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298 Buch III. Kap. 5. §.41.
•8 e i- n S 0 h n, derselbe, der im Jahr 480 in der Schlacht Off eÖo -en Gelon
in Sicihen fiel. Will man die hochwahrscheinliche Vermiithung
gelten lassen, dass dessen Söhnel ianno und Himi lkon die
Entdecker und Kolonienstifter an den Küsten von Afrika und
Europa sind, die jeder das Andenken davon in ihrem Periplus
erhalten hatten, so fällt ein Lichtstrahl in die glänzendste Periode
der karthagischen Greschichte; und das Gedeihen eines Staats erklärt
sieh, an dessen Spitze ein Heldenhans stand, das ihm durch
drei Generationen Häupter gab, die als Feldherren Schriftsteller
und Entdecker glänzten, und, nach der Sitte wahrhaft grosser
Männer darum nicht weniger der Natur getreu, sobald das Vaterland
es ihnen vergönnte, wieder zu ihrer Pflugschaar zurückkehrten."
So weit Heeren. Die Gründe, die ihn zu dieser Hypothese
bestimmten, sprach er nicht aus. Denn daraus, dass der Schriftsteller
Hamilkar, dessen Columella neben Magon erwähnt, nicht
llannibals Vater sein kann, folgerte er selbst schwerlich, ;dass
es Magons Sohn sein müsse. Nicht ganz ohne Einfiuss auf
seine Meinung war vielleicht seine Auffassung der schon angeführten
Stelle des Columella, die ich deshalb zweideutig nannte,
weil Heeren sie im Auszuge so übersetzte: „denn Mago der
Karthager und Hamilkar hielten es nicht unter ihrer Würde,
wenn sie Müsse von Kriegen hatten, dadurch gleichsam dem
menschlichen Leben ihren Tribut zu bringen.'^ Hier sind die
Worte: nachdem (nicht wenn) sie Müsse von Kriegen hatten",
mit auf die Karthager bezogen, und ich leugne nicht, dass das
grammatisch statthaft sei; weit ungezwungener beziehen sie sich
indess auf die Römer , nachdem die punischen Kriege beendigt
waren. Es ist also nicht einmal sicher, ob Hamilkar der
Schriftsteller auch Heerführer war; nur von Magon sagt es
Plinius.
Doch wir wollen weiter sehen. Der Magon, den Heeren
den Grossen nennt, und dem er das georgische Werk zuschreibt,
lebte nach Heerens eigener Zeitbestimmung ungefähr um 550 bis
500 V. Chr., denn seine Söhne waren Zeitgenossen des Dareios
B u c h HL Kap. 5. §, 41' 299
Hystaspis, der von 521 bis 485 v. Chr. regierte. Und Heeren
selbst sagt^) gewiss sehr richtig: „man wird dann nicht zweifeln,
dass es eine k a r t h a g i s che Li teratur gab, die von den Ersten
der Nation gepflegt ward, und zwar nicht etwa bloss eine poetische,
sondern eine prosaische. Ein Werk von dem Umfange
wie das des Mago kann weder das erste noch das einzige sein^^
Mit vollem Recht müssten wir demnach die Anfänge der karthagischen
Literatur mindestens noch hundert Jahr zurück verlegen,
in die Zeit des Solon und seiner Vorfahren. Und von einer
solchen Literatur sollten die Griechen ganz und gar nichts melden?
nicht einmal Aristoteles, der die Trefflichkeit der karthagischen
Staatsverfassung pries und entwickelte? Standen doch
Griechen und Karthager seit langer Zeit in Sicilien in der vielfachsten
Berührung. Von Ptolemäos Philadelphos Avissen wir 2),
dass er nicht allein griechische Bücher sammelte, sondern auch
chaldäische ägyptische römische ins Griechische übersetzen Hess ;
ja Avas noch mehr, „dass Demetrios den Philadelphos darauf
aufmerksam machte, wie bei den Aethiopen Indern Persern
Elamiten Babyloniern Assyriern Chaldäern Römern Phönikern
Syrern Griechen, so wie in Jerusalem und Judäa noch werthvolle
Schriften befindlich seien u. s. w.'' Hätten die Karthager
auch hier neben den Phönikern ausgelassen werden können, wenn
Werke wie das des Magon schon damals bei ihnen existirten?
Es ist wahr, die älteste Schilderung der Umgegend von Karthago,
die wir besitzen*"^), zeigt uns schon Gärten an Gärten, Pflanzungen
und Wiesen, mit Kanälen durchschnitten, mit prachtvollen Landhäusern
übersäet; aber diese Schilderung bezieht sich doch erst
auf die Expedition des Agathokles, auf das Jahr 310 v. Chr.
Dazu kommt Magon's eigener Ausspruch bei Columella'^): „Wer
]) Heeren Iristor, Werke XIII^ S, 113 Anmerkung,
%) Siehe Ritsclil die alexandrinischen Bibliotheken^ S. 34^ 35. Vergl.
Wegener de aida Attalica pag. 80^ 81,
3) Diodor. Sicul.^ hei Heeren a, a, 0. Seite 111,
4) Colitm^ 2. cap. 1 sect, i8.
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