68
des Canals nach der Breite der auf den in "Verbindung zu setzenden
Gewässern in Gebrauch seyenden Schiffen, und wo möglich
nach jenem Normalverhältnifs (wie 5 : i.) bestimmt werden.
Diese Fälle sind nämlich a) AVenn ein Staat einen Canal anlegen
will, der für die Seefahrer fremder Nationen eine sichere und
nähere Wasserstrafse abgeben soll, als sie vorher hatten. Diese
Werden begreiflich nur alsdann die Canalfahrt wählen, wenn sie
mit einem und demselben Schiffe, nachdem sie solche zurückgelegt
haben, ihre Fahrt auf denen mittelst des Canals in schiflfahrts-
fähiger Gemeinschaft gebrachten Gewässer fortzusetzen im Stande
sind. Ein Fall, der mit dem Hollsteinischen Canal eintrat. Derselbe
mufste daher eine hinreichende Breite und Tiefe für die Seeschiffe
haben und es war ein Versehen, nicht genau darauf zu
achten, indem die Schleuse bey Holtenau für die Seeschiffe kaum
breit genug angelegt ist. (Uebersicht der Wasserbaukunst a. B.
S. 214.) V) Ein ähnlicher Fall ereignet, sich bey Canälen, die
grofse Flüsse miteinander verbinden, und worauf die Fahrt in
Beziehung auf die Landfracht, oder auf die Fahrt zweyer Flüsse,
wiewohl sie weiter als die Fahrt auf dem Canal ist, nicht Rechnung
hält, wenn die AVaaren aus den Flufssehiflfen in kleinere
Canalschiflfe, und aus diesen abermals in Flufsschiflfe geladen werden
müssen. Ein Umstand, der bey den Canälen in Preufsen,
welche die Oder mit der Havel und Elbe vereinigen, und bey
dem Barczer Canal in Ungarn , der zwischen der Theifs und
Donau einen sicherem und nähern Weg darbietet, eintritt. Solche
Canäle müssen daher zur Aufnahme dergröfsten dort im Gebrauch
seyenden Flufsschifife breit genug seyn, wie es denn diese
Canäle wirklich sind.
§. 72. Da wo diese, und ähnliche Fälle nicht statt finden,
eine hinreichende Wassermenge zur Speisung des Canals vorhanden
ist, mag die Bauart der Canalschiffe nach reifster Ueberlegung,
der Breite und Tiefe des Canals gemäfs bestimmt werden. Dabey
ist allerdings aufdiemitden Schiffen zu transportirenden Waaren
Rücksicht zu nehmen. So kann man z. B. da, wo schwere und
69
wenig Raum erfordernde Massen, als Eisen, Steinkohlen u. d. gl.
transportirt werden sollten, den Schiffen, folglich auch den Canälen
geringere Dimensionen geben, welches in England bey vielen
geschehen ist, die aber nicht allemal zur Nachahmung empfohlen
werden mögen.
Hieraus und aus der' Erfahrung resultirt folgendes: a) Die
Schiflfahrts - Canäle sind in Beziehung auf die Kosten nicht zu
breit, aber in Hinsicht der zum Zuge des Schiffes anzuwendenden
Kraft und der Erhaltung der Ufer nicht zu schmal anzulegen.
b) Sie können füglich in vier Klassen getheilt werden. 1) Sind
dieselben zum Transport des Eisens, der Steinkohlen und schweren
Fabrikate bestimmt: so mögen sie an der Oberfläche 36 bis
5o Fufs breit seyn, eine Tiefe von 3j bis 4 Schuh erhalten und
von 8 bis io Schuh breiten Schiffen befahren werden. 2) Soll
darauf Holz, Getreide aller Art, Gewürzwaaren und Manufaktur
Artikel versendet werden, so mag ihre Breite 4S bis 75 Schuh,
die Tiefe aber 4 bis 6 Schuh betragen, c) Ist man der oben erwähnten
besondern Fälle wegen genöthiget, die Canäle nach den
See- oder Flufsschiffen anzulegen, so mag die Breite wenigstens
das Vierfache , wo möglich das Fünffache und noch eine gröfsere
Weite der Schiffe, wenn sie nicht mit grofsen Kosten verknüpft
ist, erhalten. Insbesondere sind lange Canalhaltungen, die solche
Situation in Hinsicht des gewöhnlich in der Gegend herrschenden
Luftstromes haben , dafs darauf die Schiffe segeln können
, so breit als möglich anzulegen, weil der schnelle Lauf des
Schiffes das "Wasser stark gegen die Ufer anschlägt, und ihre Unterwaschung
und Einsturz desto mehr befördert, je enger der
Canal ist. In dieser Hinsicht sollten die Canäle, auf denen die
Schiffe im Trott gezogen werden, wenigstens in Beziehung auf
die Breite des Schiffes die oben bestimmte Normalbreite erhalten,
das ist, fünfmal so breit seyn, als die Borde des eingetauchten
breitesten Schifftheiles an der Oberfläche des Wassers entfernt sind.
§. 73. Die Tiefe der Canäle richtet sich a) nach mehreren
Localitäten; b) nach den Absichten der Oekonomie; c) nach den