mit allen seinen Werken auszuführen. Im Jahr 1664 machte
er nach einer zurückgelegten Reise auf den Canälen Italiens,
den Vorschlag: die'Flüsse Fresquel und Lers mittelst eines mit
den Gewässern des Schwarzenberges zu speisenden Canales zu vereinigen
und beyde sowohl als den Äudeflufs schiffbahr zu machen.
Diesen Entwurf legte Riquet dem Minister Colbert vor, welcher
ihn dem General - Director der Fortificationen H. Clerville zur Prüfungübergab
und der Anfangs 1665 nach Languedoc geschickt wurde.
Andreossy der den Bauanschlag seines Entwurfes abfassen
sollte, sah sehr bald das Unvollkommene desselben ein, weil die
Schiffbarmachung der benannten Flüsse zu grofse Hindernifse
darbot.; ja. eine unsichere und gestörte Fahrt voraussehen liefs.
Er forderte ihn daher nicht zurück, sondern-entwarf eine den
Flüssen ausweichende und ausser ihrer Inondation liegende Canallinie.
Diesen Entwurf übergab er dem G. D. Clerville nur
zur Hälfte, das ist, was den Canal von Toulouse bis nicht weit
von Trebes und die Leitung des Speisewassers betraf. Den Entwurf
von dem übrigen Theil des Canals bis zum Mittländischen
Meer behielt er vor sich. Dieses kluge mit dem Rathe Riquets
beobachtete Verfahren wand den K. Commissarien, also auch Cler-
vill’en den weitern Antheil aus den Händen,, denn wiewohl dieser
ein geschickter Militär-Ingenieur doch kein vorzüglicher Was-
serbaukundiger war, welches seine Entwürfe— den Canal auf
den rechtseitigen Ufern der Aude von Trebes bis oberhalb Olon-
zac anlegen und dann in der Nähe des Cesseflusses führen und
endlich nach Salelles und den Teich von Vaudres und jetzt erst
nach Bezieres wenden äu wollen— beweisen. Andrbossy und
Riquet erhielten von jetzt an das Vertrauen Colberts und die
Ausführung des im Jahr 1681. der Schiffahrt geöffneten Canals.
Ein K. Commissair befuhr ihn in diesem Jahre unter dem Zujauchzen
des nämlichen Adels und Volkes, welches zuvor alles
angewendet hatte, die Arbeiten, wozu letzteres nur, selbst für
Geldf'mit K. Autorität, gezwungen werden konnte, zu hintertreiben.
Andreossy sagt daher: En voyant un succes aussi complet,
l’en vie jusqu’alors incrédule, et décourageante, se tut, honteuse
et désespérée. So ist die Menge sich überall gleich! Jetzt
ward das Werk von Poeten besungen; ja man schlug zum Andenken
der ersten Fahrt Medaillen. Doch wer hätte diesen Canal
besser poetisch bezeichnen mögen als Debile indem er in seinem
Gedichte de l’homme des champs davon sagt:
„Chef d’oeuvre qui vainquit les monts,; les champs, les ondes
„Et joignit les deux mers qui joignent les deux mondes.“
Riquet ärndtete auch den Lohn seiner Bemühungen und machte
seine Nachkommen reich. Der König übergab ihm den Canal
zum Eigenthum, erhob nachher die Familie in den Grafenstand,
die bis zur Zeit der Revolution im Besitz des Canals blieb und
dadurch 3 1,784,681 Livres Ueberschufs hatte. (*) Wahrlich eine
hohe Belohnung: würdig des Unternehmens und eines gro-
fsen Staats, aber auch beyspiellos! Andreossy’s Kenntnisse und
Anstrengungen hingegen blieben unbelohnt, und bis sein würdiger
Urenkel dessen Verdienste geltend machte vergessen.
§. 133. Wenn man auf die Karte (Tab. 97.) die Gegenden
zwischen Toulouse, Naurouse, Castelnaudary und den Teich von
Thau , so wie von Naurouse bis Revel und den Quellen des Al-
zaubaches anatomirt, so entsteht in Hinsicht der Canallinie und
dés Laufes von den Leitgräben folgende Ansicht, die den Entwurf
des Ingenieurs Andreossy in ein schönes Licht stellt und von
dessen Génie womit er die Natur der Gewässer und der Berge
(*) Den 7ten Oct. 1666. wurde durch einen vom Könige sanctionirten Beschluß
des Staatsraths folgendes verfügt: In Erwägung, dafs das über die
Benutzung des Canals gegebene Lehn in der Zukunft nicht als eine Domäne
betrachtet werden möchte, so übergebe der König den Riquet und
seinen Nachkommen dieselbe als ein vollkommenes Eigenthum, ohne dafs
der Canal und dessen Werke als zu den Domänen angesehen werden
. sollten, So lange ihre gute Unterhaltung besorgt werde. Ohngeachtet
dieser Verschreibung ist er jetzt ein Eigenthum der Krone, folglich zu
den Domänen gehörig.. Es müssen also Umstände vorliegen, die das
Verfahren der Nationalversammlung i 3o Jahr später rechtfertigen.