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§. gi. So nöthig auch die Waldungen und Anpflanzungen,
längs Bergen sind, so giebt es doch andre Gegenden, welche bey
der Anlage einer Strafse gleich Anfangs Stütz-und Wandmauern
nothwendig machen, wie Fig. 8. vin. und i 3 zeigt. Hier lege
man also nach den im IV. Bde. S. 426 u. s. w. gegebenen Regeln
die Mauern an, gebe der Strafse von der Schutzmauer Fig. 8. e bis
zum Graben eine Breite/gvon zwanzig Schuhen, welche zum
Ausweichen der Fuhrwerke hinreichend ist, lasse die Oberfläche
von ƒ nach g nur vier Zoll fallen ($. 712 ) und führe da, wo es
nothwendig ist, das in in dem Graben gesammelte Wasser durch
ein hinlänglich grofses Gewölbe k unter das Fahrbett hindurch.
Damit aber der Fufs der Futtermauer nicht angegriffen werde,
so lege man auf denselben in CD aus grünen Weidenzweigen
zwey Schuh hoheWer?aunungen au^ drey Schuh Abstand und
fülle dieselben mit Steinen. Eben so verfahre man oberhalb der
Wandmauer c d auf dem Bergen
§. 92. Als eine allgemeine Regel bey Anlegung von Ge-
birgsstrafsen mufs noch angemerkt werden, dafs man stets dahin
trachten müsse, aus-den den Strafsen nahe liegenden Berglehnen
die Gewässer abzuziehen und zu sammeln, damit’ die
Berge nicht absacken, einstürzen und die Strafse der Nässe aus-
gejsetzt werde, worüber bereits im §. 24. das Nähere vßrgetra-
gen ist. Zum Schutze der Strafse und zur Erhaltung der Brücken
müssen in allen Wildbächen, oder in solchen Bächen , die
mit einer den Brückenwiderlagern nachtheiligen Geschwindigkeit
strömen und womit sie . eine Unterwaschung hervorzubringen
im Stande sind, in der Nähe der Chausseegräben, Brücken und
Durchlässe mit Wehren Fig. 16. a versehen werden, über welche
das Wasser abstürzt.,.mithin, ehe es die Brücken erreicht,
langsam fliefst. Solche Wehre müssen auch selbst in denjenigen
Bergschluchten, von denen nur während der Regengüsse
die Gewässer auf eine Zeit lang abfliefsen, angelegt werden, und
zwar auf den nöthigen Abstand von den Brücken. Die Form
solcher und andrer zur Sperrung grofser Thäler dienenden Wehre
mag nach der in der angezogenen Figur bezeichneten krummen
Linie cs bestimmt werden, weil die Gewässer und Eisschollen
über so geformte Wehre am leichtesten stürzen, ohnedieseibenzu
beschädigen. Da, wo es an Steinen fehlt, sind dergleichen
Ueberfälle aus Balken oder Faschinen nach geradelinigten
Profilen aufzuführen. Ein aus Lehm, Thon und Quellen bestehendes
Terrain erfordert auch Stützmauern Fig. 10. in denen
man Oeffnungen läfst, wodurch das Grundwasser abläuft. Sehr
oft vereinigt sich mit-einem solchen ungünstigen Locale noch
der Umstand, dafs es an guten Steinen fehlt und auf dem Boden
dichte Waldungen stehen , die den Luftzug, welcher doch zur
trockenen Lage der Strafsen so nothwendig ist, hemmen. Dort
werden demnach zur Anlage der Strafsen bey weitem mehrere
Kenntnisse und Ueberlegung erfordert als in Felsengegenden, wo
es vorzüglich des Pulvers und des Geldes bedarf, um eine bequeme
Strafse zu bauen. Wer daher die hohen ausgesprengten Felsenwände
als ein Resultat der Kenntnisse im Strafsenbaue betrachtet,
der kann nicht für einen Kenner von dergleichen Anlagen
gelten. Der Kundige weifs nämlich in Rücksicht der Kunst,
in dem oben beschriebenen wasserreichen Terrain und Thonboden
gut angelegte Strafsen höher zu achten, als in Felsen eingesprengte.
Derjenige Baukundige aber, welcher darin alle Schwierigkeiten
mit Oeconomie glücklich zu überwinden versteht, der
kann sich rühmen, die wahren Maximen des Strafsen- und Brückenbaues
auf das schwierigste Local angewendet zu haben. —
§. g3. Die Verbesserung der Sandwege oder die Anlage
bequemer Landstrafsen in Sandgegenden ist öfters, besonders in
Norddeutschland, Gallizien und Nieders'achsen , sehr wünschenswert!),
da bekanntlich dort die Fuhrwerke im Sande grofsen
Widerstand erfahren, mithin eine kostbarere Anspannung als
auf guten Strafsen erfordern. Ja, zuweilen soll man daher sogar
im Flugsande gute Strafsen anlegen. Die erste Verbesserung,
welche bey einem so sterilen Locale anwendbar ist, besteht darin
, dafs der Flugsand gegen das Verwehen geschützt wird.