
KOPFSTEUER UND FROHNDEN.
(Tributo, Polos y servicios.)
Der Tribut ist eine ehemals auch in Amerika bestehende Kopfsteuer, welche
die der spanischen Herrschaft unterworfenen Eingeborenen zahlen. Die
gleich nach der Eroberung eingeführte Steuer hatte ursprünglich einen doppelten
Zweck: i. Dotirung von E n co mi e n d as zu Gunsten von Spaniern, denen für
hervorragende Verdienste um die Krone eine Anzahl Indier überwiesen wurde,
die ihnen Tribut zahlen mussten; 2. Bildung eines Fonds zur Bestreitung der
Kolonial-V erwaltung.
Ein ganzer Tribut umfasst immer zwei Personen, gewöhnlich Mann und
Frau, und ist daher ziemlich gleichbedeutend mit Familiensteuer. Die Einwohnerzahl
der Ortschaften wird nach Tributen angegeben ; früher wurden auf einen
Tribut (wohl zu niedrig) 4 1/2 Seelen gerechnet, gegenwärtig 6 Seelen, was eher
zu hoch sein dürfte. Ein Einzelner bezahlt einen halben Tribut.
Ursprünglich betrug ein voller Tribut 1 Dollar — 8 r., 1611 wurde er auf
10 Realen erhöht (1y2 r - Zuschlag für das Heer, J/2 r. für den Klerus") und,
trotz mehrfacher Gegenverordnungen, von den Provinzialbehörden meist in
Produkten erhoben — zu ihrem Nutzen, aber zum Schaden der einheimischen
Bevölkerung und der Regierung; da die Einnehmer nur wenn der Markt ungünstig
war, die Produkte mit grossen Unkosten belastet nach Manila schickten, wo
die Fülle sie noch wérthloser machte. Erst 1841 wurden Baarzahlungen allgemein
eingeführt.
Seit 1852 beträgt ein Tribut 12 r. (in einigen Distrikten gelten besondre
Bestimmungen). Dazu kommen noch: Sa nc t or um 3 r., Comu n i d a d 1 r.,
R e c a r g o y 2 r . , so dass die Gesammtabgabe i 6*/2 r. oder für den Einzelnen
1 Dollar + 1/4 r - beträgt.
' S a n c t o r um ist für den Kultus, wird aber an die Regierung entrichtet,
welche die Pfarrer nach dem Maassstabe von 180 Dollar für 500 Tributos besoldet.
Comu n i d a d ist ein Zuschlag zum Gemeindefond (s. unten, Bürgerliche
Einrichtungen).
R e c a r g o ist ein seit Aufhebung des Brantweinmonopols eingeführter Zuschlag
zur Deckung des dadurch veranlassten Ausfalls. — In Mindanao und den
Bisayas wird kein Zuschlag erhoben.
Nach Agius (Memoria, Documento 5) steuert der einzelne Tributant jetzt
6.25 r . + 0.55 r. Recargo, zusammen 6.s, abgesehen von Sanctorum und Comunidad.
Die Bewohner von Abra, Ilocos, Union, zahlen ausserdem noch i '/ 2 bis
2 r. für die Bewilligung ihren Tabak ausserhalb des Estanco’s kaüfen zu
dürfen.