§. 7* Es ist wo möglich rund um die Festung oder wenigstens
von ihren schwächsten Stellen ein so ausgedehnter Bezirk
zu überschwemmen, damit der Feind vor der Festung und den
äufsern Forts ausser der Bombenweite gehalten wird oder doch
wenigstens dessen Circumvallations-Linie dergestalt ausgedehnt
werde, damit seine Stellung bedeutend geschwächt sey.
§. 8. Aus diesen 4 §•§• folgt demnach: dafs die'Lage des
inondirten Bezirkes nivellirt. werden müsse, um die Höhe der
Ueberschwemmung, der Schleusensohle, der Dämme und Com-
municationswege zu bestimmen.
§. 9. Die Inondation werde dergestalt eingerichtet: dafs
der Feind dieselbe weder erniedrigen, noch schädlich für die
Festung erhöhen, viel weniger abzapfen könne. Es müssen daher
alle Stau - Vorrichtungen gegen das feindliche Geschütz gesichert
seyn. Werden sie in Dämmen angebracht, so lege man
sie in diesen ihren innern Böschungen und führe den Inondati-
ons - Canal dergestalt im Bogen vor dieselben hin,-so dafs der
Canal mit einer solchen Verschanzung versehen werde, die die
Schleuse vollständig gegen das Geschütz deckt. Die Verschanzungen
an der Grebbe-Schleuse (Tab. 38) gehen hiervon ein gutes
Beyspiel. Inondationen um Festungen müssen ihre Stauvorrichtungen
in den Festungswerken selbst haben.
§. xo. Der von der Inondation bedeckte Boden mufs, wenn
er porös und kiesigt ist, gleich nach vollendetem Festungsbau
so lange mit Wasser bedeckt bleiben, bis er das Wasser nicht
mehr stark einsaugt.
§. 11. Damit der Belagerte die ihm vortheilhaft scheinenden
Ausfälle mache, und sich durch die Inondation nach der Festung
zurück ziehen könne, so müssen von der Festung ab mehrere
gepflasterte oder Erd-Dammwege gehn, die mit Forts und Batterien
gedeckt werden und mit der Festung zusammen hangen.
Die um Herzogenbusch T. 34. liegenden Forts geben hierüber
ein lehrreiches Beyfpiel. Diese Dammwege mögen, so weit sie
Yom fliefsenden Wasser oder von heftigen Wogen bespült wer-:
den , an ihrem Fufse eine Bekleidung oder Verzäunung von
grünen Weidenreisern erhalten, die mit Steinen oder Kies auszufüllen
sind. In der Nähe der Stau - Schleusen oder Stau-
Balkenwände mache man sie aus Faschinenbau, damit das längs
denselben, während der Ein - oder Auslassung der Inondation
durchströmende Wasser, sie nicht beschädige. Einige Dammstrecken
müssen auch zuweilen als Ueberfäfle dienen, wenn nämlich
ein Flufs mehrmahlen durchgedämmt wird, um die obern
Flufsgegenden zuerst zu überschwemmen. Diese mögen aus einem
mit Steinen zu beschwerenden Faschinenbau bestehen , dessen
Construction im i ten Bande gelehrt ist.
Zur Erleichterung der Ausfälle müssen die Dammwege nicht
auf steilen Bergen, noch in Waldungen, Dörfer, Weinberge
oder Gärten, sondern wo möglich die Inondation auf einer frey-
en Ebene verlassen, die von dem in der Inondation liegenden
Forts bestrichen wird, damit sich das den Ausfall bildende
Corps darauf formiren und ausdehnen könne, sobald es die Inondation
verläfst. Diese Wege sollten von der Festung so abgehen,
dafs sie von den Bastionen und Ravelins bestrichen werden, damit,
wenn der Feind darauf anrücken wollte, nachdem die äus-
sern Forts genommen wären, derselbe stets dem Canonenfeuer
des Belagerten ausgesetzt sey. Eine ähnliche Richtung erhalte
ein Dammweg vor den äufseren Forts, durch welche derselbe
passiren mufs.
§• 12. In den, vonder Festung abgehenden Dammwegen
deren Breite wenigstens 3o' betragen sollte, — (sie mögen zu
Communicationen dienen oder die Ueberschwemmung begränzen)
*— werden, so baldderFeind gegen die Festung anzurücken droht,
Einschnitte (Coupures)gemacht. Solche Einschnitte bestehen aus einer
nach der Queer des Dammweges liegenden Brustwehre und
Wallgang , Banket und tiefen Graben davor, auf dessen innere Böschung
schräge oder vertical in deiiBoden stehende oben spitzseyende
Pallisaden eingegraben werden , und endlich aus einer Noth - oder
besser aus einer Drehbrücke über dem Graben. Dieser fortifizirte
V. Band. 3 o.