dere seyn, je nachdem der Wagen, dessen Räder 4 bis 8 Zoll
breite Felgen haben, 99 bis 233 Centner ladet. Diese Verordnung
wird bey der Ausführung grofse Schwierigkeiten finden ;
denn indem die vordem Räder in der Strafsenoberfläche Einschnitte,
folglich Aufwürfe machen, so finden die hintern Räder
an denselben einen gröfsern Widerstand, als derjenige ist, den
sie in den von den vordem Rädern gemachten Einschnitten zu
überwinden haben. In England sind alle diejenigen Fuhrleute,
an deren Wägen das hintere und vordere Geleise verschieden ist,
vom Wegegelde gänzlich befreyt, dennoch haben sie nur in
dem ersten Jahre zur Probe die Räder auf ungleichen Abständen
gestellt, und jetzt machen sie davon, mithin auch von der Be-
freyung, keinen Gebrauch.
§. 54. Von der Art der Ladung will ich hier nur bemerken,
dafs die gröfste Last so tief als möglich, ja, wo es thun-
lich ist, selbst unter den Achsen angebracht werden sollte, weil
nach den Grundsätzen der Mechanik hierdurch der Zug der
Pferde erleichtert wird.
Z E H N T E R A B S C H N I T T .
Von den zum Strafsenbau erforderlichen Materialien-, von dessen Gewinnung
und Transportation♦
§. 55. Die zum Strafsenbau dienenden Materialien sind
vorzüglich, Holz, Ziegel, Erde, Steine und Kiesel von mancherlei
Art; Eisenschlacken, vulkanische Asche und Kalch. Von den
Hölzern verdienen die schweren und ausgetrockneten vor den
leichten und grünen den Vorzug , also ist Eichen besser als
Lerchen, dieses brauchbarer als Fichten-Holz, da hingegen
leichtere Ziegel dauerhafter als schwere sind. (iv. B. S.322) Erde
ist zu den Dämmen oder Gründungen der Strafsen (wozu
auch Kiesel und Sand mit der beim Deichbau im iv. Bande gelehrten
Vorsicht gebraucht werden) wie sie in derNähe der Baustelle
sich befindet, zu verwenden. Die besten Steine und Kiesel
sind die härtesten, die weder schnell verwittern, noch in kurzer
Zeit von dem die Strafsen befahrenden Fuhrwerk zermalmt
oder zu Staub, Thon und Erde zerrieben werden. Da, wo sie also
selbst entfernt von der Chaussée liegen, mufs man sie dennoch
zur Decke wählen so lange nämlich die Beyfuhr einer
jährlich zu brauchenden geringem Quantität harter Steine mit
der Verwendung einer gröfsern des in der Nähe der Strafse liegenden
weichen Materials Rechnung hält.
§. 56. Der Grundbau einer Kunststrafse, wozu auch im
Nothfalle weiche Steine genommen werden können, weil derselbe
dem Eindrücke der Fuhrwerke nicht ausgesetzt ist, kann bestehen:
aus Basalten, Graniten, Laven, grofsen Feldsteinen oder
Wacken, Porphyre, Hornstein, Marmor und Kalksteinen aller
Art, festem Thonschiefer, Sandsteinen, Quarz, Serpentin, Gneis,
Glimmer, Schiefer, Hornblende, Tuffstein, Kalkspath, Pechstein,
Flufsspath, Halbopal, Spiesglas, Mandelsteinen, verhärtetem
Mergel, Nagelflur, Feuersteinen,- so wie auch aus Eisen und
Kupferschlacken.
Zu den Pflasterstrafsen sind die fünf ersten Steingattungen
oder gut gebrannte Ziegel brauchbar. Zur ersten Bedeckung des
Grundbaues der Steinstrafsen können nicht nur alle diese Steingattungen,
wenn sie zerschlagen sind, sondern auch der Flufs-
und Feldkiesel, alle gut gebrannte Ziegel, Eisen und Kupferschlacken
gebraucht werden. Zur Decklage sind aber jene Steine
, je nachdem sie härter und runder sind, brauchbarer. Die
Wacken, der Quarz, feste Kalksteine, Basalte und der Feueroder
Glaskiesel sind jedoch dazu am befsten. Was aber die Kupfer
und Eisenschlacken anbetrift: so bleiben sie wegen ihren
scharfen Ecken für dis Hufe des Zugviehes und wegen des unangenehmen
Staubes, den sie, zermalmt, verursachen, für die
Decklage nicht brauchbar.
Endlich kann man sich auch zur Gründung einer Bruch-
steinstrafse ohne einen Pilastergrundbau, oder zur ersten Decke des