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 Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind,  so, müssen die Gründe  
 der  Opiumgegner  offenbar  übertrieben  sein,  und  kann  man  ihre,  der  R e n ta   
 nachtheilige  Meinung  nicht  gelten  lassen.  Wäre  das  Opium  so  giftig,  wie  sie.  
 sagen,  so müssten  die  Chinesen  daran  zu Dutzenden  sterben,  was  jedoch  nicht  
 zutrifif «  . . .   »Es  sind  aber  auch wichtige  politische  Gründe  für  die  Gestattung  
 vorhanden:  Die  Chinesen  sind  jedenfalls  in  unsern  Archipel,gekommen  in  der  
 Voraussetzung,  dass  sie hier Opium  rauchen  dürfen  ;  wollte man  nun  das  Opium  
 plötzlich  verbieten,  wie  in  den  früheren  Eingaben  vorgeschlagen  worden,  und  
 die  Uebertreter  mit  Geld-  und  Gefangnissstrafen  belegen,  wie  dies  vor  Einführung  
 dieser R e n t a   geschehn,  so  würden die meisten Chinesen  in  die Gefängnisse  
 kommen  oder  auswandern,  was  gewiss  nicht  recht  und  billig  wäre  und  
 auf keinen Fall  geschehen  darf.  Eine  so  unzweckmässige Maasregel wäre  gerade  
 gegenwärtig  höchst  unpolitisch.  Wir  wollen  mit  China  Verträge  schjiessen  zur  
 Erleichterung  des  Handels;  was  würde  die  chinesische  Regierung  sagen,  wenn  
 wir mit  ihren Unterthanen also umgingen ?  .  .  .  Für unsere Kassen ist die Opiumrente  
 unentbehrlich.  Dennoch  tritt  diese  Erwägung  ganz  in  den  Hintergrund  
 gegen die volkswirtschaftliche und politische Frage, betreffend die Einwanderung  
 der  Chinesen,  für welche  der Opiumgebrauch  eine  Lebensnothwendigkeit  ist  .  .« 
 Durch  Gesetz  vom  29.  September  1864 wird  die Beibehaltung  der Opium-  
 Regie  genehmigt.  Mestizen  und  Indier  dürfen  nicht Opium  rauchen. 
 In  einer  vertraulichen  » Comunicación «  des  Generalkapitäns  de  la  Gandara  
 an  den  Kolonial -  Minister,  Februar  1867,  die  mir  im  Ultramar-Ministerium  
 vorgelegt worden,  klagt derselbe,  dass das Opiumrauchen sehr zugenommen habe,  
 was  grossentheils  den  ungeschickten Maasregeln  oder  der Unehrlichkeit  der Beamten  
 zuzuschreiben  sei.  Entweder  um  die  Einnahmen  aus  dieser  unlautern  
 Steuerquelle  zu  vermehren,  oder  aus  Eigennutz  haben jene  Beamten  ausser  den  
 478  öffentlichen Opiumläden  (Fumaderos)  »wahren .Heerden der Immoralität  und  
 immer mit Chinesen  angefüllt«,  Hunderten  von chinesischen Privaten die Erlaüb-  
 niss  verkauft,  zu  Hause  Opium  zu  rauchen,  was  durchaus  dem  Gesetz  und  den  
 Absichten  der Regierung widerspricht. 
 Nach  dem  Presupuesto  betrug  die  Einnahme  der  Opium-Regie  1860 
 98,000  E s c .,  1865/66  140,000  Esc.  und  1866/67  207,000  Esc.  Wie  wenig;  
 Opium die Chinesen brauchten,  bevor es  ihnen von den Engländern aufgedrungen  
 wurde,  zeigt  folgende  Stelle  aus  dem  Briefe  des  Pater  Parennin  v.  20.  Sept.  
 1740:  »Was  die  indischen  Gummi  betrifft,  so machen  die  chinesischen  Aerzte  
 und  Chirurgen  fast  keinen Gebrauch  davon.  Ich  glaube  nicht,  dass  in  Pekin  in  
 einem  ganzen Jahre  ein  halbes  Pfund  Yapieri  (Opium)  verwendet wird.«  (Lettres  
 ¿diñantes). 
 BESCHREIBUNG  DER  SCHIFFE,  BARANGAY  GENANNT,  DIE  BEI  ANKUNFT  
 DER  SPANIER  IN  GEBRAUCH WAREN. 
 Nach Morga  128  v. 
 Ihre  Schiffe  und Fahrzeuge  sind  von  vielerlei Art,  denn  in  den Flüssen  und  
 schnelle,  leichte  Schiffe  sind,  niedrig 
 HSchall  eHiniger  äHndern  rEegeln, 3welchie  in9  ihrerK  Sprachie  paissen Hde Din g“e cshingen 
 » S n i r r s i S   ..r s J d lg e 'n   ob E S 
 werden  soll.  Ueber  den Ruderern  ist eine Gallene  aus Bambus welche  d  g |   
 baren Männer  trägt,  ohne  jene  zu  belästigen,  und  auf  welche  eine  der  r  
 des  Eahr/euges  entsprechende  Schiffsmannschaft  steigt.  Von  da wird  das  Segel,  
 welches  viemdiS^ un^  von  Segeltuch  ist,  an  einem  Krahn  aufgezogen,  der  aus 
 Takelwerk,  umdieMasten auf die Gallene niederzukssenvenn der Wmd e r re g e   
 ist  und  Steuermänner  auf  dem Hintertheil um  es  zu  lenken.  Es  tragt noch  ein  
 Gerüst von Bambus  auf  der  Gallerie,  über welches wenn  die  Sonne  scheint  oder  
 wenn  es  regnet  ein Zelt  von Matten,  Kayanes  genannt,  gespannt wird,  § | § | | 
 H M f l B B B i   d ict  Mdich. W m m m 
 und  die Mannschaft  desselben  bedeckt  und  geschützt wird,  
 dres  Gestell  aus  dicken  Bambusen  auf beiden  Seiten  des  Schiffes m  seiner  g a .  
 zen  Länge  angebracht,  und  stark  befestigt,  welches  das  Wasser  eben//f™  
 ohne  hm  Rudern  zu  hindern  und  als  Gegengewicht  dient,  damit  das  Scl  ff mch  
 kentern  oder  scheitern  kann,  wie  hoch  auch 
 Wind  in  das  Segel  blase.  .Es  kommt  vor,  dass  sich  das  Schiff mit Wasser g g g   
 ih r   ganzer Rumpf,  (denn  sie  sind  ohne  Verdeck)  und  bis  es  ausgeschopft  ist  
 zwischen  zwei Wassern  schwimmt,  ohne unterzugehn,  wegen  der  egenge