und die Flüsse verlieren ihre Schiffbarkeit, während man die Hände
in den Schols legt, den Wasserbaukundigen die zum Gedeihen des
Wasserbaues abzweckenden Unterstützungen und dem Wasserbau
die nöthigen Summen und Hülfsmittel versagt; jene mit Chikanen
geisselt und diese auf die Steuern des Landes nicht austheilt! ! So
bleiben die Wünsche der Patrioten, so wie die Kenntnifse der
Wasserbaukundigen vergeblich ! Welcher Verständige würde es
sich wohl einfallen lassen, alle Flusse^wie ein im Fach des W asserbaues
ganz unbekannter Scribler meynt, ohne Dämme wohl-
thätig für ihre Anwohner leiten zu wollen ? Doch nicht eenuff
dafs in vielen Ländern der Flufsbau unverständig betrieben wird,
oder alle Mittel dazu versagt werden, läfst man überdies den Flufs-
angränzern und besonders den Müllern, diesen gewöhnlichen Feinden
der Agrikultur freye Hände , um mit ihren Wehren und Anlagen
den Lauf der Flüsse recht in Unordnung zu bringen. Feinde
des Ackerbaues sind die mehresten, indem sie die Bäche und
Flüsse über ihre natürlichen Ufer treiben ; die Versandungen der
Flüsse befördern, aus Wiesen Moräste machen; ja durch Kunst
mit Anwendungbedeutender Summen gemachte Austrocknungen
wieder in Sümpfe, Moräste und Seen umwandeln. Ich könnte
hier viele Beyspiele citiren, wenn sie nicht zu häufig und dem
verständigen Beobachter bekannt wären.
§■ 188. Die zur Schiffahrt dienenden hydrotechnischen Unternehmungen
sind daher mit gröfsern Schwierigkeiten verbunden,
als die Anlage der Canäle: denn sie erfordern eine tiefe Kenntnifs
im Flufsbau und eine stete Rücksicht auf die Hochgewässer, auf
die von den Flüssen getriebenen Maschinen und auf die Einleitung
der Innern-Entwässerungs-Canäle in die Flüsse. Sie können
also nur selten ohne bedeutende Kosten und Hindernisse von Seiten
einiger Grundeigner in Ausübung gebracht werden, und ge-
wifs ist es diesen vorzüglichen Bedingnissen beyzumessen: dafs bis
jetzt so wenig für die bessere Leitung der Flüsse, in Hinsicht ihrer
Fahrbarkeit; geschehen ist!
E r k l ä r u n g .
$. 189. Die Schiffbarmachung der Flüsse zerfällt: a) in die
Räumung des Flusses von Wurzeln , Pfählen, Bäumen, Steinen,
Kies, Sand und Modder, b) In die Cörrection des Laufes der
Flüsse in Beziehung a u f die Schiffahrt, so wie in die Führung'der
Canäle längs Flüssen und endlich e) in die Anlage von Aufstauungen
oder Wehren und Schiffsdurchlässen , und in die Anwendung
der Stau - und Kammerschleusen.
Da ich bereits alles dasjenige vorgetragen habe, was den Bau
der Canäle und Schleusen und die speziellen Erklärungen betrifft,
so will ich nunmehr handeln :
von den Grundsätzen und Maximen , welche bey der Schiffbarmachung
der Flüsse* anzuwenden sind.
I , Von der Räumung der Flüsse von. Bäumen, Wurzeln, Pfählen, Steinen,
Eies, Sand und Modder, mittelst Maschinen- Werkzeugen und Pulver.
§. 190. Wenn in Erwägung gezogen wird: dafs die Anwendung
der Maschinen zur Wegräumung des Kieses , Sandes
und des Modders zur Vertiefung der Flufsbetten, nur sehr präcä-
re Hülfsmittel sind , weil sie die Ursachen der Versandung und
Verschlammung nicht auf immer wegschaffen, welcher Fall auch
bey den Prahmen oder Flofsen, die eine Zeitlang in Flüssen durch
Einlassung des Wassers oder mitSteinen horizontal oder schief versenkt
werden, um die Stromprofile zu schmälern, damit ein tieferes
Fahrwasser entstehe, eintritt; so'müssen begreiflich alle diese
künstliche Austiefungen öfterer wiederhohlt werden , und bleiben
vorzüglich in denjenigen Flufsbezirken worin der Strom —
selbst eingeschränkt — eine solche geringe Geschwindigkeit besitzt
dafs derselbe die am Bette sich angesetzten der Schiffahrt schädlichen
Stoffen nicht fortreissen kann, ohne fortdaurende Wirkung.
Solcher den Strom auf eine kurze Zeit aufstauenden und leitenden