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 dass  der  eben  angekommene  Fremde  allerlei  Thiere  zu  haben  wünsche,  
 Thiere  der  Erde,  der  Luft  und  des Wassers,  Thiere  der Berge,  der Wälder  
 und  Felder,  und  alles  baar  bezahlen  würde.  E s  wurden aber  von den  zahlreich  
 herbeiströmenden Neugierigen  nur Thiere der Häuser und der Leiber,  
 Schaben,  Tausendfüsse  und  andres Ungeziefer  gebracht,  die,  nachdem  sie  
 zu  Einlasskarten  gedient,  als  seltene  Waare  verwerthet  werden  sollten. 
 Am   folgenden T a g e  sah  ich einen bunten A u fzu g :  Voran die  spanische  
 Fahne,  welcher  die Dorfpauke,  7 X 4  Reiter  in  kurzen  Jacken  und  flatternden  
 Hemden,  ein  Dutzend Musikanten  und  schliesslich  als  Hauptfigur  der  
 Träger  einer  rothseidenen  Standarte  folgten;  eine  E hre ,  die  den  Bevorzugten  
 nicht  wenig  stolz  macht  und  zu  einem  Schmaus  mit  reichlichen  
 Spenden  von  Kokoswein  verpflichtet.  Ensa ss  zu  Pferde,  affenartig  aufgeputzt, 
   auf  dem  K o p f  einen  Dreimaster,  der  statt  goldener  Tressen,  mit  
 buntem Papier beklebt war,  über dem Frack eine  papierene Weiberpelerine,  
 kurze  enge  gelbe  H o sen ,  lange  weisse  Strümpfe  und  Schuhe.  Rock  und  
 Hose waren  gleichfalls  statt-der Tressen  mit  Papier  benäht.  A u f  ähnliche  
 Weise war das  von  zwei Cabezas geführte Pferd verziert.  Nachdem  der Zug  
 sich  durch  die  Strassen  des Dorfes  bewegt,  machte  er  vor  der Kirche Halt. 
 Dieses  Fest  wird  alljährlich  gefeiert  zum  Gedächtniss  der  von  den  
 Päpsten  dem  Könige, von  Spanien  gemachten  Konzession,  die  Erträge  der  
 Kreuzbulle  für  sich  zu  verwenden.  Die  spanische  Krone  besitzt  in  Folge  
 davon  das  Recht,  verschiedene  Abläs se,  auch  für  schwere  Verbrechen,  im  
 Namen  des  Papstes  zu  ertheilen.  Sie  hat  dieses  Recht  gewissermassen  im  
 Grossen  erworben  und  verschleisst  ihren  Kunden  die  Indulte  im Weg e  des  
 Kleinhandels,  früher  durch  die  Pfarrer,  seit  1851  im  Estanco,  zugleich mit  
 ändern  von  ihr  monopolisirten  Artikeln:  T a b a k ,  Branntwein,  Loterie-  
 loosen,  Stempelpapier  e tc .;  jedoch  » u n te r  M i th 'ü l f e   d e r  P f a r r e r « . [ 64j   
 Ohne  letztere  würde  das  Geschäft  wohl wenig  abwerfen.  Die  Einnahmen  
 daraus  haben  immer  sehr  geschwankt;.  sie  betrugen  1819:  i 5j93°   Doll.,  
 1839:  36,390 Doll.,  und  waren  für  1860  auf  58,954  veranschlagt;  in  den  
 beiden  Jahren  1844/45  aber  stiegen sie  auf 292,115  Doll.,  weil  die  Ablassscheine  
 damals  den  Familien  zwangsweise  aufgenöthigt wurden,  indem  sie 
 64)  »Die Kirchenprälaten  sollen  ihren  Untergebenen ausdrücklich  vorschreiben,  den  Indiern  
 häufig  zu predigen,  und  sie  zu überreden  .  .  .  dass  es Pflicht  der Gerechtigkeit  und  des  
 Gewissens  sei,  ihren Tribut zu  zahlen,  und  dass sie  eine Fülle  von Ablass  gewinnen,  indem  sie  
 die heilige Kreuz-Bulle  kaufen,  .  .  .  wegen  der  geringen  Aufklärung  und  Wissenschaft  besagter  
 Indier  über  diese  beiden,  für ihre Erlösung  eben  so wichtigen,  als  dem  Sinne  unseres  
 katholischen Monarchen  entsprechenden Punkte.«  Leg.  ult.  I,  266  §.  90. 
 von  den  Barangayhäuptern  » unter  Beihülfe und Ueberwachung  der Pfarrer  
 und Untersteuerbeamten«,  die dafür,  bezüglich,  8°/0  und  5% Prämie  erhielten, 
   in  die  einzelnen  Häuser  vertheilt wurden;  —  wohl  eine  der  schamlosesten  
 Anwendungen  des  Repartimiento  Systems. [65] 
 Der Buhi-See  (92 Meter Meereshöhe)  ist malerisch schön,  fast  auf allen  
 Seiten von über  tausend  Fuss  hohen  Bergen  umgeben;  sein Westrand wird  
 von  dem noch vorhandenen Theil  des Yriga-Kraters  gebildet.  Wie mir  die  
 Pfarrer  der  umliegenden  Ortschaften  mittheilten,  soll  der  Vulkan  bis  zu  
 Anfang  des  17ten Jahrhunderts  ein  geschlossener Kesselberg  gewesen,  und  
 als  er  bei  einem  grossen  Ausbruch  zur Hälfte  einstürzte  der  See  entstanden  
 sein.  Uebereinstimmend  damit  heisst  es  im  Estado geogr.  S.  247  (der  
 wahrscheinlichen  Quelle jener Mittheilungen):  Am   4.  Januar  16 4 1 ,  einem  
 denkwürdigen Tage,  weil  zur  selben  Stunde  alle  damals  in diesem Archipel  
 bekannten  Vulkane ausbrachen,  stürzte  in  der  Provinz  Camarines  ein  grösser, 
   von Ungläubigen  bewohnter Berg ein,  und an seiner  Stelle erschien  ein  
 schöner  See,  an  welchen  die Bewohner  des  (damaligen)  Dorfes  Buhi  übersiedelten, 
   weshalb  er  fortan  Buhi-See  genannt ward. 
 A .  Perrey  (S.  48)  führt  einen  Ausbruch vom  Jahre  1628  in  Camarines  
 an,  der  gleichfalls  auf jenes  Ereigniss  bezogen  werden  k önnte: 
 011628  bebte  die  E rd e ,  nach  glaubwürdigen  Zeugnissen,  an  einem  
 T a g e   vierzehnmal  in  Camarines;  viele  Gebäude  stürzten  e in ,  ein  grösser 
 65)  Der Ursprung  dieser Bullen liegt in den  von  den Päpsten des  zwölften  und  dreizehnten  
 Jahrhunderts  zu Gunsten derjenigen Personen  erlassenen  geistlichen Gnaden,  die sich persönlich  
 oder  durch-Spenden  an  den  Kreuzzügen  betheiligten.  Julius  II.  überliess  die  Einnahmen  
 daraus  auf  drei  Jahre  den  spanischen  Königen,  spätere  Päpste  verlängerten  den  
 Termin;  1750  erhielt  Ferdinand  VI.  für  sich  und  seine  Nachfolger  das  Recht  die  Erträge  
 der  Kreuzbulle  selbstständig  zu  erheben  und  zu  verausgaben.  Die  Kreuzbulle  bes'eht  in  
 einer  B u l l e   fü r  L e b e n d e   (de  vivos);  deren  Besitzer  durch  jeden  Priester  sogar  wegen  
 verheimlichter  Verbrechen  frei  gesprochen  werden  können;  einer  B u l le   fü r   T o d t e   (de  
 difuntos)  zur  schnelleren  Erlösung  aus  dem  Fegefeuer;  einer  Bulle  den  Genuss von Milch,  
 Eiern  und  Fleisch  an  Fasttagen  gestattend  (de  lacticinios),  Abfindungsbullen  (de  composición), 
   wodurch  u.  a.  Diebe,  Betrüger,  Erbschleicher,  A lle ,  die  fremdes  Gut  nehmen  
 oder  behalten,  weüh  ihnen  der  eigentliche  Besitzer  unbekannt  is t,  Buhler,  solche  die  um  
 Geld  falsches Urtheil  sprechen,  Frauen,  die  für GeldEhebruch  treiben,  falsche Zeugen u. s. w.  
 vollkommenen  Ablass  erhalten,  und  das  schlecht  erlangte  Gut in  gutem Glauben und mit  ruhigem  
 Gewissen  als  rechtmässig  erworbenes  Eigenthum  behalten  dürfen.  Doch  dürfen  jene  
 Verbrechen  nicht  begangen  sein  mit  der  Absicht,  sich  durch  den  Kauf  der  Bulle  von  der  
 Schuld  frei  zu machen;  denn in  solchem Falle müsste der  Kasse  der heiligen Kreuzbulle  das  
 Ganze  herausgegeben werden.  Nach  dem* ersten  amplifizirten spanischen Text  des päpstlichen  
 Kommissars  genügte  ein Ablasschein  von  2  r.  für  Veruntreuungen  bis  zur  Höhe  von  2000  
 Maravedís.  Für  solche  von über ,100,000 Maravedís war mit  dem  Kommissar  zu  akkordiren.  
 (R.  P.  And. Mendo Bullae  Sanctae  Crucis  Elucidado.).  Seit  I801  gilt in  den  Philippinen  ein  
 bedeutend höherer  Tarif.