aber nicht für die schwersten Fuhrwägen, so sind x4 bis 16
Schuh für das Fahrbett hinreichend.
Da aber die Bankets des Fahrweges Widerlager ausmachen,
so müssen sie, Wie gesagt, um Widerstand zu leisten, bey guter
Erdart drey Schuh zur Breite haben, und in diesem Falle
weder aus kleinen Steinen, noch aus Sand, sondern aus grofsen
Kieseln, fester Erde oder aus Stützmauern bestehen. Die Breite
der Strafse wird sonach von einer innern Grabenwand bis zur
andern 26 Wiener Schuh betragen können (*) da, wo zu den
Bankets nur Sand genommen werden kann , welcher natürlich
kein fester W^iederlager abgibt, mufs jedes Banket wenigstens
fünf Schuh zur Breite erhalten, folglich das Fahrbett je nach der
Breite der Wägen hinzu kommen, um die ganze Breite der Strafse
zu bestimmen. Da dieses bey den gröfsten Fuhrwerken wenigstens
18 'seyn mufs, so erhält die Straße 28 Schuh zur Breite.
Wird dieselbe aber nicht von solchen breit gepackten Lastwägen
befahren, so mag das Fahrbett 16, ja nur 14 Schuh zur
Breite erhalten, folglich die Strafse 26, 24, ja nur 22 Schuh
breit seyn dürfen. Diese letztere Breite sey daher in den Ebenen
die geringste ; 24,. die mittlere, da, wo das Fuhrwerk aber
sehr frequent ist, -26 Schuh ; und 3o Schuh (Wiener) die gröfste
Breite der Haupt-Commerzialstrafsen, selbst wenn man genöthi-
get ist, die Bankets des schlechten Grundes wegen breiter als
drey Schuh zu machen. Es versteht sich, dafs unter dieser
Breite nicht auch die Sommerwege oder zwey Sommerwege verstanden
sind. Diese Regel ist aus der Erfahrung entlehnt, und
nur wenige Hauptstrafsen Teutschlands haben eine Breite von 24’.
W ill man die Strafsen in der Nähe einer Hauptstadt, selbst bey
(*) Wenn in dieser Abtheilung das Maas im Allgemeinen angegeben ist,
so wird darunter Wiener Maas verstanden. Nach meinen gesammelten
Maasstäben verhalten sich einige Maase soj Pariser Schuh 144 ; Wiener
139,8; Rheinländisch 139,4; Baierisch 129,2; Innsbrucker-Werkschuh
145,5, und Augsburger 132.
festem Boden, breiter als 26' anlegen; so ist es, wenn die Breite
etwa 3o Schuh ausmachtj für das Fuhrwerk desto besser; aber
nicht für die Agrikultur, welche des zur Strafse herzugebenden
Landes entbehrt; und eben so wenig für den Strafsenbaufond,
welcher das Geld zum Ankauf der Grundstücke und zur Aufführung
der 5 Schuh breitem Bankets hergeben mufs. Der Fahrweg
ist aber unter keinem Vorwände breiter, als 20 Schuh zu
machen, weil sonst vieles Geld unnütz verwendet werden würde
, zumahl wo die Bankets aus Stützmauern oder Steinwurf
bestehen.
Eine Ausnahme wegen dieser Breite leiden die Strafsen der
Gebirgsländer, worin die Breite von 24 Fufs wegen der hohen
Stütz-und Wandmauern oder des Aussprengens der Felsen schon
sehr kostspielig ist. Es sind daher dieselben breit genug zu 20
Schuh, wie dies das Profil Fig. 10 zeigt und können mit 18 Fufs
Breite gut befahren werden , weil die Fuhrleute darauf weniger
breite Ladungen machen dürfen , als auf breiten Strafsen.
Was nun die Breite der Wege, welche nicht Hauptstrafsen
eines Landes sind, und die des innern Verkehres wegeh angelegt
werden , betrift; so ist ihr Fahrweg zu 8 Schuh Breite hinreichend.
Sie werden also mit den Bankets 14 Schuh breit seyn
können.
Dorfwege sind hinlänglich breit zu 10 Schuh, es sey denn,
dafs es Viehtriften wären, welche eine gröfsere Breite erfordern.
In Gallien ist die Breite der Strafsen im Kodex des.Theodo-
sius zuerst fest gesetzt worden. Von dem was mir über die Stras-
senbreite einiger Länder bekannt ist will ich folgendes bemerken :
In Baiern ist dieselbe für die Hauptstrafsen zu 26 Schuh baierisch
festgesetzt, wiewohl die mehresten Strafsen nur eine Breite
von 20 bis 24 Schuh haben; die Strafsen in Tyrol und Schwaben
sind i 5 bis 24 Schuh breit; (*) die Breite der Hauptstrafsen in
(* ) In der neuesten Strafsenbaupolizey für Tyrol ist die gesetzmäfsige Breite
zu 18 , 6" bis 24', 9" bayerische festgesetzt worden, weil die mehre