
 
        
         
		oder  zwei  alten  Weibern.  Ribadeneyra  behauptet*):  »Die  Indier,  welche  
 seh n ,  wie  die  Barfusslermönche  ihre  Keuschheit  bewahren,  sind  in  ihren  
 Gedanken  dahin  gekommen,  sie  nicht  für  Menschen  zu  halten.  .  .  .  und  
 obgleich  der  Teufel  sich  bemüht  hat,  viele,  bereits'verstorbene,  keusche  
 Geistliche  zu  verfuhren  und  auch  solche,  die  noch  leben,  indem  er  sich  der  
 Frechheit  einiger  Indierinnen  als Werkzeug  bediente,  so  sind  sie  dennoch  
 zur  grossen  Beschämung  der  Indierinnen  und  Satans  siegreich  geblieb en.«  
 Dieser  Autor  ist  aber  sehr  unzuverlässig,  sagt  er  doch  (Kap.  III.  S.  13),  
 die  Insel  Cebu  hiesse  mit  anderem  Namen  L u zo n !  Jedenfalls  passt  seine  
 Schilderung nicht  auf die  heutigen  Zustände.  Der  junge  Geistliche  lebt  in  
 seiner Pfarre  wie  ein  Gutsherr  früherer  Z e it ;  die Mädchen  rechnen  es  sich  
 für  eine  Ehre  an,  mit  ihm  umzugehn,  die  Gelegenheit'ist  für ihn  viel  bequemer, 
   da  er  durch  keine  eifersüchtige  Frau  bewacht wird  und  als Beichtiger  
 und  geistlicher  Rathgeber  beliebig mit  den  Frauen  allein  zu  sein  Gelegenheit  
 hat. [55]  Die  Beichte muss  namentlich  eine  gefährliche Klippe  für  
 ihn  sein.  Im  Anhänge  zur  tagalischen  Grammatik,  der  in  den  für  das  
 Publikum  käuflichen  Exemplaren  fehlt,  ist  zur Bequemlichkeit  des jungen  
 Pfarrers,  welcher  der  Sprache  noch  nicht mächtig  ist,  eine  Reihe  von  Fragen  
 enthalten,  die  er  der Beichtenden  vorlegen  so ll;  mehrere  Seiten  derselben  
 beziehn  sich  auf den  geschlechtlichen Umgang.' 
 D a   die  Alkalden  nur  drei  Jahre  in  einer  Provinz  bleiben  dürfen,  die  
 Landessprache  niemals  verstehn,  durch  ihre  amtlichen  Geschäfte  sehr  in  
 Anspruch  genommen  sind  und  keine  Z e it,  gewöhnlich  auch  keine  Lust  
 haben,  die  Eigentümlichkeiten  der Provinz,  die  sie  verwalten,  kennen zu  
 lernen,  während  der  Cura  in  der  Mitte  seiner Pfarrkinder  lebt,  sie  genau  
 kennt  und  auch  ihnen gegenüber die Regierung  vertritt,  so  kommt  es,  dass  
 er  die wirkliche  Behörde  in  seinem  Distrikt  ist.  Die  Stellung  der  Geistlichen, 
   den  Regierungsbeamten  gegenüber,  spricht sich  auch  in  den Wohnungen  
 aus.  Die  »Casas  reales«  meist  klein,  schmucklos,  oft  baufällig  
 entsprechen  nicht  dem  Range  des  ersten  Beamten  der Provinz;  das  C on -  
 vento  dagegen  ist  gewöhnlich’  ein  sehr  geräumiges,  stattliches,  wohleingerichtetes  
 Gebäude.  Früher,  als  die  Guvernör -  Stellen  an  Abenteurer  
 verkauft wurden,  die  nur  darauf bedacht waren  sich  zu  bereichern,  war  der  
 Einfluss  der  Geistlichen  noch  viel  grösser  als  gegenwärtig. [56]  Folgende 
 *)  Histor.  de las  islas.  Cap. SCI. 
 55)  St.  Croix  (II,  157}  erzählt,  dass  sich  zu  seiner  Zeit die  Curas  von  jungen Mädchen  
 bedienen Hessen.  Ein  Franziskaner am  See von Bay hatte  deren  zwanzig zu  seiner Verfügung,  
 von  denen  ihm immer zwei  zur  Seite waren. 
 56]  »Die Mönche  sind Herren  in den Provinzen  .  .  .  regieren  dort  als Herrscher  .  .  .  sind 
 Verordnungen  deuten  ihre  ehemalige  Stellung  besser  an,  als  lange  Beschreibungen  
 ; 
 » Obgleich  einige frevelhafte Eingriffe  (atentados)  gerechten  Grund zum Kapitel  
 X.  der Ordonnanzen  gegeben  haben,  worin der Guvernör D.  P.  de Arandia  
 befiehlt,  dass  die Alkalden  und Justizbeamten nicht  anders  als schriftlich mit  den  
 Missions-Geistlichen  verkehren,  und  sie  nicht  anders  als  in  Begleitung besuchen  
 sollen,  so wird  dennoch  verordnet,  dass  dies nicht  also geschehn  soll  . . .   in  dev  
 Voraussetzung,  dass  die  Kirchenprälaten  ihren  ganzen Eifer  aufwenden  werden,  
 um  ihre  Untergebenen  innerhalb  der  Grenzen  der  Mässigung  zu  halten.«  .  .  
 »Die  Alkalden  sollen  dafür  sorgen,  dass  die  Pfarrer  und Diener  der Religion  besagte  
 Gobernadorcillos  und  Justizbeamte mit  der nämlichen  Achtung  behandeln,  
 ohne  zu  gestatten,  dass  sie  dieselben  prügeln,  züchtigen  oder misshandeln  .  .  .  
 noch  sich  bei  Tische  von  ihnen  bedienen  lassen. «*) 
 Die  ehemaligen  Alkalden,  die  ohne  vorhergehende  Uebung  in  amtlichen  
 Geschäften,  oft  ohne  Bildung  und Kenntnisse  und ohne  die zu  einem  
 so  verantwortlichen  einflussreichen  Amte  erforderlichen  geistigen  und moralischen  
 Eigenschaften,  ihre  Stellen  kauften  oder  sie  durch  Gunst  erwarben, 
   empfingen  vom  Staat  ein  nominelles  Gehalt  und  zahlten  ihm  eine  Patentsteuer  
 für  die Berechtigung Handel  zu  treiben.  Nach  Arenas  (S.  444)  
 galt  diese Patentsteuer  als  eine  den Alkalden  für Uehertretung  des Gesetzes  
 auferlegte  Geldstrafe:  »denn  da  ihnen  durch  verschiedene  Gesetze**)  jede  
 Art Handelsbetrieb  untersagt war,  so  geruhte  S.  Majestät  dennoch,  ihnen  
 die Erlaubniss  dazu  zu  ertheilen.«***)  Dieser  Unfug  wurde  erst  durch R.  
 D.  23.  September  und  30.  Oktober  1844  aufgehoben. 
 Die  Alkalden waren Guvernöre  und Richter, Befehlshaber  der Truppen  
 und  zugleich  die  einzigen  Händler  in  ihrer P ro v inz .f)  Sie  kauften in Manila  
 die  Sachen,  die  in  ihrer  Provinz  gebraucht wurden,  gewöhnlich mit  Geld  
 der  obras  pias;  (s.  S.  14,  Anmerkung  17)  denn  sie selbst kamen  ohne  alles  
 Vermögen  nach  den  Philippinen.  Die  Indier  mussten  dem  Alkalden  ihre  
 Produkte  verkaufen  und  seine Waaren  abnehmen  zu  Preisen  die  er  selbst  
 feststellte.fi)  Unter  solchen Verhältnissen waren  die  Priester  die Einzigen,  
 welche  die  Indier  gegen  diese  Blutsauger  schützten,  wenn  sie  nicht,  was  
 auch  zuweilen  vorkam,  mit  ihnen  gemeinschaftliche  Sache  machten. 
 *)  Leg.  ult.  I,  266  §§.  87,  89. 
 **)  Namentlich durch No.  26 Tit.  6,  54 Tit.  16,  Bch.  II.  und  5  Tit. 2 Recop. 
 ***)  R.  C.  17. Juli  1754. 
 t)  St.  Croix II,  124.  
 tt)  St.  Croix II,  33,6. 
 so  unumschränkt,  dass  kein  Spanier  sich  dort  niederzulassen  wagt.  .  .  Die  Mönche würden  
 ihm  zu  viele  Schwierigkeiten bereiten.  Legentil  1,  183.