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 Ama  namin  sung  ma  sa  langit  ca,  sambahin  ang  ngala  
 Vater  unser  der  bist  im  Himmel  du,  werde geheiligt  der  Name 
 mo,  napa  sa  amin  ang  cahavian  mo  .  sundin  ang  loob  mo  aqui  
 dein,  komme  zu  uns  das  Reich  dein. geschehe  der  Wille  dein  desgleichen 
 sa  lupa  para  nang  sa  langit  .  Bigyan  mo  cami  ngaion  nang 
 au f Erden  so  wie  im  Himmel, werde gegeben  von  dir  uns  jetzt  von 
 amin  canin  sa  arao  arao  at  patavarin  mo  cami  nang 
 unserem  Brod  von  Tag  (für)  Tag und  werden  vergeben  von  dir  wir  von 
 aming  manga  otang  pava  nang  pagpapatravar  namin  sa  nangag  caca  
 unseren  Schulden  ebenso  wie  vergeben  wir  denen  welche  haben 
 otang  sa  amin  at  hovag  mo  caming  ipahintolot  sa  tocsö  
 Schulden  an  uns  und  nicht  von  dir wir  werden gelassen fallen  in  Versuchung 
 at  iadya  mo  cami  ■  s.a  .  dilan masama.  A, men. 
 und  werden erlöst  von dir  wir  von  allen  Uebeln. 
 DAS  NEUE  ZOLLDEKRET.  
 Zu  S.  9. 
 Das  Seite  9  gepriesene  freisinnige  Zolldekret ist bereits  durch  ein  anderes  
 ersetzt,  das  wiederum  Differenzialzölle  einführt  und die wichtigsten Erzeugnisse  
 der Kolonie mit Ausfuhrabgaben  beschwert.  Gegen  die  alte Zollordnung  ist die  
 neue  am  1.  Juli  1872  in Kraft getretene  immerhin  ein  bedeutender Fortschritt.  
 Ihre Hauptzüge  sind:  Vereinfachte  Nomenklatur;  statt 766  zählt der Tarif nur  
 noch  122  zollpflichtige  Artikel  auf.— Erhebung  des Zolles vom Gewicht  statt  
 vom  Taxwerth  der Waaren  (für  einige  Artikel  sind  ad  valorem  Zölle beibehalten). 
   —  Zollfreiheit  spanischer Waaren,  in  spanischen Schiffen, —  Zollrabatt  für  
 fremde Waaren  in  spanischen  Schiffen.  Der Rabatt beträgt  25°/0,  soll  nach je  2  
 Jahren um 5°/0 ermässigt werden und Juli  1879  aufhören  (vorausgesetzt natürlich,  
 dass bis  dahin  der Einfluss  der  spanischen Rheder  aufgehört hat). —  Batimwol-  
 lengarne ohne Unterschied  der Nummern,  der Zahl  der Drähte  (und  der Farbe)  
 zahlen  ro  Cents  per Kg. — Eiserne  sowohl  als  hölzerne Fahrzeuge  können gegen  
 Erlegung  einer  Abgabe  eingeführt  werden. — Zollfreiheit  für  allen Bedarf  
 zu Schiffbau-  und -Ausbesserung,  wogegen  die Prämie  für grössere  in Manila gebaute  
 Schiffe  wegfällt.‘*4-j;Die  wichtigsten  Ausfuhrzölle  sind:  Zucker  14 Cents,  
 Abaca  20  Cents,  Indigo  100  Cents,  flüssiger  desgl.  10  Cents,  Reis  5  Cents,  
 Kaffee  30  Cents,  Farbehölzer  4  Cents  per  100  Kg.  (durchschnittlich  etwa  2°/0  
 vom Werth.) — 
 Alle Abgaben  für  Leuchtthurm,  Hafenreinigung  u.  s.  w.  werden  in  eine  
 einzige  nach  dem Tonnengehalte  der  ausgeladenen Güter  zu  entrichtende Aus-  
 ladegebühr umgewandelt.  Schiffe  in Noth und  solche  die  ihre Fracht in  andere  
 Fahrzeuge  umladen,  oder löschen um  sie wieder einzunehmen,  sind  frei, Dampt 
 b o o t e   d i e   p e r i o d i s c h 'v e r k e h r e n   gleichfalls,  '  D i e   E i n f u h r   h ö l z e r n e r   u n d   e i s e r n e r 
 Schiffe  ist gegen Erlegung  eines Eingangszolles gestattet.  Jedes  spanische  Schiff  
 kann in jedem  fremden Platz  frei gekielholt und besichtigt werden. 
 Einige  Erläuterungen werden  die Wichtigkeit  der  im neuen Tarif enthaltenen  
 Reformen  deutlicher machen: 
 Der  Zoll  auf  weisse,  schwarze  und  rosa  Baumwollengame  betrug 40 Proz.  vom Werth  
 in  spanischen,  50 Prozent  in  Schiffen  fremder  Flagge.  Dieser  hohe  Zoll  war  vor  mehr  als  
 ■30  Jahren  eingeführt worden  zum Schutz .einer kaum Vorhandenen,  später aber durch Zuckerpflanzungen  
 fast  ganz  verdrängten  Baumwollenkultur  und.  einer,  von  einem  Mestizen  ein-  .  
 gerichteten  Maschinenspinnerei,  die  aber  bald/darauf  wieder  einging.  Der Zoll  blieb  fortbestehn  
 und  traf  gerade  den  blühendsten  Gewerbzweig  der  Philippinen,  die  Weberei;  er  
 würde  ihn  vernichtet  haben,  wenn  die Kaufleute  nicht Mittel  gefunden  hätten,  die  Zölle  zu  
 umgehen.  Das  spanische  Sprichwort  sagt:  »Quien  hizo  la  ley,  hizo  la  trampa«  (wer  das  
 Gesetz  macht,  macht  auch  das  Schlupfloch).  Game  von  gewissen  Farben  zahlten  nur  den  
 allgemeinen  Zoll von  7, beziehungsweise  14 Prozent.  Man  färbte  daher die Game  in England  
 so  dass  die  Farbe  leicht  auszuwaschen  war,  oder  umgab  einen  Ballen  weisser  Game  mit  
 einer  Kruste  gefärbter,  oder  webte  Stoffe  mit  so  losem,  spärlichem  Einschlag,  dass  die  
 Kettenfäden leicht herausgezogen  und  als Garn  benutzt werden  konnten.  50 Prozent  Steuer  
 konnten  die  Game  nicht  tragen,  daher  wurde  fast  nicht  ein  Stück  zu  diesem  Satz  eingeführt. 
   Schon  Dampier  bemerkt:  »die  Spanier  können  und  wollen  schmuggeln  so  gut  als  
 irgend  eine  Nation,  die  ich  kenne.«  (Pinkerton  XI.  3)■ 
 Ein  anderer  Uebelstand  war,  dass  die  Zölle  nicht  nach  dem  jeweiligen Werthe  der  
 Waaren,  sondern  nach  einem  vor  mehr  als  30  Jahren  festgesetzten,  in  den  meisten  Fällen  
 höheren Werth,  als heut,  berechnet wurden.  Auch hiervon  hatte  die Regierung  keinen Vortheil, 
   denn  da  solche Gegenstände,  für  welche  im  Tarif  keine  Werthbestimmung  enthalten  
 w a r ’ wirklich  abgeschätzt wurden,  so  benutzten  die Kaufleute  diesen Umstand,  um  zu hohe  
 Schätzungen  zu  umgehen.  Waren-  z.  B.  feste Werthe  für  Shirting  von  36"  und  37" Breite  
 angegeben,  so  wurden  solche  von  eingeführt,  deren  Zoll  nach  den  wirklich  geltenden  
 Marktpreisen  viel  geringer  ausfiel. 
 Zum  Schutz  des  ganz  unbedeutenden,  einheimischen Schiffsbaues  durfte  kein  hölzerner  
 Dampfer  von  weniger  als  4°°  Tonnen  eingeführt  werden,  ein  sehr  schlimmes  Gesetz  für  
 eine  Kolonie,  in  welcher  fast  der-  ganze  Verkehr  zu  Wasser  stattfindet,  deren  schmale  
 Meeresstrassen  das Kreuzen gegen  den Wind  sehr  erschweren;  es  kam  einem  Verbot  gleich  
 da  grosse  Dampfer  den  gegenwärtigen  Bedürfnissen  des  Verkehrs  nicht  entsprechen.  Die  
 kleinen  aber  können  in  unzählige  Flussmündungen  und  Buchten  dringen,  um  Produkte  zu  
 holen  oder  vor  einem  plötzlichen  Sturm  Schutz  zu  suchen.  Eiserne  Dampfschiffe  mussten  
 eine  hohe  Summe  zahlen  für  das  Recht,  die  spanische  Flagge  zu  führen. 
 ■  Sehr verderblich  für  den  Wohlstand der Kolonie  ist die Wiedereinführung der durch R.  
 D  S  April  1869  aufgehobenen  Differenzial-  und  Ausfuhrzölle.  Von  ersteren hat  ausser den  
 spanischen  und  kolonialen  Rhedern  Niemand  Vortheil.  Handel  zwischen  den  Philippinen  
 und  dem  Mutterlande  ist  kaum  vorhanden.  Nach  der  Balanza  mercantil  betrug  1863  
 .  zwischen  Spanien  und den Ländern  östlich vom  Kap,  die-Einfuhr  in  Spanien  650,000 Doll.,  
 die Ausfuhr weniger  als  500,000 Doll.,  zusammen  1,100,000 Doll.,  wovon  61,000 Doll,  nach  
 englischen und.holländischen  Besitzungen.  Nach  den  Philippinen  gehen  vorzüglich  Bücher  
 und  Papier  150,000  D o ll.,  Gemüse,  Früchte,  Eingemachtes  168,000  D o ll.,  Spirituosen  
 125,000 Doll.  (Diario  23.  7 •  66.)