vieh zum Zuge des Wagens seine sä'mmtlichen Kräfte anwende.
Ist daher die Wendung ein Theil eines kleinen Creisstückes, so
mufs sie breiter seyn. Kurz, das vordere Paar des Zugviehes mufs
noch in derselben Zuglinie, in welcher das hintere Paar zieht,
zu ziehen im Stande seyn, wenn der Wagen bey der W endung
ankömmt. Ein mit sechs Pferden bespannter Wagen erfodert daher
bey einer kleinen Wendung eine vierzigschuhige Strafsenbrei-
te. Soll langes Bauholz auf der Strafse gefahren werden, so mögen
solche Wendungen sechzig Sehuh breit seyn, wie diefs in der
ig Figur angedeutet ist. In den mehresten Fällen wird man sie
also viermahl so breit, als die. übrigen Strafsenstrecken machen,
g ) In Betracht der Erleichterung des Zuges mufs auch die Oberfläche
der Wendung, wo möglich, nach der Länge der Strafse
von b nach c Fig. 18 horizontal gehen. Es ist daher ein grofser
Fehler, wenn diese Regel nicht beobachtet wird; denn selbst
beym Herabfahren ist der Fall einer Wendung gefährlich. Endlich
mufs man die Wendung in einen so grofsen Bogen, als
nur immer thunlich ist, anlegen, weil, wie gesagt, darauf das
Zugvieh seine Kräfte besser und leichter anwenden kann, als auf
jähen Biegungen.
§. 3g. Da die Unterhaltung, der täglich, ja stündlich sich
abnutzenden Strafsen kostbar ist, so mufs man sie auch, wo
es nur immer thunlich ist, den Gegenden, worin Steinbrücheoder
Kiesgruben eröffnet werden können, oder denen für sie unschädlichen
und Kiesel führenden Flüssen so nahe als möglich,
anlegen.
Selbst auf die Anwendung einiger bedeutenden Summen bey
der Anlage der Strafsen, kann bey solchem Local nicht gesehen
Werden, weil die Unterhaltung fortdauernd ist, also noch mehr
Rücksicht als jene verdient, wenn wahrhaft öconomisch, d. i.
auf die Zukunft gerechnet wird. Es ist daher sehr zweckwidrig,
wenn man zur Schonung der Grundstücke oder um deren Ankauf
zu vermeiden, die Strafsen den ehemaligen Dorfswegen
nach führt, wie so häufig in Deutschland und Englan d geschehen
ist. Die Nachkommen machen hierüber den Anlegern
stets Vorwürfe, und das anfänglich für die Entschädigung anzulegende
Capital kommt bey der nachherigen Unbequemlichkeit,
dem unnützen Zeit-und Geldaufwande, den krumme Strafsen
oder solche, die von Steinbrüchen und Kiesgruben entfernt
sind — verursachen, gär nicht in Betracht, und ist dagegen kaum
der Erwähnung werth, so theuer auch die Grundstücke seyn mögen.
Aber auch hierbey mufs die Regierung klug und conse-
quent seyn, und nicht denStrafsenbaukundigen zur Parthey gegen
die Grundeigner machen wollen, sondern ihn unterstützen,
ja — indem sie ihnen billige Entschädigung zuerkennt — dieselben
zurück weisen , so reich , angesehen oder ungestümm sie auch
seyn mögen. W b sie aber schwach ist, da wird man auch in
unsern Zeiten den Strafsen fehlerhafte Richtungen anweisen, ohne
dafs dem Strafsenbau - Departement defshalb ein Vorwu rf ge-
maeht werden kann. Möchten doch solche Reisende, welche
so bereitwillig sind, die bestehenden Fehler den Baubeamten
beyzumessen, diese Stelle lesen!! Aus allem diesem geht hervor,
dafs die Strafsenzüge nicht nach Provincialrücksichten sondern
nach dem Vortheil des gesammten Staats bestimmt werden müssen,
dafs daher die Central - und nicht die Provinciais teilen die
Vorschläge dazu entwerfen sollten.
§. 40. In Flufsgegenden ist eine Kunststrafse zugleich dergestalt
zu führen, dafs sie einen Damm gegen dieUeberschwemmun-
gen abgibt; folglich mufs sie zwey Schuh über die höchsten strömenden
Gewässer hervorragen und das Ueberschwemmungspro-
fil nicht über die von der Wbsserbaukunde angegebenen Regeln
schmälern.
§. 41. Endlich mufs man bey der Wahl der Strafsenzüge
so wie auch der Brückenplätze auf die Vertheidigung des Landes
bestimmte Rücksicht nehmen, und zu den Festungen nur wenige
Strafsen hinführen, auf einer gewissen Entfernung davon
mehrere vereinigen, so, dafs die Festung die Hauptstrafsen sperre
und beherrsche. Ehe diese in ein solches Land, dessen Beherr