bei strenger Strafe verboten wurde, In den übrigen Provinzen blieb
der Anbau Jedem gestattet, doch durfte das Produkt nach Abzug des Selbstverbrauchs
nur an die Regierung verkauft werden.
In den Bisayas kauften die Alkalden den Tabak für die Regierung und
lieferten ihn zu vorher festgesetzten Preisen an die k. Fabriken in Manila;
es war ihnen gestattet die Ueberschüsse der k. Kassen zu diesem Zwecke zu
benutzen. Ein schlechteres System hätte kaum ersonnen werden können:
der nur auf seinen Privatvortheil bedachte Beamte duldete keinen Konkurrenten
in seiner Provinz, benutzte seine amtliche Gewalt, um den Produzenten
auf das härteste zu drücken, und hemmte dadurch die Produktion;
die k. Kassen aber erlitten häufige Verluste durch Bankerotte, da die A lkalden,
welche 600 Dollar Gehalt bezogen, und für die Berechtigung Plandel
treiben zu dürfen, eine Patentsteuer von 100 bis 300 Dollar entrichteten,
sich, um schnell reich zu werden, in die gewagtesten Unternehmungen ein-
Hessen. Erst 1814 ward diesem Unwesen ein Ende gemacht. Alsbald
stiegen auch die Tabaklieferungen aus den Bisayas, da die Konkurrenz der
Privathändler, denen nun erst thatsächlich der Ankauf zufiel, obgleich ihn
das Gesetz schon seit 183g gestattete, dem Pflanzer höhere Preise verschaffte
, als ihm die Habsucht des monopolisirenden Alkalden gewährte.
Gegenwärtig gelten im Allgemeinen folgende Bestimmungen, an deren
Einzelheiten aber fortwährend geändert wird: Durch R. D. 5. Sept. 1865
wird der Tabakbau in allen Provinzen gestattet, doch darf der Ertrag nur
an die Regierung zu einem von ihr festgesetzten Preise verkauft werden. Der
A u fk auf geschieht in Luzon und den angrenzenden Inseln nach Fardos *)
durch C o l l e c c i o n , d. h. direkt durch die Finanzbeamten, welche den
Bau der Pflanze von der Aussaat an zu leiten haben; in den Bisayas durch
A c o p i o , indem Regiebeamte den ihnen angebotenen Tabak vom Bauer
oder vom Spekulanten und zwar nach Quintales aufkaufen.
In den Bisayas und in Mindanao ist Jedem erlaubt, Zigarren für seinen
eignen Bedarf selbst zu fabriziren, doch darf er keinen Handel damit treiben.
Dort werden den Tabakbauern auch Vorschüsse gemacht. In Luzon und
den benachbarten Inseln theilt die Regierung Samen und Sämlinge aus.
In Luzon und den Nachbar-Inseln darf auf L a n d , das zum Tabakbau geeignet
ist, nichts andres als Tabak gepflanzt werden.
*) Ein Fardo (Pack) enthält 40 Manos (Bund), 1 Mano=io Manojitos, 1 Manojito= 10
Blätter. Reglement §. 7.
IS3) Nach Laperouse rief diese Maassregel auf allen Punkten der Insel Empörungen hervor,
die durch bewaffnete Macht unterdrückt werden mussten. Ebenso veranlasste das um dieselbe
Zeit in Amerika eingeführte Monopol gefährliche Aufstände, brachte Venezuela an den Bettelstab
und wurde eine Hauptursache des späteren Abfalls der Kolonien.
D a die Finanzverwaltung den Tabak nicht, wie freie Konkurrenz thun
würde nach seinem wirklichen Werthe klassifiziren k an n , so hat sie den
Ausweg ergriffen, die Preise nach der Blattgrösse festzusetzen, auch soll
d “ auf ErUehung der Pflanze verwendete Sorgfalt bis zu emem gewesen
Grade die Grösse der Blätter bedingen, die demnach wenigstens ein Kenn
seichen für die sorgsame Behandlung, wenn auch nicht gerade für die
f i i t e ist
Wohl weiss man in Madrid, wie sehr das Tabakmonopol das Gedeihen
der Kolonie hemmt, die betroffene Bevölkerung drückt; dennoch sind
bisher die Regierungsmaassregeln darauf gerichtet gewesen, immer höhere
Einnahmen aus dieser bedenklichen Steuerquelle zu erpressen
R. O. 14. Januar 1866 befiehlt den Tabakbau in den Philippinen so
viel als irgend möglich auszudehnen um dem Bedarf der Kolonie, des Mutter-
" T R ^ l e m e n t fü r a l l e S am m e l s t e l l e n v o n L u z o n : §. 1 Der Tabak wird
■ W S a Zur I Klasse gehören Blätte r von wenigstens 18 Zoll von
P S a S a S f c H. solche von X8 bis 14 Zoll (cn 3*5), - H!. von r4 bis xo Zoll
m ,a zur i v Blätter von wenigstens 7 Zoll («ff 163); kleinere werden nicht angenomm
en '(le tz te re Beschränkung ist jetzt aufgehoben. Da sich die Qualität des Tabaks in den
Händen der Regie immer mehr verschlechtert, so sind jetzt noch zwei geringere Klassen (V.
K n F a rd o n ie Klrt)w ^ t 60 Pfd. und wurde von der Regierung (x8Ö7) bezahlt 9 Doll 50 C.
55 11 m ^ ” ” ” ” 2 ,, 75 „
„ III. „ „ 33 .1 >> » ” ” | , - J F '
IV. ,, ' „ i* „ „
^ F o l g i w i e giebt die von der Regierung fabrizirten Sorten, und die Preise, zu wel-
chen sie 1867 im Estanco zu haben waren- _________________ _______ _________
Menas (Klassen).
Imperiales •
Prima veguéro . • •
Segunda do. . . .
Prima superiór filipino
Segunda do. do. .
Tercéra do. do. .
Prima filipino . • •
Segunda do.
Prima cortádo . •
Segunda do. .
Mista •
Prima batido larga
Folgenden
Habana-Klassen
assimilirt."
einer
Arroba
Doll.
von 1000 I einer'
Zigarren . Zigarre
Doll. Cents.
Zigarren in
einer
Arroba.
derselben Klasse
do. do.
Regalía .
Regalía .
ohne Assimilirung
Lóndres . . .
Superiór habano .
Segunda superiór ha
baño . •
derselben Klasse
derselben Klasse
Segunda batido
ohne Assimilirung
37, 5°
37,50
3»
21
24
21
24
20, 50
TÄ *7C
SO
3°
26
26
IS
IS
IS
8, 57Vs
15
8, S7 '/t
4,8o
4, 80
3 ,4
2.40
i, 37%
2.40
i, 37%
1400
2800
1400
2800