sonen ihr Augenmerk zu richten, auf solche aber, welche
hier und dort, ohne ein Geschäft zu haben, an den Strafsen sich
lange verweilen und lauern, besonders wenn sie bewaffnet, und
ihnen unbekannt sind, die Polizeybehörde aufmerksam zu machen,
und die Reisenden bey unangenehmen Vorfällen mit Rath
und That ohne die geringste Belohnung Zu fordern unterstützen,
welches auch in Ihrer Dienstes-Instruction Vorkommen mufs.
§. 45. Soll der Reisende auf den Strafsen mit möglichster
Annehmlichkeit fortkommen, so müssen die Strafsen selbst bey
nasser ^Witterung gut, und bequem seyn , welches Bedingnifs
von der Anwendung der in dieser Schrift enthaltenen Maafsre-
geln erwartet werden kann.
§. 46. Zur Annehmlichkeit gehört aber ferner noch , dafs
die Reisenden bequeme und billige Wirthshäuser, welche von
der guten Polizey, und dem Wohlstände der Landesbewohner
Beweise' sind, finden; dafs da^ wo die Gegenden nicht sehr bevölkert
sind, dennoch an der Strafse in Brunnen gesammeltes
Trinkwasser angetroffen werde.
§. 47- Rer Annehmlichkeit wegen lege man da, wo es
seyn kann, bey allen Stundensäulen auf den frequentesten Strassen
Ruhebänke an, wie diefs jetzt in einigen Gegenden des Königreichs
Baiern geschieht. Bey einer solchen Ruhebank, hinter der
die Stundensäule stehen.mag, oder an welcher selbst dieStunden-
zahl eingehauen seyn kann, werden zwey oder drey Pappfein gesetzt,
damit der Wanderersich des Schattens und der Ruhe erfreue.
Eine von der Humanität der Regierung zeugende Einrichtung!
Man pflanze auch längs den Strafsen Bäume, insonderheit
wenn die Strafse eine trockne Lage hat. Solche Alleen werden
den Reisenden einen angenehmen und zeitverkürzenden Anblick
gewähren, ihm gegen die Sonnenhitze eine Erquickung
verschaffen und ihn zur Nachtszeit gegen das Abweichen von
der Strafse sichern. Diese Alleen sind auch daselbst gut, wo
die Strafse zwischen zwey Oerter etwa einige Meilen lang gerade
gehet, und den heftigen Winden sehr ausgesetzt ist. Was
nun noch weiter die Pflanzung von Alleen längs den Strafsen
anbetrift, so ist mir ganz wohl bekannt, dafs dieselbe
viele Gegner hat, aber ich weis auch, dafs sie für den Reisenden
eine grofse Annehmlichkeit ist. Man behauptet nämlich,
die Bäume seyen der Strafse und den an dieselbe stofsenden
Grundstücken nachtheilig, indem sie diesem durch ihre Wurzeln
einige Nahrung entzögen, so wie auch über sie einen
Schatten verbreiteten, der das Wachsthum der Früchte und
das Austrocknen der Strafse verhinderte. Werden nun diese
Einwürfe einer Prüfung unterzogen, so zeigt sich jedem
Strafsenbaukundigen und Landwirthe die Sache folgender-
maassen.
1. ) Dafs wenn man dieStrafsen nach den voran aufgestell-
tenMaximen gut anlegt, und unterhält, die Gegend, durch welche
die Strafse geht nicht sumpfig ist, als woselbst Alleen weder gedeihen,
noch gut seyn, weil daselbst der Luftzug durchaus nicht
von den Bäumen gestört seyn mufs, und endlich,’* da wo die
Sonne den grösten Theil des Tages auf die Strafse scheint; dafs,
sage ich , wenn man die Bäume auf 20 bis 24 Schuh Abstand
und so nahe als möglich (der anliegenden Grundstücke wegen)
an die Strafse pflanzt, und nicht vielen Schatten verbreitende
Bäume, als z. B. Linden, Plantanen, Eichen, Kastanien, sondern
andere wählt, keiner der erwähnten Nachtheile eintritt.
Eine Behauptung, die von der Erfahrung in vielen Ländern
unumstößlich bewiesen wird. So pflanzt man in Oesterreich
oh der Ens, in den Rheingegenden, im Würtembergischen, und
Würzburgischen mit vielem Vortheile Obstbäume an den Strassen,
im Venezianischem Maulbeerbäume, und Pappeln. Ueber-
haupt werden in vielen Ländern Obstbäume auf den Feldern
gesetzt, und also Obst und Getreide zugleich gezogen.
Zuweilen kann man die Bäume auch in die Gräben pflanzen
, oder auf die Bankets setzen, und davon die anliegenden
Grundstücke frey halten, wenn nämlich die Strafsen breit sind.