oder zwei alten Weibern. Ribadeneyra behauptet*): »Die Indier, welche
seh n , wie die Barfusslermönche ihre Keuschheit bewahren, sind in ihren
Gedanken dahin gekommen, sie nicht für Menschen zu halten. . . . und
obgleich der Teufel sich bemüht hat, viele, bereits'verstorbene, keusche
Geistliche zu verfuhren und auch solche, die noch leben, indem er sich der
Frechheit einiger Indierinnen als Werkzeug bediente, so sind sie dennoch
zur grossen Beschämung der Indierinnen und Satans siegreich geblieb en.«
Dieser Autor ist aber sehr unzuverlässig, sagt er doch (Kap. III. S. 13),
die Insel Cebu hiesse mit anderem Namen L u zo n ! Jedenfalls passt seine
Schilderung nicht auf die heutigen Zustände. Der junge Geistliche lebt in
seiner Pfarre wie ein Gutsherr früherer Z e it ; die Mädchen rechnen es sich
für eine Ehre an, mit ihm umzugehn, die Gelegenheit'ist für ihn viel bequemer,
da er durch keine eifersüchtige Frau bewacht wird und als Beichtiger
und geistlicher Rathgeber beliebig mit den Frauen allein zu sein Gelegenheit
hat. [55] Die Beichte muss namentlich eine gefährliche Klippe für
ihn sein. Im Anhänge zur tagalischen Grammatik, der in den für das
Publikum käuflichen Exemplaren fehlt, ist zur Bequemlichkeit des jungen
Pfarrers, welcher der Sprache noch nicht mächtig ist, eine Reihe von Fragen
enthalten, die er der Beichtenden vorlegen so ll; mehrere Seiten derselben
beziehn sich auf den geschlechtlichen Umgang.'
D a die Alkalden nur drei Jahre in einer Provinz bleiben dürfen, die
Landessprache niemals verstehn, durch ihre amtlichen Geschäfte sehr in
Anspruch genommen sind und keine Z e it, gewöhnlich auch keine Lust
haben, die Eigentümlichkeiten der Provinz, die sie verwalten, kennen zu
lernen, während der Cura in der Mitte seiner Pfarrkinder lebt, sie genau
kennt und auch ihnen gegenüber die Regierung vertritt, so kommt es, dass
er die wirkliche Behörde in seinem Distrikt ist. Die Stellung der Geistlichen,
den Regierungsbeamten gegenüber, spricht sich auch in den Wohnungen
aus. Die »Casas reales« meist klein, schmucklos, oft baufällig
entsprechen nicht dem Range des ersten Beamten der Provinz; das C on -
vento dagegen ist gewöhnlich’ ein sehr geräumiges, stattliches, wohleingerichtetes
Gebäude. Früher, als die Guvernör - Stellen an Abenteurer
verkauft wurden, die nur darauf bedacht waren sich zu bereichern, war der
Einfluss der Geistlichen noch viel grösser als gegenwärtig. [56] Folgende
*) Histor. de las islas. Cap. SCI.
55) St. Croix (II, 157} erzählt, dass sich zu seiner Zeit die Curas von jungen Mädchen
bedienen Hessen. Ein Franziskaner am See von Bay hatte deren zwanzig zu seiner Verfügung,
von denen ihm immer zwei zur Seite waren.
56] »Die Mönche sind Herren in den Provinzen . . . regieren dort als Herrscher . . . sind
Verordnungen deuten ihre ehemalige Stellung besser an, als lange Beschreibungen
;
» Obgleich einige frevelhafte Eingriffe (atentados) gerechten Grund zum Kapitel
X. der Ordonnanzen gegeben haben, worin der Guvernör D. P. de Arandia
befiehlt, dass die Alkalden und Justizbeamten nicht anders als schriftlich mit den
Missions-Geistlichen verkehren, und sie nicht anders als in Begleitung besuchen
sollen, so wird dennoch verordnet, dass dies nicht also geschehn soll . . . in dev
Voraussetzung, dass die Kirchenprälaten ihren ganzen Eifer aufwenden werden,
um ihre Untergebenen innerhalb der Grenzen der Mässigung zu halten.« . .
»Die Alkalden sollen dafür sorgen, dass die Pfarrer und Diener der Religion besagte
Gobernadorcillos und Justizbeamte mit der nämlichen Achtung behandeln,
ohne zu gestatten, dass sie dieselben prügeln, züchtigen oder misshandeln . . .
noch sich bei Tische von ihnen bedienen lassen. «*)
Die ehemaligen Alkalden, die ohne vorhergehende Uebung in amtlichen
Geschäften, oft ohne Bildung und Kenntnisse und ohne die zu einem
so verantwortlichen einflussreichen Amte erforderlichen geistigen und moralischen
Eigenschaften, ihre Stellen kauften oder sie durch Gunst erwarben,
empfingen vom Staat ein nominelles Gehalt und zahlten ihm eine Patentsteuer
für die Berechtigung Handel zu treiben. Nach Arenas (S. 444)
galt diese Patentsteuer als eine den Alkalden für Uehertretung des Gesetzes
auferlegte Geldstrafe: »denn da ihnen durch verschiedene Gesetze**) jede
Art Handelsbetrieb untersagt war, so geruhte S. Majestät dennoch, ihnen
die Erlaubniss dazu zu ertheilen.«***) Dieser Unfug wurde erst durch R.
D. 23. September und 30. Oktober 1844 aufgehoben.
Die Alkalden waren Guvernöre und Richter, Befehlshaber der Truppen
und zugleich die einzigen Händler in ihrer P ro v inz .f) Sie kauften in Manila
die Sachen, die in ihrer Provinz gebraucht wurden, gewöhnlich mit Geld
der obras pias; (s. S. 14, Anmerkung 17) denn sie selbst kamen ohne alles
Vermögen nach den Philippinen. Die Indier mussten dem Alkalden ihre
Produkte verkaufen und seine Waaren abnehmen zu Preisen die er selbst
feststellte.fi) Unter solchen Verhältnissen waren die Priester die Einzigen,
welche die Indier gegen diese Blutsauger schützten, wenn sie nicht, was
auch zuweilen vorkam, mit ihnen gemeinschaftliche Sache machten.
*) Leg. ult. I, 266 §§. 87, 89.
**) Namentlich durch No. 26 Tit. 6, 54 Tit. 16, Bch. II. und 5 Tit. 2 Recop.
***) R. C. 17. Juli 1754.
t) St. Croix II, 124.
tt) St. Croix II, 33,6.
so unumschränkt, dass kein Spanier sich dort niederzulassen wagt. . . Die Mönche würden
ihm zu viele Schwierigkeiten bereiten. Legentil 1, 183.