Referat bey jenen haben können, woraus dann fast unausweichlich Dienstverzögerungen und
Chicanen entstehen; so ist es besser, das Wasser-Brücken-und Strafsenbauwesen blos der
Generaldirection unterzuordnen. Alsdann sollten in kleinen Provinzen oder Departements,
wo nicht sehr viel zu thun is t , keine Baudirectoren oder General - Inspectoren angestellt werden,
um Besoldungen zu ersparen und einer nicht durchaus nothwendigen Zwischenstelle zu
entbehren. Die Bauinspectoren stehen sodann unmittelbar unter der Generaldirection.
Wenn endlich in Erwägung gezogen wird, dafs das Civilbauwesen zugleich von den
Wasser - und Brückenbaubeamten geleitet werden kann, wobey grofse Summen sowohl in Hinsicht
der Reisen und Besoldungen als der nöthigen Aufsicht erspart werden: so scheint es räth-
lich zu seyn, alle diese Abtheilungen der Baukunde, wie in Preufsen, bey einem Departement
zu vereinigen, wovon jedoch der Bau der Schlösser des Regenten und der Civilbau in der
Hauptstadt , welche eine eigene Bau - Intendanz erfordern, auszunehmen wären.
Dies sind die allgemeinen Principien der Geschäftsführung, nach welchen meines Erachtens
das Bauwesen eingerichtet werden mufs, und die ich aus einer vieljährigen Erfahrung
unter verschiedenen Dienstverhältnissen abstrahirt habe. Dabey habe ich nicht die Mängel
des Geschäftsganges in irgend einem Lande anzeigen wollen, sondern blos im Allgemeinen davongesprochen.
Wiewohl diese Principien eigentlich nur für gröfsere Staaten berechnet sind,
so können sie doch mit geringen Modificationen auch auf kleinere mit dem besten Erfolge
angewendet werden.
D e r V e r fa s s e r .
I N H A L T S - V E R Z E I C H N I S .
Seite
Fortsetzung des Vten Abschnitts vom
Schleufsenbau, worin die Construction
der Schleusen bey Dünkirchen, Grave-
lines, Slykens,. Muyden, von Calais,
Cherbourg, die runde Schleuse und der
achtfache Schleusenfall am mittäglichen ;
Canal, die Schleusen am Holsteinischen
' Canale, die vom Yerf. zur Schiffbarmachung
der March vorgeschlagenen
Schleusen und andre raisonnirend beschrieben
ist. . . . i bis 22
V I I I . Abtheilung der Wissenschaft des
Wasserbaues, o der die Anlegung der.
Canäle und Schijfbarmachung der
Flilsse . . . . q 2 bis q q 8
I . Abschnitt.
I I . Von dem BauderWehre aller Art und
der Construction einiger der merkwürdigsten
Wehre und Staudämme in Europa
und der vom Yerf, an der March
vorgeschlagenen Grundabläfswehre 22 bis 46
I I I . Von der Anlage der Wasserdurchlässe
unter dem Bette der Canäle . 46bis 5o
IV . Von den Brückcanälen oder Brückwasserleitungen
zumBehufe der Schiffahrt
. . . . . . 5obis53
V. Von den Zuführungs - oder Leitgräben,
welche in den Canälen das Speisewasser
fördern . . . . 53 bis 55
V I . Von den Wasserbehältern zur Speisung
der Canäle . . . . 55 bis 57
Seite
V I I . Von den beweglichen Brücken über
r Canäle -und Schle.usenkammern . bis 61
I I . Abschnitte ,
Von der Anlage der Schiffahrtscanäle E r klärung,
Grundsätze und Maximen,
nach ■ denen •• dabey verfahren werden
müfs und von der besten Form der
Canalschiffe . • ' •’ ♦ 61 bis 114
I I I . Abschnitt.
Darstellung einiger der lehrreichsten und
merkwürdigsten Canäle . . n 4b is i55
IV . Abschnitt.
Von der SchifFbarmachung der Flüsse i 55bis22Ö
IX . Abtheilung der Wissenschaft des
Wasserbaues. v • 229^/^257
Von den künstlichen zur Vertheidigung
der Festungen, der Flufs-und Küstengegenden
abzweckenden Überschwemmungen,
worin die raisonnirende Darstellung
der künstlichen Inondationen
Hollands, so wie die eBnutzung des
Strandes und der Seemündungen zum
AngrifE und zur Vertheidigung in Beziehung
auf die zum I. Bande gehöri-
' gen Karten vorkömmt . . ♦ 229
/.Einleitu ng . . . . 229 bis 231
I I . Von den Grundsätzen und Maximen
• bey Anwendung militärischer Inondationen
.................................... 23ib i s 237