
DAS TAGALISCHE VATER UNSER.
Ama namin sung ma sa langit ca, sambahin ang ngala
Vater unser der bist im Himmel du, werde geheiligt der Name
mo, napa sa amin ang cahavian mo . sundin ang loob mo aqui
dein, komme zu uns das Reich dein. geschehe der Wille dein desgleichen
sa lupa para nang sa langit . Bigyan mo cami ngaion nang
au f Erden so wie im Himmel, werde gegeben von dir uns jetzt von
amin canin sa arao arao at patavarin mo cami nang
unserem Brod von Tag (für) Tag und werden vergeben von dir wir von
aming manga otang pava nang pagpapatravar namin sa nangag caca
unseren Schulden ebenso wie vergeben wir denen welche haben
otang sa amin at hovag mo caming ipahintolot sa tocsö
Schulden an uns und nicht von dir wir werden gelassen fallen in Versuchung
at iadya mo cami ■ s.a . dilan masama. A, men.
und werden erlöst von dir wir von allen Uebeln.
DAS NEUE ZOLLDEKRET.
Zu S. 9.
Das Seite 9 gepriesene freisinnige Zolldekret ist bereits durch ein anderes
ersetzt, das wiederum Differenzialzölle einführt und die wichtigsten Erzeugnisse
der Kolonie mit Ausfuhrabgaben beschwert. Gegen die alte Zollordnung ist die
neue am 1. Juli 1872 in Kraft getretene immerhin ein bedeutender Fortschritt.
Ihre Hauptzüge sind: Vereinfachte Nomenklatur; statt 766 zählt der Tarif nur
noch 122 zollpflichtige Artikel auf.— Erhebung des Zolles vom Gewicht statt
vom Taxwerth der Waaren (für einige Artikel sind ad valorem Zölle beibehalten).
— Zollfreiheit spanischer Waaren, in spanischen Schiffen, — Zollrabatt für
fremde Waaren in spanischen Schiffen. Der Rabatt beträgt 25°/0, soll nach je 2
Jahren um 5°/0 ermässigt werden und Juli 1879 aufhören (vorausgesetzt natürlich,
dass bis dahin der Einfluss der spanischen Rheder aufgehört hat). — Batimwol-
lengarne ohne Unterschied der Nummern, der Zahl der Drähte (und der Farbe)
zahlen ro Cents per Kg. — Eiserne sowohl als hölzerne Fahrzeuge können gegen
Erlegung einer Abgabe eingeführt werden. — Zollfreiheit für allen Bedarf
zu Schiffbau- und -Ausbesserung, wogegen die Prämie für grössere in Manila gebaute
Schiffe wegfällt.‘*4-j;Die wichtigsten Ausfuhrzölle sind: Zucker 14 Cents,
Abaca 20 Cents, Indigo 100 Cents, flüssiger desgl. 10 Cents, Reis 5 Cents,
Kaffee 30 Cents, Farbehölzer 4 Cents per 100 Kg. (durchschnittlich etwa 2°/0
vom Werth.) —
Alle Abgaben für Leuchtthurm, Hafenreinigung u. s. w. werden in eine
einzige nach dem Tonnengehalte der ausgeladenen Güter zu entrichtende Aus-
ladegebühr umgewandelt. Schiffe in Noth und solche die ihre Fracht in andere
Fahrzeuge umladen, oder löschen um sie wieder einzunehmen, sind frei, Dampt
b o o t e d i e p e r i o d i s c h 'v e r k e h r e n gleichfalls, ' D i e E i n f u h r h ö l z e r n e r u n d e i s e r n e r
Schiffe ist gegen Erlegung eines Eingangszolles gestattet. Jedes spanische Schiff
kann in jedem fremden Platz frei gekielholt und besichtigt werden.
Einige Erläuterungen werden die Wichtigkeit der im neuen Tarif enthaltenen
Reformen deutlicher machen:
Der Zoll auf weisse, schwarze und rosa Baumwollengame betrug 40 Proz. vom Werth
in spanischen, 50 Prozent in Schiffen fremder Flagge. Dieser hohe Zoll war vor mehr als
■30 Jahren eingeführt worden zum Schutz .einer kaum Vorhandenen, später aber durch Zuckerpflanzungen
fast ganz verdrängten Baumwollenkultur und. einer, von einem Mestizen ein- .
gerichteten Maschinenspinnerei, die aber bald/darauf wieder einging. Der Zoll blieb fortbestehn
und traf gerade den blühendsten Gewerbzweig der Philippinen, die Weberei; er
würde ihn vernichtet haben, wenn die Kaufleute nicht Mittel gefunden hätten, die Zölle zu
umgehen. Das spanische Sprichwort sagt: »Quien hizo la ley, hizo la trampa« (wer das
Gesetz macht, macht auch das Schlupfloch). Game von gewissen Farben zahlten nur den
allgemeinen Zoll von 7, beziehungsweise 14 Prozent. Man färbte daher die Game in England
so dass die Farbe leicht auszuwaschen war, oder umgab einen Ballen weisser Game mit
einer Kruste gefärbter, oder webte Stoffe mit so losem, spärlichem Einschlag, dass die
Kettenfäden leicht herausgezogen und als Garn benutzt werden konnten. 50 Prozent Steuer
konnten die Game nicht tragen, daher wurde fast nicht ein Stück zu diesem Satz eingeführt.
Schon Dampier bemerkt: »die Spanier können und wollen schmuggeln so gut als
irgend eine Nation, die ich kenne.« (Pinkerton XI. 3)■
Ein anderer Uebelstand war, dass die Zölle nicht nach dem jeweiligen Werthe der
Waaren, sondern nach einem vor mehr als 30 Jahren festgesetzten, in den meisten Fällen
höheren Werth, als heut, berechnet wurden. Auch hiervon hatte die Regierung keinen Vortheil,
denn da solche Gegenstände, für welche im Tarif keine Werthbestimmung enthalten
w a r ’ wirklich abgeschätzt wurden, so benutzten die Kaufleute diesen Umstand, um zu hohe
Schätzungen zu umgehen. Waren- z. B. feste Werthe für Shirting von 36" und 37" Breite
angegeben, so wurden solche von eingeführt, deren Zoll nach den wirklich geltenden
Marktpreisen viel geringer ausfiel.
Zum Schutz des ganz unbedeutenden, einheimischen Schiffsbaues durfte kein hölzerner
Dampfer von weniger als 4°° Tonnen eingeführt werden, ein sehr schlimmes Gesetz für
eine Kolonie, in welcher fast der- ganze Verkehr zu Wasser stattfindet, deren schmale
Meeresstrassen das Kreuzen gegen den Wind sehr erschweren; es kam einem Verbot gleich
da grosse Dampfer den gegenwärtigen Bedürfnissen des Verkehrs nicht entsprechen. Die
kleinen aber können in unzählige Flussmündungen und Buchten dringen, um Produkte zu
holen oder vor einem plötzlichen Sturm Schutz zu suchen. Eiserne Dampfschiffe mussten
eine hohe Summe zahlen für das Recht, die spanische Flagge zu führen.
■ Sehr verderblich für den Wohlstand der Kolonie ist die Wiedereinführung der durch R.
D S April 1869 aufgehobenen Differenzial- und Ausfuhrzölle. Von ersteren hat ausser den
spanischen und kolonialen Rhedern Niemand Vortheil. Handel zwischen den Philippinen
und dem Mutterlande ist kaum vorhanden. Nach der Balanza mercantil betrug 1863
. zwischen Spanien und den Ländern östlich vom Kap, die-Einfuhr in Spanien 650,000 Doll.,
die Ausfuhr weniger als 500,000 Doll., zusammen 1,100,000 Doll., wovon 61,000 Doll, nach
englischen und.holländischen Besitzungen. Nach den Philippinen gehen vorzüglich Bücher
und Papier 150,000 D o ll., Gemüse, Früchte, Eingemachtes 168,000 D o ll., Spirituosen
125,000 Doll. (Diario 23. 7 • 66.)