werden mufs, quer durch die Strafsen- Gründung hölzerne oder
besser gewölbte Wasserabzüge Fig. 8 und 12, ac, Schläuche,
oder Durchlässe genannt, anlegen. Ihre Anzahl, und Gröfse
richtet sich nach der Menge des W'assers, welches durch dieselben
abgeleitet werden soll. Nur da, wo der Grund durchaus
trocken und die Strafse über das natürliche Terrain mehrere
Schuhe erhoben ist, auch jeder Seitengraben für sich zur Abführung
des Wassers hinreicht, ohne dessen auf und in der Strafse
zu leiten, kann man diese unterirdischen Wasserabzüge (Durchlässe)
gänzlich entbehren. Da, wo sie der obenerwähnten Lage
wegen angelegt werden müssen, mache man sie eher zu grofs
und zu zahlreich, als zu klein und in zu geringer Anzahl, weil
sonst die von den Bergen kommenden Gewässer den gehörigen
Abflufs nicht find en, dann aber entweder die Strafse übersteigen
, oder die Wasserabzüge und Brücken, ja in dem ersten
Falle die Strafse selbst zerreissen, oder wenigstens in den trocken
seynsollenden Strafsenkörper eindringen. In so ferne nun hölzerne
Durchlässe nur wenige Jahre dauern, mithin öftern Reparaturen
unterworfen sind, die nicht allein kostbar,.sondern auch
dem Fuhrwesen hinderlich fallen; so müssen sie nur dann angelegt
werden, wenn es an Bruch-oder Ziegelsteinen gebricht,
sonst aber stets steinerne. Die Decke der steinernen Durchlässe
mufs auch gewölbt, und nur in Nothfällen mit platten Steinen
gemacht werden, weil solche leicht springen, wenn äfe nicht
sehr hart und grofs sind. Sind dieselben aber hart, entweder
Porphire, Feldsteine, Granite, oder marmorartig: so kann man
sich ihrer auch zu Decksteinen mit gutem Erfolge bedienen. Hölzerne
Durchlässe müssen aber durchaus mit Erde und Kies bedeckt
seyn, damit sie so lange als möglich dauern. Dieses Materiale
wird aber erst aufgefahren, wenn die Deckhölzer mit Pferdemist
oder Wachholdersträuche bedeckt sind, weil das Holz
dadurch gegen Fäulnifs sehr geschützt wird.
§. 2h. Zuweilen und insonderheit da,.wo das aus einem
Strafsengraben nach dem andern zuführende Gewässer die Höhe
von zwey bis fünf Schuhen erreicht, werden die oben §. 4 erklärten
Rasten zur'Leitung des Wassers über die Strafse benutzt.
In diesem Falle müssen dieselben stets gepflastert seyn, und eine
grofse sanft auslaufende Mulde a b Fig. 20 formiren. Damit aber
die Fuhrwerke, wenn sie darüber passiren, keine Stöfse erhalten,
so müssen alle Rasten absolut perpendiculair auf den Strass
senzug angelegt werden. Auf diese Weise gleiten., die,zvveyauf
einer Axe laufenden Räder eines Fuhrwerkes zu gleicher Zeit in
die Raste hinein. Eine Regel, die jedoch leider nur selten beobachtet
ist, wiewohl die auf dem Strafsenzuge schräge liegende Rasten
den Fuhrwerken zum Ruine sind, und darin nicht selten Räder
und Achsen brechen.
Eine solche Einrichtung ist insbesondere daselbst den gewölbten
Wasserabzügen vorzuziehen , wo die starken Regengüsse von
den Bergen viel Steingerölle herunter und auf die Strafse schwemmen
, weil dasselbe die gewölbten Schlauche verschüttet.
In so fern aber das über solche Rasten laufende Wasser
zur Winterszeit eine Eisdecke formirt, mithin für das Zugvieh
gefährlich werden kann, so. sind die in den Seitengrähen sich
verlierende, ohne daß sie von den angeführten Local-Ursachen
durchaus nothwendig gemacht werden, nicht häufig anzulegen,
sondern statt ihrer grofse Durchlässe oder Brücken.
§. 26. So wie nun alle diejenigen Strafsen , welche weder
Dammwege sind, noch einen festen Steinboden haben ^entweder
eines oder zweier Seitengräben bedürfen, um trocken zu
seyn, so ist es auch noth wendig, daß das in diesen Gräben gesammelte
oder eingeflossene AVasser in die nahen Feldgräben,
Bäche, Seen und Teiche abfliefse, oder in den- Boden verseige.
Da, wo also weder der Abfluß des Wassers, noch dessen Ver-
seigen wegen Dichtigkeit des Bodens bewerkstelliget werden
kann, mufs man am Ende der Seitengräben oder auf die dem
Locale angemessenen Entfernungen Gräben oder Wasserfänge,
worin sich das Grabenwasser sammelt, anlegen. Je höher indessen
die Strafse über das Terrain liegt, und je tiefer und grös