
Bevölkerung der Tabakdistrikte höhere Erträge erpressen, und belohnt
Denunzianten, die ihr zum Tabakbau geeignete Felder nachweisen, indem
sie die Spione an Stelle der Eigenthümer in den Besitz der denunzirten
Ländereien setzt.
Zur Begründung dieser Anschuldigungen mögen hier einige §§. der in
Kraft bestehenden General-Instruktion*) und weiter unten einige Auszüge
aus dem amtlichen Berichte des General-Intendanten Agius an den Kolonial-
Minister folgen:**)
K ap . XXV. §. 3 29. Die Zwangskultur in Cagayan, Neu-Vizcaya, Gapan,
Ygorrotes und Abra bleibt bestehn.
§• 3 3 Die General-Direktion der Regie ist ermächtigt, die Zwangsarbeit
auf andere Provinzen auszudehnen, oder da aufzuheben, wo solche eingeführt
ist . . . sie darf diese Instruktionen ganz oder theilweise umändem,
§. 332 die Preise erhöhen oder herabsetzen.
§• 337- Ansprüche oder Prozesse, die über den Besitz von Tabakländereien
vor den gewöhnlichen Gerichten anhängig sind, hindern nicht, dass solche Ländereien
zum Tabakbau verwendet werden, im Gegentheil soll der Besitzer verpflichtet
sein, sie mit Tabak zu bebauen oder durch einen Stellvertreter, bebauen
zu lassen; geschieht es nicht, so ernennt der Alkalde oder Richter einen solchen
Stellvertreter.
§. 3 5 1 . Die Kollektoren haben »Denuncias« d. h. Anzeigen, dass zum
Tabakbau fähiges. Land brach liege, auch Privatländereien betreffend, entgegenzunehmen,
und falls der Boden zum Tabakbau geeignet ist, den Besitzer zur Bestellung
desselben, vorzugsweise mit Tabak, aufzufordem. Nach Ablauf einer
gewissen Frist wird das Land dem Denunzianten übergeben. Durch diese Verfügung
geht der Besitz dem Eigenthümer zwar nicht verloren, doch verliert er
auf 3 Jahre alle Rechte und allen Niessbrauch.
K ap . XXVII. §. 3 5 7 . Eine Hauptpflicht der Kollektoren ist die grösst-
mögliche Ausdehnung des Tabakbaus auf alle geeigneten Ländereien, besonders
aber auf den fruchbarsten, zuträglichsten Boden. Ländereien, die obgleich zum
Tabakbau passend, vorher mit Reis oder Kom bestellt waren, sollen so weit
thunlich durch Waldlichtungen ersetzt werden, um Theuerungen möglichst vorzubeugen
und das Interesse der Eingeborenen mit dem der Renta in Einklang
zu bringen.
§. 3 6 1 . Damit die Eingeborenen, ohne die Arbeiten, welche der Tabak
verlangt, zu vernachlässigen, auch die zu ihrem Unterhalt nöthigen Feldarbeiten
verrichten können, wird die Grösse des von je zwei Individuen zu bebauenden
Tabaklandes auf 8000 ClVaras ( = 2y 5 Morgen) festgesetzt.
§. 362. Durch Alter oder Krankheit Unfähige und Wittwen trifft obige
Vorschrift nicht, sie sollen sich mit dem Pfarrer verständigen, der jedem so
viel Arbeit überweisen wird, als seine noch vorhandenen Kräfte öder die Zahl der
noch kleinen Kinder gestatten.
*) Instrucción general para la dirección, administración y intervención de las rentas
estancadas 1849.
**) Memoria sobre el desestanco del tabaco en las islas filipinas . . Don J. S. Agius
Binondo (Manila) 1871.
§. 369. Ein Kollektor, der von seinem Gebiet 1000 Fardos mehr als in
den früheren Jahren abliefert, erhält für den Ueberschuss doppelte Gratifikation;
doch nur wenn sich das Verhältniss der Blätter I. Klasse zu den übrigen nicht
verringert hat. . . . ,
§. 370. Desgleichen wenn die Menge im Ganzen nicht abgenommen und
die der Blätter I. Klasse um '/s zugenommen hat.
Es folgen §§. welche die Gratifikationen der Lokalbehörden regeln.
§. 379. Alljährlich hat jeder Gobemadorcillo eine vom Pfarrer revidirte
Liste sämmtlicher Ortsangehöriger beiderlei Geschlechts und der Kinder einzureichen,
die alt genug sind um auf dem Felde zu helfen.
§. 430. Die Beamten sollen die Einwanderung nach Cagayan und Neu-
Biscaya fördern und werden sogar angewiesen mit 5 Dollar die Schulden solcher
Individuen zu bezahlen, die ihre Provinz schuldenhalber nicht verlassen dürfen.
§. 4 36. »denn da durch Verordnungen des Buen Gobierno bestimmt ist,
dass ein Indi e r ni c h t in Anspruch genommen werden kann für
eine Summe die 5 Do l l a r über s t e i g t , und von einem Darlehn oder einer
einfachen Schuld herrührt, so kann die Beanspruchung e iner höheren
Summe kein Hi nd e rn i s s für die Au swande rung sein. «
§. 4 3 7 . Die Hacienda bestreitet die Reisekosten und den Unterhalt der
Einwanderer von Bocqs,
§. 438. schiesst ihnen die Mittel zur Beschaffung von Vieh, Geräth etc. bis
zur ersten Ernte vor (Obgleich der Indier nur für 5 Dollar haftbar ist!).
§. 439. Sol c h e Vo r s c h ü s s e s i n d zwar p e r s ö n l i c h , aber das
g a nz e Dor f h af t e t d af ü r im Fa l l e des T o d e s oder der Fl uc ht des
Schuldner s .
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Der Tabak (Nicotiana tabacum L .) wurde in die Philippinen, bald nach
Ankunft der Spanier durch Missionäre eingeführt, die den Samen aus
Mexico mitbrachten. [,49] Der Boden, das Klima, der Anklang, d ensein
Genuss bei den Eingeborenen fand , wirkten zusammen, um ihm schnell
grossse Verbreitung zu verschaffen. Nach dem Tabak von Cuba (und
einigen türkischen Gewächsen) [15°] soll er der beste sein und in der Kolonie
149) Von den Philippinen scheint der Tabak nach China gekommen zn sein: »Die von
Wang-tao entdeckten Notizen lassen keinen Zweifel, dass er zuerst in Süd-China im 16. und
17. Jahrhundert von den Philippinen aus eingeführt wurde; wahrscheinlich über Japan. (Notes
& Queries China und Japan, May 31 67.) Nach Schlegel, Batavia, wurde er 1573— 91 von
den Portugiesen nach Japan gebracht, und verbreitete sich in China so schnell, dass schon 1638
der Verkauf mit der Strafe des Köpfens bedroht wurde. Nach N. & Q. Chin. Jap. 31 Juli 67,
war der Gebrauch des Tabaks 1641 im Mantchu-Heer allgemein. In einem chinesischen Werk
Naturgeschichtliche Miscellen heisst es : Yen-t’sao (die Rauchpflanze) wurde gegen Ende der
Regierung Wan-li zwischen 1573— 1620 in Fukien eingeführt und auch Tan-pa-ku (von Tombaku)
genannt.
150) West-Cuba erzeugt den besten Tabak, die berühmte Vuelta abajo 400,000 Ztnr. zu
2o bis 140 Thlr. Ausgewühlte Sorten werden bis zu 800 selbst 1000 Thlr. p. Zentner bezahlt.
Cuba produzirt 640,000 Ztnr. Die in Paris 1867 ausgestellten Zigarren waren im Werth von
35 bis 570 Thlr. das Tausend. Die jährliche Zigarren-Ausfuhr wird auf 500 Million geschätzt.
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