Die Wahl der Haupt- und Vicinalstrafsen hängt daher
von der Lage der Handelsplätze, Häfen, Hauptstädte, Festungen
und Städte des Landes und der angrenzenden fremden Staaten
ab; denn kein Land kann für sich isolirt bestehen, und dessen
Verkehr steht mit dem des Nachbarn in Beziehung. So bestimmt
zum Beyspiel die Lage von Venedig, München, Frankfurt!),
AVien und Leipzig, den Strafsenzug von Venedig nach Augsburg,
von Venedig nach Frankfurth; ferner die Wege von
Schafhausen und Lindau, über Memmingen, Ulm, Augsburg nach
Nürnberg, von Salzburg über München nach Augsburg und
Nürnberg, die Wege von Wien nach Frankfurth, von Wien
nach der Schweitz und die vorzüglichsten durch das Königreich
Bayern gehende Hauptstrafsen. Man sieht sogleich : aus der Lage
dieser Handelsplätze dafs, noch Kunststrafsen von Weissen-
burg nach Schwabach, von Roveredo nach Vicenza, von Inni-
chen nach Udine, und von dem Fufse des Voralbergs nach Feldkirch
fehlen!
Die Hauptstrafsen eines Landes müssen daher dergestalt angelegt
oder verändert werden, dafs sie die bequemsten Strafsen
für das Innere-Commerz, denTransito-Handel, die Posten und
die Militair-Transporte abgeben, und so viel Städte als möglich
untereinander oder mit Fabrikgegenden verbinden , folglich gröfs-
tentheils in ebenen fruchtbaren Gegenden oder Thälern laufen,
und ein fremdes angrenzendes Land vermeiden, damit die Zölle
desselben nicht dem Handel und Verkehr beschwerlich werden.
Man kann daher immerhin die Länge einer Strafse dadurch ver-
gröfsern , dafs man sie im Lande selbst und nicht in ein fremdes
Territorium führt, wenn sie nur bequem ist; selbst im Fall
der im fremden Staat zu gebende Zoll nicht das Wegegeld für
die im Lande gehende Strafse erreicht, und die Zurücklegung
der durch das fremde Territorium eine Strecke gehenden Strafse
bedeutende Ausgaben verursacht.
Lächerlich und strafbar würde es aber seyn, wenn .man
die Strafsen in einem Lande blos defswegen verlängern wollte,
um nur das Fuhrwesen nach dem Wunsche der Wirthe längere
Zeit als nothwendig ist, auf den Strafsen zu erhalten. Diese
elendeMaxime ist leider vielfach befolgt, ja man hat ihrentwegen
sogar absichtlich die Strafsen im schlechten Zustande gelassen,
oder dieselben bergauf und bergab, ja wohl auf Umwege nach
grofsen Bräuhäusern, Klöstern und Landgütern geführt; die
Ortspflaster aber gänzlich zu Grunde gerichtet, damit nur die
Reisenden und Fuhrleute lange in den Wirthshäusern zehren,
ihre Fuhrwerke zerbrechen,' um den Wagnern, Sattlern und
Schmieden einen Verdienst zuzuwenden , und die Fremden recht
oft Vorspann nehmen müssen, wofür leider nicht einmahl billige
Preise bestimmt sind, der Reisende daher der Willkühr und
Habsucht der Vorspänner überlassen ist: denn das ordinaire Fuhrwerk
kostet gewöhnlich doppelt So viel, als Extrapost.
Ob bey den schlechten Strafsen den Staatskassen für Salz-
Holz-und Mililair-Transporte gröfsere Summen entgehen, als
die Anlegung der Strafsen kostet; der Regierung von den Reisenden
geflucht wird ; dem Handel Fesseln angelegt, alle Lebensbedürfnisse
und das Holz, wie das Baumaterial aller Art verteuert,
der Ackerbau und die Civilisation erschwert und das Postporto
erhöht wird ; ob alles dieses und noch weit gröfseres Ue-
bel aus schlechten und absichtlich verlängerten Strafsen hervor-
gehn, kümmert nur Wenigen und dem Kurzsichtigen, der die
nötigen Mittel zur bessern Wahl der Strafsenzüge, und Verbesserung
der Strafsen versagt, gar nicht! Ja einige machen Einrichtungen,
wobey sie Landtransporte statt der Wassertransporte
auf den inländischen'schiffbahren Flüssen anwenden; zwingen
den Landmann für einen gewissen niedrigen Preis, das Aerarial-
Guth zu fahren, um nur bey der ihnen anvertrauten Branche
Rechnung zu halten, ruiniren auf diese Weise die Strafsen , und
entziehen dem Landbau das Zugvieh , während die Flüsse solcherf
elenden Finanziers in jedem Moment die sprechendsten Vorwürfe
Zuströmen, da sie Schiffe von 2000 Ctr. mit Sicherheit und
Bequemlichkeit tragen. Dies geschieht in Ländern, wo man sich