kommenden Krankheitscharakter haben. Das Hautsystem leidet hier weniger
als in den nördlichen Provinzen; man sieht daher weniger Furunkeln,
chronische Hautausschläge und Sarna. Auch die intermittirenden Fieber
(ßesöes) sind in S. P a u l selten, und wenn sie Vorkommen, so entstehen
sie sehr oft durch catarrhalische und rheumatische Ursachen, zu denen die.
geringere Wärme des Ortes und der schnelle Temperaturwechsel Veranlassung
geben. Die Kröpfe, von denen wir schon als von einer in der Nähe
des Paraiba endemischen Krankheit gesprochen haben, sind in der Stadt
nicht häufig, wachsen auch nicht zu der monströsen Grösse wie dort an.
Ausser Entzündungen stellen sich Wassersüchten häufig ein; überhaupt
scheint das tropische Klima den Ausgang der Entzündungen durch Wasseranhäufung
besonders zu begünstigen.
Die Capitanie von 5 . P a u lo, unter dem Könige J ohann V. (1 7 1 0 ) aus
der von 5 . Am a ro und aus einem Theile der von S . Vic en te gebildet (*),
war früher in zwei Kreise {Comarcas) getheilt, nämlich in den von
S . Paul mit der Hauptstadt gleichen Namens, und in den von Paranaguä
oder Curitiba. Von ersterem wurde bei zunehmender Bevölkerung vor
einem Decennium die Comarca von F tü {H y tu ) , deren Hauptort der
Flecken F tü ist, getrennt. Inder südlichen Comarca ist jetzt statt Para-
naguä das im Continente liegende Curitiba der Sitz der Behörden. Die erste
Gerichtsperson jeder Comarca ist der Ouvidor. Er steht, den District
ausgenommen, in welchem der Gouverneur residirt, an der Spitze nicht
nur der gerichtlichen, sondern auch der administrativen Geschäfte, und
hat in dem Finanzcollegium (Junta da Rea l Fazenda) nach dem Gouverneur
die erste Stimme. In den Geschäften des Fiscus ist ihm der Oberrichter
(Ju iz de Fo ra ) als Kronfiscal beigegeben. In der Stadt S. P a u l,
so wie in den Flecken der Provinz, besteht eine Municipalverfassung gerade
wie in Portugal, welche besonders die städtischen Administrativgeschäftc leitet.
Die Glieder dieses Tribunals werden von den Bürgern aus ihrer Mitte gewählt
und zwar ein Richter (Ju iz da Carnard), mehrere Beisitzer [Fe-
readores), ein Secretär {Escribäo da Camara) und ein Schatzmeister
(*) Cazal Corografia brazilica. I. p. 200.
( Thezonreiro). In wichtigen Angelegenheiten sitzt der Juiz de Föra
bei den Sitzungen der Kammer. Letzterer ist in den meisten Städten
auch Vorstand des Pupillencollegiums (Ju iz dos O rfäos). Die Verwaltung
der milden Stiftungen ist in den Händen der Municipalität. Eine ähnliche
Einrichtung findet sich in ganz Brasilien. Die Capitanie von 5. Paul
hatte im Jahre 1808, bei einer Bevölkerung von 200,478 Seelen, 418 Geistliche
aufzuweisen, wovon 331 Reguläres und 87 Seculares, erstere in
fünfzehn Klöstern. Nonnenklöster gab es zwei, in denen sich 53 Individuen
befanden. Seit jener Zeit hat dieses Verhältniss nicht zugenommen,
und die Regierung scheint den der Bevölkerung so ungünstigen Klosterzwang
nicht befördern zu wollen. Dagegen hat sie mit grosser Sorgfalt die Organisation
der bewaffneten Macht in der Provinz befördert. Von Linientruppen
giebt es ein Dragoner- und ein Infanterieregiment, welche an den Küsten,
in der Hauptstadt und auf einigen anderen Puncten des Innern, vorzüglich
an den Grenzzollämtern und als Detachements gegen die wilden Indier vertheilt
sind. Die waffenfähigen Männer der übrigen Bevölkerung dienen
entweder in der Miliz, von welcher acht Regimenter zu Fuss und drei zuPferde
errichtet sind, oder in dem Landstürme {Milicias und Ordenanzas). Die
Milizen sind verbunden, nicht bloss innerhalb der Grenzen .der Capitanie,
sondern auch im Nothfalle ausser denselben Kriegsdienste zu thun. Die
Ordenanzas müssen ihre Wohnorte nicht verlassen. Zu ihneu gehört, mit
Ausnahme der Staatsdiener, Jedermann von sechzehn bis sechzig Jahren,
der nicht der Linie oder der Miliz eingereiht ist. Dieser Landsturm bildet
den wehrhaften Kern der ganzen Nation und wird vorzüglich zur Aufrechthaltung
der inneren Ordnung in Thätigkeit gesetzt. Er hält wie die
Milizen von Zeit zu Zeit Waffenübungen, doch ist sein Hauptnutzen, eine
gewisse militärische Ordnung im Volke zu erhalten und die Beschlüsse der
administrativen Stellen mit Energie in Vollziehung zu bringen, wie diese ausserdem
die Justizstellen für sich selbst in einem so wenig bevölkerten Lande
nie bewirken könnten. Die Provinz von 5. Paul hat hundert und sieben
und fünfzig Ordenanzcompagnien. Die sogenannten Capitäes mdre s sind
die höchsten Officiere dieser Truppe, gleichsam Oberste, und communiciren
in vielen Geschäften, z. B. der Landespolizei, unmittelbar mit dem Gouvernement.
Die Chefs der Milizen heissen Oberste {Coroneis); sie beachten