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 wieder  eingefuhrt;  dieses Dekret  ist aber noch  nicht publizirt. 
 Damit  dem Ackerbau Kapitalien  zufliessen,  ohne  welche  er  sich unmöglich  
 entfalten,  Korn  und  Kolonialwaaren  für  die  Ausfuhr  erzeugen  kann,  ist  es  
 durchaus  nöthig  alle Hindernisse  zu  beseitigen,  die  Vermögende abschrecken.  
 Unter diesen Hindernissen  stehn  in erster Reihe  die Lokalgerichtsbarkeit bei Bewilligung  
 unbebauter Kronländer;  in zweiter  die Hindernisse,  welche Nationalen  
 sowohl  als Ausländern,  die  in Landgemeinden Niederlassungs-  und  Bürgerrecht  
 (radicación y vecindad)  erwerben wollen,  in  den Weg gelegt werden.  Ausser der  
 Schwierigkeit grosse Besitzungen zu  erwerben, ,sind  noch  andre  vorhanden.  Der  
 Pflanzer  kann  leicht  Arbeiter finden,  denen  er bedeutende Vorschüsse  an Kleidern  
 ,  Korn,  Vieh  und  Geld  machen  muss;  aber  die Indier halten  ihre Kontrakte  
 schlecht;  die dem  Pflanzer  zu Gebot stehenden gesetzlichen Mittel,  um  sie  
 zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu zwingen,  sind  so  schwerfällig  
 und  so  verderblich  wie  das  Aufgeben  des  Rechtes  selbst.  Wenn  der  Alkalde  
 nicht  thätig  ist  und  guten  Willen  zeigt,  so  ziehn  die  Pflanzer gewöhnlich vor,  
 ihre  Ansprüche  nicht  geltend  zu  machen;  sie  tragen  den Verlust  und  manche  
 werden  dadurch  bewogen  ihre,  Unternehmungen  aufzugeben.  Dieser  Krebsschaden  
 der' Landwirthschaft  wird  verschwinden,  sobald  jeder  Indier  einen  
 Bürgerbrief (cédula  de  vecindad)  besitzt.  Ist das  erste  Jahr überstanden,  so  sind  
 später Stürme, Heuschrecken,  Handelskrisen,  die den  Preis  der Produkte  herab1  
 drücken,  zu gewärtigen.  In  solchen Fällen wird  es  für  den Pflanzer  zum  grossen  
 Uebelstand,  dass kein Kredit vorhanden.  Hypotheken giebt  es  nicht,  wenigstens  
 keine obligatorische Hypothekenregister;  daher  wagt Niemand sein Geld  auf dergleichen  
 Grundstücke  auszuleihn,  oder  thut es nur gegen  erdrückende Wucherzinsen. 
   Eine  Besserung  in  dieser  Beziehung  wird  in  den  Philippinen  von  der  
 .grossen und kleinen  Landwirthschaft,  vom Handelsstand,  vom grossen  und kleinen  
 Besitz  dringend  verlangt;  sie  würde  dem Pacto  de  retro  so  wie den wucherischen  
 Verträgen,  die  in Luzon t a c a l a n a n ,   in Bisaya al i l i   heissen  (Darlehn  
 auf  den Ertrag  der nächsten Ernte)  und  denen  an vielen Orten  das  herrschende  
 Elend,  das Zurückbleiben  zugeschrieben werden muss,  für immer ein Ziel setzen. 
 Es müssen  klare,  schnell  ausführbare Bestimmungen erlassen werden,  durch  
 welche die mit  den  Kolonen geschlossenen  Verträge  zur Wahrheit werden ;  den  
 Eigenthümern muss  durch Eintragung ihrer Grundstücke in  ein Hypothekenbüch  
 die Möglichkeit gegeben werden,  Darlehne  ohne andre Sicherheit unter mässigeri  
 Bedingungen  zu  erlangen. 
 P a c t o  de r e t r o   ist  eine  der gebräuchlichsten Formen durch welche ländliche  
 Besitzungen  aus  den Händen  der Eingeborenen  an  Andre übergehn.  Ein  
 beträchtlicher Theil  von Pampánga,  Bataän,  Manila,  Laguna,  Batángas und  anderen  
 Provinzen  hat  innerhalb  weniger  Jahre  auf  diese Weise  die Besitzer gewechselt. 
   Auf  diese  Weise  erwerben  gewöhnlich  die  unbeschreiblich  schlauen  
 und  sparsamen Mestizen  ihre Ländereien,  deren Kultur  sie  dann verbessern;  was  
 aber nicht  hindert dass  dieser Gebrauch  für  den Volkswohlstand verderblich  ist. 
 Der Eingeborene,  der  ein  Stück Land  durch  Urbarmachung  und  Besitzergreifung, 
   aber  fast nie  oder  sehr  selten  durch  Kauf  von  einem  ändern Eigen-  
 thümer  inne  hat,  bietet,  wenn  er  sich  in  drückender  Geldnoth befindet,  sein  
 Land zum  Pfände  für  ein vom Kapitalisten begehrtes Darlehn,  da  er  aber keine  
 Urkunde  besitzt,  um  sein  gutes Recht  zu beweisen  und  zu  zeigen,  dass  es von  
 allen Lasten  und Verpflichtungen  frei  ist ,  so  ist  keine  Grundlage  für  ein hypothekarisches  
 Darlehn unter  billigen Bedingungen vorhanden. 
 Der  Kapitalist  sucht daher  seine  Sicherheit  im  unmittelbaren  Besitz.  Die  
 Hypothek verwandelt  sich  in  ein  antichretisches Pfand  (prenda pretoria),  und  da  
 es  sehr  schwer  ist,  oder wenigstens  sehr  selten  vorkommt,  dass  der  Indier,  der  
 das Geld  empfängt,  es  freiwillig  zur  festgesetzten  Zeit zurückzahlf,  und  es nicht  
 im  Interesse  des  Darleihers  liegt,  ihn  zur  Zahlung zu zwingen,  so geschieht  es,  
 dass  für  die  einem hypothekarischen  Darlehn  entsprechende  Summe,  d.  h.  für  
 den halben oder drittel Werth  des Pfandes,  das Grundstück  definitiv  den Besitzer  
 wechselt;  nicht  selten  geschieht  es,  dass  der  ehemalige Eigenthümer  dann  als  
 Kolon  (Arbeiter,  thatsächlich  Schuldsklave)  auf  dem  Grundstück  verbleibt.  
 Häufig  wird  der  Indier  in  Folge  seiner Sucht  für Hahnenkämpfe  und Hasardspiele  
 zu  dergleichen Kontrakten  verleitet.  _  t 
 Die Landesgesetze verlangen,  dass  die  Indier  in Ortschaften  leben,  ihre  
 Gehöfte  zu  Dörfern vereinigen,  damit  sie  überwacht  und  ihre  Leistungen  erhoben  
 werden  können.  Unter  gewöhnlichen  Umständen  baut  sich  der  Indier  
 eine Hütte  auf  seinem  Acker,  wo  er zur Zeit der Feldarbeiten wohnt,  und geht  
 Samstag Abend nach  dem Dorf um  am  Sonntag  die_ Messe  zu hören.  Sein Feld  
 hat  für  ihn  keinen  grossen  Werth,  da  er  immer wieder  ein  andres  Stück urbar  
 machen kann;  so gross  ist der Ueberfluss  an Land  bei  allen von der  Hauptstadt  
 entfernten Ortschaften.  Die  Leichtigkeit,  mit  der  ein  Grundstück  aufgegeben,  
 ein  andres  in  Besitz  genommen werden  kann,  ist  der Entwicklung  des Landbaus  
 sehr  schädlich.  Ein  kleiner  Grundbesitzer,  der  ohne  Jemand  um  Erlaubniss  
 zu  fragen ein wüstes Stückchen Land mit Reis oder Bataten bepflanzt hat,  erhebt  
 ein  Geschrei,  wenn  es  von  einer Kuh  oder  einem Pferde,  das  seit  Jahren dort  
 graste,  betreten  wird,  und lässt  sich,'  da  das  Gesetz  z u   seinen Gunsten lautet,  
 vom  Eigenthümer  des  Viehs  einen  oftmals  imaginären  Schadenersatz  zahlen,  
 während  doch  der  Schaden  von  demjenigen  getragen  werden  sollte,  der  sein 
 Feld baut,  ohne  es  einzuhegen. 
 Derselbe  kleine Eigenthümer  macht zu  seinen Gunsten  alle Vorrechte und  
 Gerechtsame  eines  ganzen  Dorfes  voll  Indier  geltend,  wenn' ein  vermögender  
 Mann  in  seiner  Nachbarschaft  eine  Pflanzung  anlegen  will.  Oft  findet  der  zu  
 solcher Anlage  entschlossene  Kapitalist,  dass  in  dem vorher völlig  unbebauten  
 oder wüsten,  gegen Zahlung  einer gewissen Summe nach  langen Weitläufigkeiten  
 von der Hacienda  erworbenen Gebiete  einige  Indier  ein Saatfeld  angelegt haben  
 und  durch Zeugnisse,  die mit Unterschriften bedeckt  aus  dem Tribunal kommen,  
 bekräftigen,  dass  sie  dieselben  von  ihren Vätern  geerbt und nie unterlassen haben, 
   sie zu bearbeiten. 
 Eine  Abhülfe  dieser  Missbräuche  würde  in  der  Begrenzung  des Gebietes  
 und  der  Gerichtsbarkeit  der  Gemeinden  liegen,  so  dass  zum Behuf  der  Vermehrung  
 des ländlichen  Eigenthums,  für  die Insassen  eines  Pueblo  so  viel Land  
 frei bliebe,  als  sie gegenwärtig  vernünftiger Weise beanspruchen können ;  mehr  
 oder  weniger,  als  die  sogenannte  Gemeinde-Feldmark  (legua  comunal),  deren  
 übrigens kein Gesetz  Erwähnung  thut.  Alles übrige  im Gerichtsbezirk belegene  
 Land  müsste  aber  für  Kronland  erklärt ,  alle  gegenwärtig  ausserhalb  des  Gemeindegebiets  
 belegene Besitzungen für rechtsgültig erworben;  in der Folge  aber  
 alles nicht nach den  vorgeschriebenen Regeln Besessene für  ungültig  erklärt werden  
 innerhalb  des  Gemeindebezirkes oder  rechtmässigen Eigenthums  der Ortschaften, 
   welches  nicht  über  die  Schallweite  der  Kirchenglocke  hinausreichen  
 darf,  muss  dem  einheimischen  Bauer  gestattet  sein,  ausserhalb  des Pueblo m  
 Mitten  des  von  ihm  bebauten  Landes  zu  wohnen;  und  nur  falls  er  letzteres  
 veräussert  oder  aufgiebt,  muss  er  gezwungen  sein,  im  Pueblo  zu  leben;  die 
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