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Nach de Guignes*) wurde der Frachtraum der Nao in 1 500 Theile
getheilt, von denen eine grosse Anzahl den Klöstern, der Rest bevorzugten
Personen zufiel. In Wirklichkeit war der amtlich auf 600,000 Doll, be
schränkte Werth der Ladung beträchtlich h öh er, und diese bestand vorzugsweise
in indischen und chinesischen Baumw o llen -und Seidenstoffen
(unter ändern 50,000 Paar seidene Strümpfe aus China) und Goldschmuck.
Die Rückfracht belief sich auf 2 bis 3 Millionen Dollars.
Alles war bei diesem Handel im Voraus bestimmt: Zahl, Form,
Grösse und Werth der Waarenballen, ja sogar ihr Verkaufspreis. Da
dieser dem doppelten Kostenpreis gleichkam, so entsprach die Erlaubniss,
Waaren für einen gewissen Betrag zu verschiffen, unter gewöhnlichen er
hältnissen dem Geschenk eines solchen Betrages. Solche Erlaubnisscheine
(Boletas) wurden daher später zum grossen Theil an Pensionäre, Offiziers
wittwen und als Gehaltszulagen an Beamte gegeben, doch durften die also
Begünstigten unmittelbar keinen Gebrauch davon machen, denn zum
Acapulcohandel waren nur die Mitglieder des C o n s u l a d o (einer rt
Handelsgericht) berechtigt, die einen mehrjährigen Aufenthalt im Lande
und 8000 Doll. Kapital nachweisen mussten.
Der Astronom Legentil**) beschreibt ausführlich die zu seiner Zeit
geltenden Verordnungen und deren Umgehung: die Ladung war auf
1000 Ballen, jeder zu 4 Pack***) zum Werth von 250 Doll, festgesetzt Die
Zahl der Ballen durfte nicht überschritten werden, sie enthielten aber in
der Regel mehr als 4 Pack, und ihr Werth überstieg den vorgeschr,ebenen
so sehr, dass eine Boleta 20 0 -2 2 5 Doll. galt. Die Beamten gaben wohl
A ch t dass keine Güter ohne Boleta an Bord geschmuggelt wurden; die
Jagd auf letztere war daher zuweilen so eifrig, dass Comyn spaterf) für
das Frachtrecht von Gütern, die kaum 1000 Doll, werth waren, 500 Doll,
bezahlen sah. Die Kaufleute borgten das Geld für ihre Unternehmungen
gewöhnlich von den o b r a s p i a s , frommen Stiftungen, welche bis auf
die Gegenwart die Stelle von Banken vertraten. [17] In der frühesten Zei
verliess die N ao Cavite im Juli, ging mit S .W. Winden nordwärts über
*) Pinkerton XI, 85.
**) II, 201.
***) Von 5 X 2I/2 X 1V2 =
18,75 span. Cub.-Fuss (St.-Croix II, 360).
J i S S S S Ä fromme Vermächtnisse, bei denen in der Regel bestimmt
war dass zwei Drittel zu kaufmännischen Unternehmungen im Seehandel gegen Zinsen au
geliehen werden sollten, bis durch die Prämien, die für das Risiko nach Acapulco 5° Prozen
I c h China 25 Prozent, nach Indien 35 Prozent betrugen, das ursprüngliche Kapital auf eine
gewisse Summe angewachsen war, deren Zinsen dann, für das Seelenheil des titers, zu
RElSEN DER NAO.
den Kalmengürtel hinaus, bis sie in 38 oder 4 0 ° westliche Winde traf.*)
Später war den Schiffen vorgeschrieben, mit den ersten S .W. Winden
Cavite zu verlassen, längs der Südküste von Luzon durch die San Bernardino
Strasse und in 130 N. Breite**) so weit östlich als möglich zu fahren,
bis der N. O. Passat sie zwang, in höheren Breiten N. W . Winde aufzusuchen.
Dann sollten sie, so lange als möglich, die Breite von 300,***) statt
wie früher 370 und mehr innehalten. Dem Kapitän war nicht erlaubt, sogleich
weiter nördlich zu g eh n , obgleich er dann eine viel schnellere und
sichrere Fahrt gehabt und das Gebiet des Regens früher erreicht hätte.
Und doch war namentlich letzteres für ihn von höchster Wichtigkeit, denn
die mit Gütern überfüllten Schifte hatten nur wenig Raum für Wasser
übrig und waren, obgleich sie 4 — 600 Mann an Bord zu haben pflegten,
ausdrücklich auf den unterwegs aufzufangenden Regen angewiesen und zu
dem Ende mit besonderen Vorrichtungen von Matten und Bambusrinnen
versehen, f)
x Wegen der Unbeständigkeit der Winde waren die Reisen in so niedrigen
Breiten äusserst beschwerlich und dauerten fünf Monate und darüber.
Die Furcht, das reiche, unbeholfene Schiff den kräftigen, zuweilen
| stürmischen Winden höherer Breiten auszusetzen, scheint dieser Vorschrift
zu Grunde gelegen zu haben.
Sobald die Schiffe an die grosse Sargassobank gelangten, schlugen
sie einen südlichen Kurs ein und liefen dann die Südspitze der Californi-
schen Halbinsel (San Lucas) an, wo Nachrichten und Erfrischungen für sie
bereit gehalten wurden.ff) In der ersten Zeit aber müssen sie Amerika viel
nördlicher, etwa bei Cap Mendocino erreicht haben und in Sicht der Küste
*) Thevenot Religeux 12.
**) 14— 150 Morga 171.
***) Nach Legentil 32— 340.
f) De Guignes, Pinkerton XI, Anson X.
ft) Anson X.
frommen oder wohlthätigen Zwecken verwendet wurden. (Arenas hist. 397*) Ein Drittel blieb
gewöhnlich als Reservefond zurück, zur Deckung etwaiger Verluste. (Diese Reservefonds sind
längst von der Regierung als Zwangsanleihen für sich in Anspruch genommen, »werden aber
noch als vorhanden angesehn.«)
Als der Acapulcohandel ein Ende nahm, konnten die Kapitalien nicht mehr nach der
Bestimmung der Stifter angelegt werden, und wurden anderweitig auf Zinsen ausgeliehen.
Durch R. O. 3. Novbr. 1854 (Leg. ult. II, 205) wird eine Junta administradora eingesetzt, um
fdie Gelder der Obras pias zu verwalten. Das Gesammtkapital der fünf Stiftungen (eigentlich
nur vier, da eine derselben kein Kapital mehr besitzt) beträgt etwas weniger als 1 Million
Dollars. Der aus den Darlehen erzielte Gewinn wird nach Höhe des Einlagekapitals vertheilt,
welches aber nicht mehr baar vorhanden ist, weil die Regierung darüber verfügt hat.