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 Nach  de  Guignes*)  wurde  der  Frachtraum  der  Nao  in  1 500  Theile  
 getheilt,  von  denen  eine  grosse Anzahl  den Klöstern,  der Rest bevorzugten  
 Personen  zufiel.  In  Wirklichkeit  war  der  amtlich  auf  600,000 Doll,  be  
 schränkte Werth  der  Ladung  beträchtlich  h öh er,  und  diese  bestand  vorzugsweise  
 in  indischen  und  chinesischen  Baumw o llen -und   Seidenstoffen  
 (unter  ändern  50,000 Paar  seidene  Strümpfe  aus  China)  und Goldschmuck.  
 Die Rückfracht belief sich  auf 2  bis  3  Millionen Dollars. 
 Alles  war  bei  diesem  Handel  im  Voraus  bestimmt:  Zahl,  Form,  
 Grösse  und  Werth  der  Waarenballen,  ja   sogar  ihr  Verkaufspreis.  Da  
 dieser  dem  doppelten Kostenpreis  gleichkam,  so  entsprach  die Erlaubniss,  
 Waaren  für  einen  gewissen  Betrag  zu  verschiffen,  unter  gewöhnlichen  er  
 hältnissen  dem Geschenk  eines  solchen Betrages.  Solche Erlaubnisscheine  
 (Boletas)  wurden  daher  später  zum  grossen Theil  an  Pensionäre,  Offiziers  
 wittwen  und  als Gehaltszulagen  an Beamte  gegeben,  doch  durften  die  also  
 Begünstigten  unmittelbar  keinen  Gebrauch  davon  machen,  denn  zum  
 Acapulcohandel  waren  nur  die  Mitglieder  des  C o n s u l a d o   (einer  rt  
 Handelsgericht)  berechtigt,  die  einen  mehrjährigen  Aufenthalt  im Lande 
 und  8000 Doll.  Kapital  nachweisen mussten. 
 Der  Astronom  Legentil**)  beschreibt  ausführlich  die  zu  seiner  Zeit  
 geltenden  Verordnungen  und  deren  Umgehung:  die  Ladung  war  auf  
 1000 Ballen,  jeder zu  4  Pack***)  zum Werth von  250 Doll,  festgesetzt  Die  
 Zahl  der  Ballen  durfte  nicht  überschritten  werden,  sie  enthielten  aber  in  
 der Regel mehr  als  4  Pack,  und  ihr Werth  überstieg  den  vorgeschr,ebenen  
 so  sehr,  dass  eine  Boleta  20 0 -2 2 5   Doll.  galt.  Die  Beamten  gaben wohl  
 A ch t  dass  keine  Güter  ohne  Boleta  an  Bord  geschmuggelt  wurden;  die  
 Jagd  auf  letztere  war  daher  zuweilen  so  eifrig,  dass  Comyn  spaterf)  für  
 das  Frachtrecht  von  Gütern,  die  kaum  1000 Doll,  werth waren,  500 Doll,  
 bezahlen  sah.  Die  Kaufleute  borgten  das  Geld  für  ihre Unternehmungen  
 gewöhnlich  von  den  o b r a s   p i a s ,   frommen  Stiftungen,  welche  bis  auf  
 die  Gegenwart  die  Stelle  von  Banken vertraten. [17]  In  der  frühesten  Zei  
 verliess  die N ao   Cavite  im  Juli,  ging  mit  S .W.   Winden  nordwärts  über 
 *)  Pinkerton XI,  85. 
 **)  II,  201. 
 ***)  Von  5 X  2I/2 X   1V2 = 
 18,75  span.  Cub.-Fuss  (St.-Croix  II,  360). 
 J i   S S S S Ä   fromme  Vermächtnisse,  bei  denen  in  der  Regel  bestimmt  
 war  dass  zwei Drittel  zu  kaufmännischen Unternehmungen  im  Seehandel  gegen Zinsen  au  
 geliehen werden sollten, bis durch  die Prämien,  die  für das Risiko nach Acapulco  5° Prozen  
 I c h   China 25  Prozent,  nach Indien  35 Prozent betrugen,  das ursprüngliche Kapital  auf  eine  
 gewisse  Summe  angewachsen  war,  deren Zinsen  dann,  für  das  Seelenheil  des  titers,  zu 
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 den  Kalmengürtel  hinaus,  bis  sie  in  38  oder  4 0 °   westliche Winde  traf.*)  
 Später  war  den  Schiffen  vorgeschrieben,  mit  den  ersten  S .W.   Winden  
 Cavite  zu  verlassen,  längs  der  Südküste  von  Luzon  durch  die  San  Bernardino 
 Strasse  und  in  130 N. Breite**)  so  weit  östlich  als  möglich  zu  fahren,  
 bis  der  N. O.  Passat  sie  zwang,  in  höheren  Breiten  N. W .  Winde  aufzusuchen. 
   Dann  sollten  sie,  so lange als möglich,  die Breite von  300,***)  statt  
 wie  früher  370  und mehr  innehalten.  Dem  Kapitän war  nicht  erlaubt,  sogleich  
 weiter  nördlich  zu  g eh n ,  obgleich  er  dann  eine  viel  schnellere  und  
 sichrere  Fahrt  gehabt  und  das  Gebiet  des  Regens  früher  erreicht  hätte.  
 Und  doch war  namentlich  letzteres  für  ihn  von  höchster Wichtigkeit,  denn  
 die  mit  Gütern  überfüllten  Schifte  hatten  nur  wenig  Raum  für  Wasser  
 übrig  und waren,  obgleich  sie  4 —  600 Mann  an  Bord  zu  haben  pflegten,  
 ausdrücklich  auf  den  unterwegs  aufzufangenden Regen  angewiesen  und  zu  
 dem Ende  mit  besonderen  Vorrichtungen  von  Matten  und  Bambusrinnen  
 versehen, f) 
 x  Wegen  der Unbeständigkeit  der Winde  waren  die Reisen  in  so  niedrigen  
 Breiten  äusserst  beschwerlich  und  dauerten  fünf Monate  und  darüber. 
   Die  Furcht,  das  reiche,  unbeholfene  Schiff  den  kräftigen,  zuweilen 
 |  stürmischen Winden  höherer  Breiten  auszusetzen,  scheint  dieser Vorschrift  
 zu  Grunde  gelegen  zu  haben. 
 Sobald  die  Schiffe  an  die  grosse  Sargassobank  gelangten,  schlugen  
 sie  einen  südlichen  Kurs  ein  und  liefen  dann  die  Südspitze  der  Californi-  
 schen Halbinsel  (San  Lucas)  an,  wo Nachrichten  und  Erfrischungen  für  sie  
 bereit gehalten wurden.ff)  In  der  ersten Zeit  aber  müssen  sie Amerika  viel  
 nördlicher,  etwa bei  Cap Mendocino  erreicht  haben  und  in  Sicht  der Küste 
 *)  Thevenot Religeux  12. 
 **)  14— 150 Morga  171. 
 ***)  Nach Legentil  32— 340. 
 f)  De Guignes,  Pinkerton XI,  Anson X.  
 ft)  Anson X. 
 frommen oder wohlthätigen Zwecken verwendet wurden.  (Arenas hist.  397*)  Ein Drittel blieb  
 gewöhnlich  als Reservefond  zurück, zur Deckung  etwaiger Verluste.  (Diese Reservefonds  sind  
 längst  von der Regierung  als  Zwangsanleihen für  sich  in Anspruch  genommen,  »werden  aber  
 noch als vorhanden  angesehn.«) 
 Als  der  Acapulcohandel  ein Ende  nahm,  konnten  die Kapitalien  nicht  mehr  nach  der  
 Bestimmung  der  Stifter  angelegt  werden,  und  wurden  anderweitig  auf  Zinsen  ausgeliehen.  
 Durch R. O.  3. Novbr.  1854  (Leg.  ult.  II,  205)  wird  eine Junta administradora eingesetzt,  um  
 fdie Gelder der Obras pias  zu verwalten.  Das Gesammtkapital der fünf  Stiftungen  (eigentlich  
 nur  vier,  da  eine  derselben  kein Kapital  mehr  besitzt)  beträgt  etwas weniger als  1  Million  
 Dollars.  Der aus den Darlehen  erzielte Gewinn wird  nach Höhe des Einlagekapitals  vertheilt,  
 welches  aber nicht mehr baar vorhanden  ist,  weil  die Regierung darüber verfügt hat.