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348 B u c h IV. Kap. 1. §. 50.
res allgemeines Repertorium besitzen, und weil darin wenigstens
ein Theil der römischen Literatur, die Dichter, etwas minder sorglos
behandelt sind als die Prosaiker und sämmthche Grriechen.
§. 50.
D i e lateinische Uebersetzung des Mago.
Aus dem vorigen Buch i) kennen meine Leser bereits den
nach Carthago's Fall (146 v. Chr.) gefassten Senatsbeschluss,
dass die 28 Bücher des Mago von der Landwirthschaft
i n s Lateinische übersetzt, und dies Geschäft den vorzüghchsten
Kennern der punischen Sprache aufgetragen werden sollte,
unter denen Decimus Sil a n us aus einer gar vornehmen Famihe
alle übertraf2). Aber wann? wie? durch wen der Beschluss
zur Ausführung kam? ob die lateinische Uebersetzung
jemals ans Licht trat, oder vielleicht in den Archiven des Senats
lebendig begraben ward? das sind schwierige Fragen, die wir
nunmehr so weit wie möglich zu beantworten versuchen wollen.
Den ersten Anknüpfungspunkt bietet der Name des Decimus
S i l a n u s dar. Schneider-^) erinnert an den Decimus Junius
S i l an US, der im Jahr 62 v. Chr., also 84 Jahr nach Carthago's
Fall, Consul war. Ich kann nicht glauben, da nach Plinius Zeugniss
der Senatsbeschluss dem Fall Carthago's auf dem Fusse
folgte, dass dem Silanus sein Auftrag so spät ertheilt sei, und
freue mich zu sehen, dass der genaueste Kenner römischer Geschichte,
Drumann'^), derselben Meinung ist. Gestützt auf des
Plinius angeführte Worte, unterscheidet er in der Familie der
Junier einen Decimus Junius Silanus, beauftragt mit der
Uebersetzung des Mago, um das Jahr 146 (Carthago's Zerstörung).
Doch weiter führt uns das nicht, weil sonst kein Alter
dieses Silanus gedenkt, und Plinius über die Ausführung des
ihm gewordenen Auftrages schweigt.
1) Seite 290.
2) Plin Mst. nat. XVIIl, cap. 3 sect. 5.
3) Scriptores rei rusticae^ edid. Schneide!^, vol. 1, pars II, pag. 251.
4) D ruinann^ Geschichte Roms w, s. w* ZF, Seite 45^
Buch IV. Kap. 1. §.50. 349
Der älteste Schriftsteller, welcher von dem agronomischen
Werke des Mago spricht, ist Varrò Auch sein Zeugniss
kennen wir bereits aus dem vorigen Buche 2). Er spricht von der
g r i e c h i s c h e n Uebersetzung oder vielmehr Bearbeitung, welche
ihr Urheber Cassius Dionysius Ut icensi s dem Prätor Sextilius
sandte; von der lateinischen Uebersetzung und dem
Senatsbeschluss, der sie verordnete, kein Wort. Sollen wir daraus
schliessen, es sei beim Vorsatz geblieben? Das wäre zu rasch;
denn sogleich werden wir ein bestimmtes Zeugniss der Existenz
der lateinischen Uebersetzung antreffen, und Varro^s scheinbares
Schweigen darüber erklärt sich leider nur zu gut. Sehr bestimmt
sagt er, nachdem er die Götter angerufen, er wolle nun zu den
kürzlich geflogenen Unterhaltungen über die Landwirthschaft übergehen
und anzeigen, in welchen griechischen und römischen
Schriftstellern man das, was darin etwa fehle, antreffen könne
Nach diesen Worten folgt das lange Verzeichniss der Griechen,
das ich im vorigen Buch a. a. O. abdrucken liess; das der Römer
fehlt, doch wohl nur durch die Schuld nachlässiger Abschreiber
oder sonst einen Zufall und dahinein gehörte jene Uebersetzung,
wenn sie zu Varro's Zeit bereits vorhanden war.
Der einzige^ der sich über die Existenz der lateinis
c h e n Uebersetzung so ausspricht, dass wir nicht daran zweifeln
dürfen^ ist Co lu mei la. Bei ihm folgt nach dem Verzeichniss
g r i e c h i s c h e r , wirklich, was wir bei Varrò vermissen, ein Verzeichniss
römi scher Agronomen, und da es für uns, als das
einzige seiner Art, von Wichtigkeit ist, so gebe ich es vollständig^).
„ Und auf dass wir dem Ackerbau gleichsam das römische
Bürgerrecht ertheilen, — denn bisher unter den genannten, Schriftstellern
war er griechischer Nation, — wollen wir nunmehr des M.
1) ì^arfo de re rustica cap. 1 sect, IO,
2) Seite 290.
3) Varrò L C. sect. 7.
4) Columella de re rustica J, cap. 1 sect, 12 14.
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