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 (Tributo,  Polos  y  servicios.) 
 Der Tribut ist  eine  ehemals  auch in Amerika  bestehende Kopfsteuer,  welche  
 die  der  spanischen  Herrschaft  unterworfenen  Eingeborenen  zahlen.  Die  
 gleich  nach der Eroberung  eingeführte  Steuer hatte  ursprünglich  einen doppelten  
 Zweck:  i.  Dotirung von  E n  co mi e n d  as  zu  Gunsten  von  Spaniern,  denen  für  
 hervorragende Verdienste um  die Krone  eine  Anzahl  Indier  überwiesen  wurde,  
 die  ihnen  Tribut  zahlen  mussten;  2. Bildung  eines  Fonds  zur  Bestreitung  der  
 Kolonial-V erwaltung. 
 Ein  ganzer  Tribut  umfasst  immer  zwei Personen,  gewöhnlich  Mann  und  
 Frau,  und ist daher ziemlich gleichbedeutend mit Familiensteuer.  Die Einwohnerzahl  
 der Ortschaften  wird  nach Tributen  angegeben ;  früher  wurden  auf  einen  
 Tribut  (wohl  zu niedrig)  4 1/2  Seelen  gerechnet,  gegenwärtig  6  Seelen,  was  eher  
 zu hoch  sein  dürfte.  Ein Einzelner bezahlt einen halben Tribut. 
 Ursprünglich  betrug  ein voller Tribut  1  Dollar —  8  r.,  1611  wurde  er  auf  
 10  Realen  erhöht  (1y2  r -  Zuschlag  für  das  Heer,  J/2 r.  für  den Klerus")  und,  
 trotz  mehrfacher  Gegenverordnungen,  von  den  Provinzialbehörden  meist  in  
 Produkten  erhoben — zu  ihrem Nutzen,  aber  zum  Schaden  der  einheimischen  
 Bevölkerung und  der Regierung;  da die Einnehmer nur wenn der Markt ungünstig  
 war,  die Produkte mit grossen Unkosten  belastet nach Manila schickten,  wo  
 die  Fülle  sie  noch  wérthloser  machte.  Erst  1841  wurden  Baarzahlungen  allgemein  
 eingeführt. 
 Seit  1852  beträgt  ein Tribut  12  r.  (in  einigen Distrikten  gelten  besondre  
 Bestimmungen).  Dazu  kommen noch:  Sa nc t or um 3  r.,  Comu n i d a d   1  r.,  
 R e c a r g o   y 2  r . ,  so  dass  die Gesammtabgabe  i 6*/2  r.  oder  für den Einzelnen  
 1  Dollar +   1/4  r -  beträgt. 
 '  S a n c t o r um  ist  für  den Kultus,  wird  aber  an  die Regierung  entrichtet,  
 welche die Pfarrer  nach  dem  Maassstabe  von  180 Dollar  für  500 Tributos besoldet. 
 Comu n i d a d   ist  ein Zuschlag  zum  Gemeindefond  (s.  unten,  Bürgerliche  
 Einrichtungen). 
 R e c a r g o   ist  ein  seit Aufhebung  des Brantweinmonopols  eingeführter  Zuschlag  
 zur Deckung  des dadurch veranlassten  Ausfalls. — In Mindanao und den  
 Bisayas wird kein Zuschlag  erhoben. 
 Nach  Agius  (Memoria,  Documento  5)  steuert  der  einzelne  Tributant jetzt  
 6.25  r .  +   0.55  r. Recargo,  zusammen  6.s,  abgesehen von Sanctorum und Comunidad. 
   Die Bewohner von Abra,  Ilocos, Union,  zahlen  ausserdem  noch  i '/ 2 bis  
 2 r.  für  die  Bewilligung  ihren  Tabak  ausserhalb  des  Estanco’s  kaüfen  zu  
 dürfen.