wenigstens an jeder Seite 15 Schuh Spielraum, wegen des an den
Seiten wänden derselben auflaufenden Wassers , haben mufs, so
ist erst die untere OefFnung des Durchlasses und dann diejenige,
worinn die Balken gelegt werden, zu bestimmen. Diese geringere
Weite müssen auch die Ufer längs dem Sturzbette erhalten
und nicht eher divergiren bis der Flufs keine schädliche Untiefe
bekömmt. Der Flufs selbst aber ist dergestalt mit Faschinen
Bauwerken einzuschliefsen, dafs die Schilfe auf eine Entfernung,
welche hundertfach so grofs als der Fall des Durchlasses ist,
drey Schuh Wasser unter dem Boden haben, damit der Zug gegen
die schnell vom Durchlafs aus strömende Wassermasse desto
weniger anstrengend sey. ad b) Ist die Sohle des. Durchlasses
(folglich auch die Seitenwände) von der zu verschliefsen-
den Oelfnung angerechnet, dreifsig mahl so lang als der Eail
des Durchlasses beträgt, zu machen, dem unterhalb den Wenden
des Duchlasses anzulegenden Sturzbette aber die funfzehn-
fache Länge des Falls den der Durchlafs hat, zu geben.
§. 249. Fast alle Schilfsdurchlässe und. Stauschleusen sind
diesen Grundsätzen entgegen angelegt; machen aber auch der
Schiffahrt viele Schwierigkeiten. Noch im verflofsenen Jahre
habe ich dies im Würzburgischen hey mehreren gesehen, wo
man sogar die Durchlässe mit verticalstehenden Pfosten zusetzt.
Das Oeffnen dauert A, das Zusperren | , und das ganze Manöver
des Durchschiffens 2 Stunden, während welcher Zeit, die Mühlen
stille stehn! Ueherhaupt mufs die Sohle des Falls unterhalb
der Oelfnung oder dem Rücken des Durchlasses wenigstens 13
mal die Schiffslänge betragen , wenn das Schiff nicht an seinem
Boden leiden soll; und wenn jenes Verhältnils wie 1: 3o hiezu
noch nicht hinreicht, so mufs es vergröfsert werden.
§. 2 5o. Die Höhe der Seitenwände des Durchlasses ist einen
Schuh über denjenigen Wasserstand , bey welchem die Schiffahrt
auf dem Flusse noch statt findet zu legen, damit ein höherer
Strom darüber hinfalle und die Ueberschwemmungen
von dem Durchlässe nicht befördert werden. Zu diesem Ende
sind alle Schiffsdurchlässe bey den hohen Anschwellungen bey
Zeiten zu öffnen. Zur Ersparung der Kosten mögen die Seitenwände,
so weit als die gewöhnliche Schiffahrtshöhe des Stromes
reicht, aus einer verticalenHolz-oder besser aus einer Steinwand,
dann aber aus einem Faschinenbau, der mit Bruchsteinen zu belegen
ist, oder aus einem Balkenbau bestehen. Der Boden mag
aus einem dichten Plankenlager, das zu calfatern ist, worunter
ein mit Steinen gefüllter Rost zu liegen kömmt, öder auch von
einem Faschinenbau gemacht werden.
ff. 25i . Die Anlage solcher Durchlässe in die Wehre ist
mit Schwierigkeiten für die Schiffahrt verbunden, weil eben diese
Wehre unterhalb Versandungen im Flufsbett verursachen und
so bald sie nicht senkrecht auf den Strom liegen, auch Wirbel
und Strömungen hervorbringen. W o es daher thunlich ist,
müssen von den Wehren abgesonderte Seitencanäle gegraben
werden, in die man Durchlässe, Stau-oder Kammerschleusen
anlegt. Die Ein-und Ausmündung solcher Seitencanäle müssen
bequem und hinreichend tiefseyn; auch gegen den Angriff
des Stromes und vor Versandungen geschützt werden. Die Länge
eines Seitencanals unterhalb der Durchlafsöffnung betrage daher
wenigstens die dreyfache Länge des Schiffes, oder 45 mal den
Fall des Durchlasses. Werden die Schiffsdurchlässe unmittelbahr
in Wehren angelegt, so müssen diese senkrecht auf die Richtung
des Stromes erbaut, und die Ufer mit, den Strom zweck-
mäfsig leitenden, Bauwerken gegen Abbruch gesichert werden.
§. 2Ö2. Ueberhaupt ist der Strom dergestalt zu führen, dafs unterhalb
eines Wehres, weder für die Schiffahrt nachtheilige W ir bel
und Widerströme noch Versandungen entstehen, welche
letztere gewöhnlich eine Folge von erstem sind. Auch mufs in
dem Wehre eine nach Belieben zu verschliefsende Oelfnung hinreichend
tief und weit angelegt werden, um die Hochgewässer
abzuleiten; die Sohle des Wehrs sollte daher in der Linie liegen,
die der hydrotechnisch zu regulierende Flufs auf seinem Bette
bilden würde. Eine Regel, die ich bey dem .Vorschläge zur