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 machen und erwerben können,  indem sie einen kleinen Erbzins  an  die Gemeinde-  
 Kasse,  oder  eine massige  Summe  für  Einmal  erlegen. 
 Dergleichen  Beleihungen  müssen  von  der  Gesammtheit  der  Dorfältesten  
 (Principales)  mit  voller Oeffentlichkeit,  unter  Mitwirkung  des  Pfarrers  erfolgen  
 und  in  ein von  jedem  Pueblo  zu  haltendes  Buch  eingetragen werden;  sie  dürfen  
 nie  mehr  Raum  umfassen,  als  der  Bewerber  mit  seinen  eignen  Büffeln  bearbeiten  
 kann. 
 Wenn  solche  Beleihungen  von  Staatsländereien  nicht  über  ein  Quihon  betragen, 
   so  sollen  sie  nach  vorgeschriebenen  Formen  vom  Alkalden  der  Provinz  
 ,  wenn von  grösserem Umfange,  in  der Hauptstadt  der Kolonie  ausgefertigt  
 werden.  Alle  aber müssen  in  das  Grundbuch  der betreffenden Provinz  und  des  
 betreffenden  Pueblo  eingetragen  werden.  Die  zur Begünstigung  (Jer Eingeborenen  
 und  zur  Förderung  der  Viehzucht  erlassenen,  aber  das  Gegentheil  bewirkenden  
 Bestimmungen müssen  aufgehoben werden. 
 Der  Landbau  bedarf,  wie jedes  andre  Gewerbe  keines  Schutzes,  als  Klarheit  
 und  Sicherheit  in  seinen  Lebensbedingungen.  — 
 DIE  GEMEINNÜTZIGE  GESELLSCHAFT DER  LANDESFREUNDE.  
 (Sociedad de los Amigos del pais.) 
 Der  Schöpfer  des  Tabakmonopols  Basco  y  Vargas,  der  durch  künstliche  
 Reizmittel  die  Trägheit  der  Kolonisten  zu  überwinden und Sinn  für  das  
 Gemeinwohl  zu  erwecken  hoffte,  gründete  1781  die  S o c ie d ad   e con ömi c a   
 de  los  Amigos  del   pai s   zur  Förderung  des  Ackerbaus  und  der  Gewerbe.  
 Die von  der Gesellschaft selbst  1860  veröffentlichten Akten über ihren Ursprung  
 und  ihre  denkwürdigen  Thaten  (hechos  notables)  sind  so  bezeichnend  für die  
 Erfolglosigkeit derartiger Bestrebungen in  einer Kolonie,  wo  es  gänzlich  an  Ge  
 meinsinn  fehlt,  dass  ein Auszug  gerechtfertigt scheint.  .  ^   i 
 Bald  nachdem  die  Gesellschaft  ihre  Statuten  entworfen,  geneth  ihr Eiter  
 in’s Stocken und  1797  fasste ihr Präsident auf eigene Hand  den Beschluss,  die  
 Sitzungen  einzustellen  und  das  6000 Dollar  betragende  Gesellschaftsvermogen  
 dem Handelsgericht zu übergeben.  Erst  1820  gelang  es  einem Generalkapitan,  
 sie wieder  in’s Leben zu  rufen.  Bei  ihrer Stiftung war der Gesellschaft das Vorrecht  
 eingeräumt worden,  in der Nao von Acapulco  (siehe  S.  14) bis  zum Betrage  
 von  2  Tonnen  Handel  zu treiben  oder  dieses  Privilegium  zu  verkaufen.  Der  
 darauss erzielte  Gewinn  war  bei  der  Wiedereröffnung  auf  41,749  Dollar,  bei  
 nahe 60  000 Thaler,  angewachsen.  Die wiederentstandene Gesellschaft revidirte  
 i h r e   Statuten, theilte sich  in  4 Sektionen :  Naturgeschichte ,  Ackerbau,  Gewerbe,  
 Handel,  jede mit Vizedirektor,  Vizezensor,  Vizeschatzmeister,  und  stellte  aber  
 mals  ihre Thätigkeit  ein.  1822  ermunterte  sie  sich  noch  einmal  und gab  auch  
 während  einer Reihe von  Jahren  fast  alljährlich  einige Lebenszeichen s.  S.  219.  
 Neuerdings  ist sie indessen wiederum müde geworden,  denn in ihrer Sitzung vom  
 24.  August  1866  beschloss  sie,  ihr  Vermögen  als  patriotisches  Geschenk  den  
 von  der  Bombardirung  Callao’s  zurückkehrenden  Schiffen  darzubringen,  und  
 »diese besonders  günstige  Gelegenheit zu  benutzen,  um  einen Akt patriotischer  
 Aufopferung  zu begehn und  dem Staate  einen Dienst zu leisten«. 
 Die Gesellschaft besitzt 25 bis 30,000 D ollar;  aber Reichthum macht Sorgen.  
 »Von  diesem  Vermögen,  dessen  genauer Betrag  den Mitgliedern  unbekannt,  ist  
 seit  vielen  Jahren  nicht  die  geringste  Summe  auf Förderung  des  Gemeinwohls  
 verwendet worden,  obgleich  die Gesellschaft nur  zu  diesem Zweck besteht.  Der  
 grösste Theil  der  für  die  Sitzungen bestimmten  Zeit  geht gewöhnlich mit Fragen,  
 betreffend  die  Anlage  und  E i n z i e h u n g   dieser Kapitalien,  verloren.  Förmlichkeiten  
 und Rechnungsführung  haben  Jahre  lang  die  ganze  Aufmerksamkeit.der  
 Gesellschaft  beschäftigt.  Auch  ist  es  vorgekommen,  dass  einige  mit  dem  Zen  
 sorenamte  beehrte  Mitglieder  die  Schlüssel  der Kasse  nicht  annehmen wollten,  
 welche letztere seit vielen Jahren  nicht  geöffnet werden konnte wegen der Schwierigkeit, 
   die  übrigen  Inhaber  der  Schlüssel  (conclaveros)  zu  vereinigen.«