unmittelbar in den Flufs und ohne Seitenwehren , wie die Schleuse
Edet auf dem Flusse Elf in Schweden und die Schleusen auf
dem Rhein unterhalb Utrecht; in einem Wehr, wie zu Gray
auf der Saone S. 17; besser noch in Seitencanälen, oder endlich
unmittelbar ans Ufer des von einem Wehr aufgestauten
Flusses. Dieses letztere kann geschehen, wenn in dem Ufer
oberhalb dem Stauwehr ein Stemmthor, dahinter ein Bassin, d. i.
eine Schleusenkammer, die grofs genug ist, um die Wendung des
Schiffes zu gestatten, und endlich unter diesem ein zweites Sternm-
thor angebracht wird. Da aber die Sandanlagen in der Nähe
eines Wehres nur selten zu verhindern sind, dies Schleusen-
Bassin vön dem Flusse mittelst eines über alle Inondationen reichenden
Dammes getrennt und davon umgeben seyn mufs, damit
der hohe Strom es nicht anschwemmt, und endlich dasselbe
nicht weniger als ein kurzer Canal kostet: so steht auch diese
Einrichtung der Anlage von Seitencanälen mit Kammerschleusen
weit nach und kann nur daselbst gewählt werden, wo das Local
dafür entscheidet.
§. 258. Welche Vorrichtung man zur Schiffbarmachung
eines Flusses, worin Wehre liegen, auch wählen mag: so mufs
doch stets dabey für die dem Uferlande unschädliche Ablassung
des hohen Stromes gesorgt werden. Man wird daher nicht selten
genöthiget seyn, ausser den Seiten - Schiffahrtscanälen noch
abgesonderte Entwässerungs - Canäle anzulegen, wie diefs bey
der Schiffbarmachung des Marchflusses §. 2^ beschrieben ist und
worauf ich den Leser verweiset
§. 25g. Zur Schiffbarmachung gehört noch die Anlage der
Flufshäfen, worüber ich im 111. B. S. 22g bis 231 und z35 u. s. w.
die Grundsätze vorgetragen habe, die man bey dem verschiedenen
Local anwenden wird. Immer sind kleine Flufshäfen besser
als keine und ich habe deswegen im Darmstädtischen bey dem Dorfe
Stockstadt einen kleinen Flufshäfen am Rhein angelegt, der
nach Erfordernifs ausgedehnt werden kann. Gegen die hohen Er-
giefsungen des Stromes ist er von einem Damm geschützt.
.
N E U N T E A B T H E IL U N G
D E R
WI S S E N S C H A F T DES WA S S E R B AUE S .
Fon den künstlichen zur Verteidigung der Festungen, der Flufs-
und Küsten- Gegenden abzweckenden Ueberschwemmungen.
I. E i n l e i t u n g .
§. 1. D i e zu militärischen Absichten dienenden— grofse Armeen
ersparenden — Ueberschwemmungen werden von Aufstauungen
der fliefsenden Gewässer, d. i. entweder von dem Fluthstrome des
Meers oder von Flüssen und Bächen, selten nur von dem in Teichen
gesammelten Wasser bewirkt. Man bringt ihre Höhe mit
Stauschützen, Kammerschleüsen, Balkenwänden (S. 39) Stauwehren
und Dämmen hervor; Stauvorrichtungen, deren Anlage
ich bereits in diesem Werke gelehrt habe.
§. 2. Folgende Festungen haben zum Behuf der militärischen
Inondationen Balken-Stauwände, als: Metz, Strafsburg,
Valenciennes, Cambray , Maubeuge in Frankreich ; Gorkum in
Holland, Theresienstadt, Josephstadt und Ollmütz in Oestreich,
und Glogau und Graudenz in Preufsen. Bey Colberg in Preufsen ;
Herzogenbusch, Heusden, Crevecoeur, Brielle, Grave, Muy-
den , Naarden und Nieuwersluis in Holland; bey Nieupoort am
Canale , Dünkirchen und Calais in Frankreich und zur Inondation
der Gegenden um Amsterdam, Ammersfoort, der Grebbe,
Woerden, Oudewater, Gouda und Utrecht sind Stau-und Kammerschleusen
angewendet.