
Eingeborenen müssen innerhalb des Gemeindegebietes neue Grundstücke urbar
machen und erwerben können, indem sie einen kleinen Erbzins an die Gemeinde-
Kasse, oder eine massige Summe für Einmal erlegen.
Dergleichen Beleihungen müssen von der Gesammtheit der Dorfältesten
(Principales) mit voller Oeffentlichkeit, unter Mitwirkung des Pfarrers erfolgen
und in ein von jedem Pueblo zu haltendes Buch eingetragen werden; sie dürfen
nie mehr Raum umfassen, als der Bewerber mit seinen eignen Büffeln bearbeiten
kann.
Wenn solche Beleihungen von Staatsländereien nicht über ein Quihon betragen,
so sollen sie nach vorgeschriebenen Formen vom Alkalden der Provinz
, wenn von grösserem Umfange, in der Hauptstadt der Kolonie ausgefertigt
werden. Alle aber müssen in das Grundbuch der betreffenden Provinz und des
betreffenden Pueblo eingetragen werden. Die zur Begünstigung (Jer Eingeborenen
und zur Förderung der Viehzucht erlassenen, aber das Gegentheil bewirkenden
Bestimmungen müssen aufgehoben werden.
Der Landbau bedarf, wie jedes andre Gewerbe keines Schutzes, als Klarheit
und Sicherheit in seinen Lebensbedingungen. —
DIE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DER LANDESFREUNDE.
(Sociedad de los Amigos del pais.)
Der Schöpfer des Tabakmonopols Basco y Vargas, der durch künstliche
Reizmittel die Trägheit der Kolonisten zu überwinden und Sinn für das
Gemeinwohl zu erwecken hoffte, gründete 1781 die S o c ie d ad e con ömi c a
de los Amigos del pai s zur Förderung des Ackerbaus und der Gewerbe.
Die von der Gesellschaft selbst 1860 veröffentlichten Akten über ihren Ursprung
und ihre denkwürdigen Thaten (hechos notables) sind so bezeichnend für die
Erfolglosigkeit derartiger Bestrebungen in einer Kolonie, wo es gänzlich an Ge
meinsinn fehlt, dass ein Auszug gerechtfertigt scheint. . ^ i
Bald nachdem die Gesellschaft ihre Statuten entworfen, geneth ihr Eiter
in’s Stocken und 1797 fasste ihr Präsident auf eigene Hand den Beschluss, die
Sitzungen einzustellen und das 6000 Dollar betragende Gesellschaftsvermogen
dem Handelsgericht zu übergeben. Erst 1820 gelang es einem Generalkapitan,
sie wieder in’s Leben zu rufen. Bei ihrer Stiftung war der Gesellschaft das Vorrecht
eingeräumt worden, in der Nao von Acapulco (siehe S. 14) bis zum Betrage
von 2 Tonnen Handel zu treiben oder dieses Privilegium zu verkaufen. Der
darauss erzielte Gewinn war bei der Wiedereröffnung auf 41,749 Dollar, bei
nahe 60 000 Thaler, angewachsen. Die wiederentstandene Gesellschaft revidirte
i h r e Statuten, theilte sich in 4 Sektionen : Naturgeschichte , Ackerbau, Gewerbe,
Handel, jede mit Vizedirektor, Vizezensor, Vizeschatzmeister, und stellte aber
mals ihre Thätigkeit ein. 1822 ermunterte sie sich noch einmal und gab auch
während einer Reihe von Jahren fast alljährlich einige Lebenszeichen s. S. 219.
Neuerdings ist sie indessen wiederum müde geworden, denn in ihrer Sitzung vom
24. August 1866 beschloss sie, ihr Vermögen als patriotisches Geschenk den
von der Bombardirung Callao’s zurückkehrenden Schiffen darzubringen, und
»diese besonders günstige Gelegenheit zu benutzen, um einen Akt patriotischer
Aufopferung zu begehn und dem Staate einen Dienst zu leisten«.
Die Gesellschaft besitzt 25 bis 30,000 D ollar; aber Reichthum macht Sorgen.
»Von diesem Vermögen, dessen genauer Betrag den Mitgliedern unbekannt, ist
seit vielen Jahren nicht die geringste Summe auf Förderung des Gemeinwohls
verwendet worden, obgleich die Gesellschaft nur zu diesem Zweck besteht. Der
grösste Theil der für die Sitzungen bestimmten Zeit geht gewöhnlich mit Fragen,
betreffend die Anlage und E i n z i e h u n g dieser Kapitalien, verloren. Förmlichkeiten
und Rechnungsführung haben Jahre lang die ganze Aufmerksamkeit.der
Gesellschaft beschäftigt. Auch ist es vorgekommen, dass einige mit dem Zen
sorenamte beehrte Mitglieder die Schlüssel der Kasse nicht annehmen wollten,
welche letztere seit vielen Jahren nicht geöffnet werden konnte wegen der Schwierigkeit,
die übrigen Inhaber der Schlüssel (conclaveros) zu vereinigen.«