Weiter heisst es : » Da keine Statistik vorhanden ist, welche nachweist, dass
Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind, so, müssen die Gründe
der Opiumgegner offenbar übertrieben sein, und kann man ihre, der R e n ta
nachtheilige Meinung nicht gelten lassen. Wäre das Opium so giftig, wie sie.
sagen, so müssten die Chinesen daran zu Dutzenden sterben, was jedoch nicht
zutrifif « . . . »Es sind aber auch wichtige politische Gründe für die Gestattung
vorhanden: Die Chinesen sind jedenfalls in unsern Archipel,gekommen in der
Voraussetzung, dass sie hier Opium rauchen dürfen ; wollte man nun das Opium
plötzlich verbieten, wie in den früheren Eingaben vorgeschlagen worden, und
die Uebertreter mit Geld- und Gefangnissstrafen belegen, wie dies vor Einführung
dieser R e n t a geschehn, so würden die meisten Chinesen in die Gefängnisse
kommen oder auswandern, was gewiss nicht recht und billig wäre und
auf keinen Fall geschehen darf. Eine so unzweckmässige Maasregel wäre gerade
gegenwärtig höchst unpolitisch. Wir wollen mit China Verträge schjiessen zur
Erleichterung des Handels; was würde die chinesische Regierung sagen, wenn
wir mit ihren Unterthanen also umgingen ? . . . Für unsere Kassen ist die Opiumrente
unentbehrlich. Dennoch tritt diese Erwägung ganz in den Hintergrund
gegen die volkswirtschaftliche und politische Frage, betreffend die Einwanderung
der Chinesen, für welche der Opiumgebrauch eine Lebensnothwendigkeit ist . .«
Durch Gesetz vom 29. September 1864 wird die Beibehaltung der Opium-
Regie genehmigt. Mestizen und Indier dürfen nicht Opium rauchen.
In einer vertraulichen » Comunicación « des Generalkapitäns de la Gandara
an den Kolonial - Minister, Februar 1867, die mir im Ultramar-Ministerium
vorgelegt worden, klagt derselbe, dass das Opiumrauchen sehr zugenommen habe,
was grossentheils den ungeschickten Maasregeln oder der Unehrlichkeit der Beamten
zuzuschreiben sei. Entweder um die Einnahmen aus dieser unlautern
Steuerquelle zu vermehren, oder aus Eigennutz haben jene Beamten ausser den
478 öffentlichen Opiumläden (Fumaderos) »wahren .Heerden der Immoralität und
immer mit Chinesen angefüllt«, Hunderten von chinesischen Privaten die Erlaüb-
niss verkauft, zu Hause Opium zu rauchen, was durchaus dem Gesetz und den
Absichten der Regierung widerspricht.
Nach dem Presupuesto betrug die Einnahme der Opium-Regie 1860
98,000 E s c ., 1865/66 140,000 Esc. und 1866/67 207,000 Esc. Wie wenig;
Opium die Chinesen brauchten, bevor es ihnen von den Engländern aufgedrungen
wurde, zeigt folgende Stelle aus dem Briefe des Pater Parennin v. 20. Sept.
1740: »Was die indischen Gummi betrifft, so machen die chinesischen Aerzte
und Chirurgen fast keinen Gebrauch davon. Ich glaube nicht, dass in Pekin in
einem ganzen Jahre ein halbes Pfund Yapieri (Opium) verwendet wird.« (Lettres
¿diñantes).
BESCHREIBUNG DER SCHIFFE, BARANGAY GENANNT, DIE BEI ANKUNFT
DER SPANIER IN GEBRAUCH WAREN.
Nach Morga 128 v.
Ihre Schiffe und Fahrzeuge sind von vielerlei Art, denn in den Flüssen und
schnelle, leichte Schiffe sind, niedrig
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» S n i r r s i S ..r s J d lg e 'n ob E S
werden soll. Ueber den Ruderern ist eine Gallene aus Bambus welche d g |
baren Männer trägt, ohne jene zu belästigen, und auf welche eine der r
des Eahr/euges entsprechende Schiffsmannschaft steigt. Von da wird das Segel,
welches viemdiS^ un^ von Segeltuch ist, an einem Krahn aufgezogen, der aus
Takelwerk, umdieMasten auf die Gallene niederzukssenvenn der Wmd e r re g e
ist und Steuermänner auf dem Hintertheil um es zu lenken. Es tragt noch ein
Gerüst von Bambus auf der Gallerie, über welches wenn die Sonne scheint oder
wenn es regnet ein Zelt von Matten, Kayanes genannt, gespannt wird, § | § | |
H M f l B B B i d ict Mdich. W m m m
und die Mannschaft desselben bedeckt und geschützt wird,
dres Gestell aus dicken Bambusen auf beiden Seiten des Schiffes m seiner g a .
zen Länge angebracht, und stark befestigt, welches das Wasser eben//f™
ohne hm Rudern zu hindern und als Gegengewicht dient, damit das Scl ff mch
kentern oder scheitern kann, wie hoch auch
Wind in das Segel blase. .Es kommt vor, dass sich das Schiff mit Wasser g g g
ih r ganzer Rumpf, (denn sie sind ohne Verdeck) und bis es ausgeschopft ist
zwischen zwei Wassern schwimmt, ohne unterzugehn, wegen der egenge