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zweiter Fall, wobey man die Strafsenoberfläche concav machen
kann, tritt bey engen Strafsen in Städten ein, die nicht zwey
Rinnen zulassen. Nach dieser Form sind fast alle Gassen in Paris
gepflastert.
§. 16. Diese bisher festgesetzte Bestimmung der Wölbung
oder der Neigung gegen die Berglehne, richtet sich endlich auch
nach dem Clima des Landes; denn da, wo es sehr kalt ist, lange
Winter, mithin lange dauernde Schlittenbahn statt haben,
da mag zur Verhütung des Umwerfens Wölbung etwas geringer
angenommen, die Neigung gegen die Berge aber vergröfsert
werden, worüber der gesunde Menschenverstand leicht entscheiden
wird.
Auch mögen die Steinpflasterstrafsen immer eine geringere
Wölbung, als Bruchsteinstrafsen, diese eine geringere, als Kieswege;
Sand-und Erdwege aber eine gröfsere, als alle erhalten,
damit nämlich das Wasser von der Oberfläche abfliefse, welches
von Pflasterstrafsen leichter als von Kiesstrafsen abläuft. In Bai-
ern , wo man mehr Kies-als Bruchsteinstrafsen hat, ist die W ö lbung
von mir folgendermaafsen bestimmt worden. Der Rand
derBankets soll niedriger, als die Mitte derStrafse liegen , bey 10
Schuh breiten Wegen, 4 Zoll, bey 16 Schuh breiten Strafsen 5J
Zoll; bey 1,8 Schuh breiten Strafsen 6\ Zoll; bey einer 22 Schuh
breiten Strafse, 8 Zoll; und bey Strafsen, die 2S Schuh Breite
haben , 10 Zoll.
§. 17. Alles dieses ist jedoch nur von wahrem Nutzen,
wenn in den Strafsen nicht tiefe Geleise bestehen, und die Oberfläche
eben und nicht löcherich ist; denn in den tiefen Geleisen
und Löchern bleibt das Wasser stehen, wenn die Strafse gleich
convex ist. Jene gleichen den Wasserfurchen auf den Aeckern;
darin wird das Material schnell zerrieben, und beide sind eine
Satire auf den Local-Strafsenbau Beamten, oder auf die Regierung,
wenn nämlich diese es an dem nöthigen Gelde oder an
andern Mitteln zum Strafsenbau fehlen läfst.
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§. 18. Die Dicke oder Stärke des eingeschnittenen Strafsen-
körpers T. 10. Fig. 2. c b d, ist in Hinsicht der Oeconomie und
längen Dauer der Strafsen ein wichtiger Gegenstand, und verdient
die ganze Aufmerksamkeit der praktischen Strafsenbaukun-
digen. Es ist daher nothwendig, der Stein-und Kieseldecke
a c d a Fig. 2. eine solche Stärke zu geben , dafs sie weder von
dem schwersten landesüblichen Fuhrwerke, noch vom schweren
Geschütze, und zwar bey nasser Witterung, bis auf dieGrün-
dung durchgedrückt werde. Auch darf der Steinkörper, welcher
den Fahrweg bildet, nicht auseinander geprefst werden.
Nach der Erfahrung, welche die in den Rheingegenden
bestehenden Strafsen, auf denen Fuhrwerke gehen, von denen
einige selbst die ungeheure Last von zweyhundert Zentner laden,
darbieten, wird diese Bedingung ein treten : wenn a) dieSteindecke
aa Fig. 2. nachdem die Gründung b mit Pferdesturzkarren recht
fest aufgefahren ist, in der Mitte eine Dicke von achtzehn bis
zwanzig Zoll, d. i. zehn bis zwölf Zoll Grundbau und acht Zoll
Bruchstein- oder Kieselschotterung, nämlich, wenn die Strafse
bereits befahren ist, hat. Wie diese Steinlagen aber anfänglich
beym Bau einzurichten sind, darüber kommt Unten das Nähere
vor. b) Bey blofs zerschlagenen Bruchsteinen F 3 a mufs die
Decke.vier und zwanzig, bis sechs und zwanzig, und c) bey
Kiesstrafsen, sechs und zwanzig bis acht und zwanzig Zoll betragen
, Fig. 7. a. d) Felsenboden hingegen betrachtet man
als die Grundlage oder den Grundbau , und es ist daher auf denselben
eine Decklage von acht bis zehn Zoll zerschlagenen Bruchsteinen
oder Kiese hinreichend hoch , wenn die Strafse von Lastwägen
befahren wird, welche 2Öo Centner, und darüber, laden.
Diese Bestimmungen beziehen sich alle auf die Fuhrwerke
mit schmalfelgigten Rädern: denn was solche Strafsen, auf
denen breitfelgigte Räder im Gebrauch sind, anbetrift, oder die
von Fuhrwerken mittler Schwere befahren werden, welche 100
Centner führen: so mufs ich defswegen noch folgende Erörterungen
und Regeln geben, die ich in der Praxis als bewährt gefunden