
In Buhi liess der freundliche Pfarrer durch Trommelschlag verkünden,
dass der eben angekommene Fremde allerlei Thiere zu haben wünsche,
Thiere der Erde, der Luft und des Wassers, Thiere der Berge, der Wälder
und Felder, und alles baar bezahlen würde. E s wurden aber von den zahlreich
herbeiströmenden Neugierigen nur Thiere der Häuser und der Leiber,
Schaben, Tausendfüsse und andres Ungeziefer gebracht, die, nachdem sie
zu Einlasskarten gedient, als seltene Waare verwerthet werden sollten.
Am folgenden T a g e sah ich einen bunten A u fzu g : Voran die spanische
Fahne, welcher die Dorfpauke, 7 X 4 Reiter in kurzen Jacken und flatternden
Hemden, ein Dutzend Musikanten und schliesslich als Hauptfigur der
Träger einer rothseidenen Standarte folgten; eine E hre , die den Bevorzugten
nicht wenig stolz macht und zu einem Schmaus mit reichlichen
Spenden von Kokoswein verpflichtet. Ensa ss zu Pferde, affenartig aufgeputzt,
auf dem K o p f einen Dreimaster, der statt goldener Tressen, mit
buntem Papier beklebt war, über dem Frack eine papierene Weiberpelerine,
kurze enge gelbe H o sen , lange weisse Strümpfe und Schuhe. Rock und
Hose waren gleichfalls statt-der Tressen mit Papier benäht. A u f ähnliche
Weise war das von zwei Cabezas geführte Pferd verziert. Nachdem der Zug
sich durch die Strassen des Dorfes bewegt, machte er vor der Kirche Halt.
Dieses Fest wird alljährlich gefeiert zum Gedächtniss der von den
Päpsten dem Könige, von Spanien gemachten Konzession, die Erträge der
Kreuzbulle für sich zu verwenden. Die spanische Krone besitzt in Folge
davon das Recht, verschiedene Abläs se, auch für schwere Verbrechen, im
Namen des Papstes zu ertheilen. Sie hat dieses Recht gewissermassen im
Grossen erworben und verschleisst ihren Kunden die Indulte im Weg e des
Kleinhandels, früher durch die Pfarrer, seit 1851 im Estanco, zugleich mit
ändern von ihr monopolisirten Artikeln: T a b a k , Branntwein, Loterie-
loosen, Stempelpapier e tc .; jedoch » u n te r M i th 'ü l f e d e r P f a r r e r « . [ 64j
Ohne letztere würde das Geschäft wohl wenig abwerfen. Die Einnahmen
daraus haben immer sehr geschwankt;. sie betrugen 1819: i 5j93° Doll.,
1839: 36,390 Doll., und waren für 1860 auf 58,954 veranschlagt; in den
beiden Jahren 1844/45 aber stiegen sie auf 292,115 Doll., weil die Ablassscheine
damals den Familien zwangsweise aufgenöthigt wurden, indem sie
64) »Die Kirchenprälaten sollen ihren Untergebenen ausdrücklich vorschreiben, den Indiern
häufig zu predigen, und sie zu überreden . . . dass es Pflicht der Gerechtigkeit und des
Gewissens sei, ihren Tribut zu zahlen, und dass sie eine Fülle von Ablass gewinnen, indem sie
die heilige Kreuz-Bulle kaufen, . . . wegen der geringen Aufklärung und Wissenschaft besagter
Indier über diese beiden, für ihre Erlösung eben so wichtigen, als dem Sinne unseres
katholischen Monarchen entsprechenden Punkte.« Leg. ult. I, 266 §. 90.
von den Barangayhäuptern » unter Beihülfe und Ueberwachung der Pfarrer
und Untersteuerbeamten«, die dafür, bezüglich, 8°/0 und 5% Prämie erhielten,
in die einzelnen Häuser vertheilt wurden; — wohl eine der schamlosesten
Anwendungen des Repartimiento Systems. [65]
Der Buhi-See (92 Meter Meereshöhe) ist malerisch schön, fast auf allen
Seiten von über tausend Fuss hohen Bergen umgeben; sein Westrand wird
von dem noch vorhandenen Theil des Yriga-Kraters gebildet. Wie mir die
Pfarrer der umliegenden Ortschaften mittheilten, soll der Vulkan bis zu
Anfang des 17ten Jahrhunderts ein geschlossener Kesselberg gewesen, und
als er bei einem grossen Ausbruch zur Hälfte einstürzte der See entstanden
sein. Uebereinstimmend damit heisst es im Estado geogr. S. 247 (der
wahrscheinlichen Quelle jener Mittheilungen): Am 4. Januar 16 4 1 , einem
denkwürdigen Tage, weil zur selben Stunde alle damals in diesem Archipel
bekannten Vulkane ausbrachen, stürzte in der Provinz Camarines ein grösser,
von Ungläubigen bewohnter Berg ein, und an seiner Stelle erschien ein
schöner See, an welchen die Bewohner des (damaligen) Dorfes Buhi übersiedelten,
weshalb er fortan Buhi-See genannt ward.
A . Perrey (S. 48) führt einen Ausbruch vom Jahre 1628 in Camarines
an, der gleichfalls auf jenes Ereigniss bezogen werden k önnte:
011628 bebte die E rd e , nach glaubwürdigen Zeugnissen, an einem
T a g e vierzehnmal in Camarines; viele Gebäude stürzten e in , ein grösser
65) Der Ursprung dieser Bullen liegt in den von den Päpsten des zwölften und dreizehnten
Jahrhunderts zu Gunsten derjenigen Personen erlassenen geistlichen Gnaden, die sich persönlich
oder durch-Spenden an den Kreuzzügen betheiligten. Julius II. überliess die Einnahmen
daraus auf drei Jahre den spanischen Königen, spätere Päpste verlängerten den
Termin; 1750 erhielt Ferdinand VI. für sich und seine Nachfolger das Recht die Erträge
der Kreuzbulle selbstständig zu erheben und zu verausgaben. Die Kreuzbulle bes'eht in
einer B u l l e fü r L e b e n d e (de vivos); deren Besitzer durch jeden Priester sogar wegen
verheimlichter Verbrechen frei gesprochen werden können; einer B u l le fü r T o d t e (de
difuntos) zur schnelleren Erlösung aus dem Fegefeuer; einer Bulle den Genuss von Milch,
Eiern und Fleisch an Fasttagen gestattend (de lacticinios), Abfindungsbullen (de composición),
wodurch u. a. Diebe, Betrüger, Erbschleicher, A lle , die fremdes Gut nehmen
oder behalten, weüh ihnen der eigentliche Besitzer unbekannt is t, Buhler, solche die um
Geld falsches Urtheil sprechen, Frauen, die für GeldEhebruch treiben, falsche Zeugen u. s. w.
vollkommenen Ablass erhalten, und das schlecht erlangte Gut in gutem Glauben und mit ruhigem
Gewissen als rechtmässig erworbenes Eigenthum behalten dürfen. Doch dürfen jene
Verbrechen nicht begangen sein mit der Absicht, sich durch den Kauf der Bulle von der
Schuld frei zu machen; denn in solchem Falle müsste der Kasse der heiligen Kreuzbulle das
Ganze herausgegeben werden. Nach dem* ersten amplifizirten spanischen Text des päpstlichen
Kommissars genügte ein Ablasschein von 2 r. für Veruntreuungen bis zur Höhe von 2000
Maravedís. Für solche von über ,100,000 Maravedís war mit dem Kommissar zu akkordiren.
(R. P. And. Mendo Bullae Sanctae Crucis Elucidado.). Seit I801 gilt in den Philippinen ein
bedeutend höherer Tarif.