aber ein zwischen Wehren eingeschränkter Canal den Flufs
passirt, wie unterhalb der Schleuse von Ognon geschieht:
so versehe man dieselbe mit Drehthore oder Balken wände , damit
der Strom je nach dem Bedürfnisse, in den Canal eingelassen,
aufgestauet, davon gehalten; oder durch die Oeffnung, ab-
oder zum Theil durchgelassen werden könne!
§. 106. Da, wo der Canal zwischen Dämmen über ein
Thal geführt werden mufs , oder wo er längs einer Anhöhe läuft,
ist ausserhalb den Dämmen ein, oder es sind zwo Sammelgräben
zu ziehen, die das Feld - Berg - Regen - oder Schneewasser
aufnehmen und in Durchlässen unter dem Canal abfuhren. Enthalten
sie klares Wasser, dann mag dasselbe, zur Zeit der Dürre,
wenn die Feldwässer nicht Schlamm bringen, in den Canal
mittelst Röhren oder Zuleitungs - Wehren eingeführt werden.
§■ 107. Istes durch klugeaufdiegenaueste Local- Untersuchung
gestützte Ueberlegung möglich; so müssen Canäle weder in hohen
Dämmungen, die sehr kosthar, und der Gefahr durchzubrechen
ausgesetzt sind, auch filtriren, noch in tiefen Einschnitten (Ex-
cavationen) die viel Schnee aufnehmen , daher Veranlassung zu
hohen Anschwellungen des Canal-Wassers sind, gelegt werden.
§. 108. Die Canalhaltungen müssen nicht zu lange seyn,
a) weil in langen Haltungen, selbst während die Schiffe geschleufst
werden, die Bewegung des Wassers sehr unbedeutend ist; folglich
darin die Wasserpflanzen besser als in kürzeren Haltungen, worin
die Bewegung des Wassers stärker ist, fortkommen. h) Die
nach einer Ausräumung des Canals zu bewirkende Füllung in einer
sehr langen Haltung sich nicht schnell ausdehnt, und die Wassermasse
sich kaum in einigen Wochen horizontal stellt. Hierdurch
können die Canal - Ufer bey der oberen Schleuse überlaufen,
wenn gleich bey der unteren die schiffbare ^/Vassertiefe mangelt.
Ein Beyspiel hievon giebt Andreossy in seiner Geschichte
des Mittäglichen - Canals. Das Wasser stand nämlich in der
164700 Schuh langen Haltung oberhalb Fonserane so: dafs es bey
V entenai 8" 2"'über und bey der Schleuse von Fonserane 7 "4"' unter
seinem Normallstande war; folglich hier 1' 3" 6"' niedriger als dort
stand, welches für die Schiffahrt der zugeringen Wassertiefe wegen
sehr nachtheiligseyn mufste, die daher eine Zeitlang stockte, und das
Ein- und Ablassen einergröfseren Wassermasse nothwendig machte,
als nöthig gewesen wäre, wenn sich das Wasser bald wagerecht gestellt
hätte.
§. 109. Diesem allen wird man, selbst bey sehr langen
Canal - Haltungen ausweichen , wenn ihrer Sohle ein unbedeutender
Abhang gegeben wird , der sich zur Länge wie 1 : 40000,
ja nur wie 1 : 80000 verhalten mag, weil bey gröfserem Abhange
das obere Thor der am unteren Ende solcher Haltung liegenden
Schleuse zu sehr vom Wasser beschwert werden würde. Bey
solch geringem Abhange der Canal - Sohle wird selbst während
des Oflfenstehens der Thöre von der unteren Schleuse nur eine
geringe Geschwindigkeit in der Wassermasse der Canal - Haltung
erfolgen; die dem Schiffszuge kein bedeutendes Hinternifs
seyn kann, bey welchem geringen Abhange das obere Thor der
untern Schleuse nicht zu hoch seyn darf, um das Wksser zurückzuhalten.
Endlich kann derselbe keinen bedeutenderen Kosten
- Aufwand als eine horizontale Canal-Sohle verursachen.
Oefters wird im Gegentheil dabey erspart, wenn nämlich die
-Canallinie einen natürlichen Abhang hat. Also mag hiebey die
örtliche Lage des Bodens entscheiden.
Wenn man diese Maafsregel bey vielen Canalhaltungen an-
Wendet; so wird natürlich am Falle der Schleusen erspart. Sollte
dagegen der Einwurf gemacht werden, dafs die Canal - Sohle
ohngeachtet dieses geringen Abhanges bald bis zur wagerechten
Lage angeschlemmt werden müsse: so ist zu erwägen, wie ein
jeder Canal von Zeit zu Zeit eine Ausräumung erheische, und
diese also auch hier vollzogen werden müsse.
§. 110. Die Canalhaltungen dürfen nicht so klein seyn,
dafs sie weniger als drey Schleusengänge an Wasser entbehren
können , ohne für eben so viele Schilfe zu seichte geworden zu
seyn. Sollte indessen das Local eine hinreichende Länge für ei