697 unserer Zeitrechnung)
enthält, und das ich, indem das in einer Kirche zu Kiratza befindliche
Original nicht käuflich war, abschreiben liess.
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